Eigentümerversammlung durch Beirat
Hallo Unser Hausverwalter hat aufgehört ! Der Beiratvorsitzender hat jetzt eine außerordentliche Eigentümer Versammlung einberufen lassen . Jetzt meine Frage . Top 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit . Top 2 Beschlussfassung über Neubestellung der Hausverwaltung . (Name der HV)
So nun bin ich der Meinung das es so nicht richtig ist ! Punkt 1)Und zwar darf der Beirat einfach einen uns unbekannten Verwalter präsentieren den wir wählen sollen ? Punkt 2) Die Versammlung findet in den Büroräumen der neuen HV statt und der neue Verwalter ist dabei ! Punkt 3) und es werden keine anderen Angebote von anderen HV eingeholt. So wie ich es sehe ist es nicht ganz rechtens ??? Und wir haben keine Infos über den neuen HV ! Gleichzeitig ist der HV auch Makler ! Und hat die Einladung für den Beirat verfasst ! Bitte um antworten . Danke
5 Antworten
Das siehst Du ganz richtig. Auch bei uns musste vor einiger Zeit eine neue Hausverwaltung her. Davor hatten wir eine außerordentliche Versammlung, bei der besprochen wurde, ob jemand eine HV kennt, die infrage kommt und dass entsprechende Angebote eingeholt werden sollen. Als dann die Angebote vorlagen, wurde diese von allen angesehen und dann gemeinsam beschlossen, wer neue HV sein soll.
So wie Du das beschreibst, macht der Beiratsvorsitzende alles in eigener Regie und das geht ja gar nicht. Auch kann der neue HV nicht dabeisein, wenn eine neue ausgesucht werden soll.
Es ist ja nichts dagegen zu sagen, wenn der Beirat die erste Auswahl vornimmt. Allerdings sollte nicht nur eine HV da sein, die dann gewählt werden muss.
Das wäre ja das gleiche, wie wenn Angela Merkel neben Dir steht bei einer Wahl und Dir sagt, was Du zu tun hast :-)
Will dir nicht widersprechen. Aber ganz ehrlich gesagt, weiß die Hauseigentümergemeinschaft erst hinterher, was die HV für sie taugt... Bei 3 verschiedenen zur Auswahl kann sie also genau den falschen wählen. Ich arbeite bei einem Hausmeisterservice und habe daher mit einigen HVs zu tun. Ich weiß nur, daß sich bei fast jeder die Eigentümer über die HV beschwerden, aus unterschiedlichen Gründen. Und die Gründe variieren. Und keiner davon ist wirklich richtig sondern beruht auf den individuellen Wünschen der einzelnen Eigentümer. Überspitzt gesagt, geht es darum, daß bei den einen der Kaffee nicht ans Bett gebracht und bei den anderen die Schuhe nicht geputzt werden. Und bei den dritten eben, daß die Maler geraucht haben.
@ magni64, das ist klar. Je mehr Eigentümer je mehr Meinungen. Allerdings kann es ja auch nicht sein, dass einer alles alleine macht und die anderen vor vollendete Tatsachen stellt.
äh... nicht nur mehr Meinungen, sondern auch mehr Leute die sich raushalten, weils einfacher ist.
Hallo Gerichtsverfahren gewonnen !!! Hab die Wahl und die Vorgehensweise anfechten lassen !!! Urteil hat sich durch mehrere ausfället verzögert aber Hauptsache ist gewonnen !!!
Ja werde ich machen ! Danke
Dann wünsche ich Dir viel Erfolg
Ja es sind jetzt schon 4 Eigentümer dagegen ! Leider haben wir nicht die Mehrheit der Anteile . Aber wenn es so geht werde ich es so machen . Neutralen Ort neu bestimmen und neu abstimmen über den neuen HV! Ich allein habe schon 2 neue Angebote von HV die sich vorher das Objekt genau angeschaut haben !!!
Das ist doch dann schon mal ein Fortschritt. Vielleicht kommen dann bei der Versammlung noch mehr auf Deine Seite. Wenn Du schon andere Angebote hast, kannst Du das ja auch gleich mit vorbringen.
Mit diesen Menschen kann man nicht diskutieren ! Er hält sich für allein Eigentümer ! Er spricht ja nur von " mein Haus " Obwohl es insgesamt 9 Eigentümer sind !!!
Du kannst die Wahl sabotieren, indem du die anderen Eigentümer kontaktierst und mit ihnen absprichst, diese HV nicht zu wählen. Dazu brauchst du nur bei Top 2 den Antrag zu stellen daß weitere HV vorgestellt werden und die nächste Versammlung an einem neutralen Ort ist. Damit ist die Sache erledigt. Vorerst...
Genau, das ist ein guter Vorschlag. red mit den anderen Eigentümern. Da Ihr so wenig seid, dürfte das wohl das kleinste Problem sein. Es genügt ja schon, wenn nur einige auf Deiner Seite sind.
So sieht es aber aus ! Danke Nein es wurden keine anderen Angebote eingeholt ! Dieser HV wird schon länger von dem Beirat favorisiert ! Er gibt keine Informationen weiter ! Er wurde vom alten HV informiert das er seinen Job kündigt ! Uns hat er jegliche Information vorenthalten ! Bis zur der Einladung um den neuen HV zu wählen !
Damm solltest Du diesen Herrn mal darauf ansprechen, dass er nicht Vorsitzender eines Kindergartens ist, sondern es mit mündigen Miteigentümern zu tun hat.
Stell dich bei der nächsten Wahl zum Beirat zur Wahl und dann zur Wahl vom Vorsitzenden. Dann kannst du es besser machen.
Ja, es ist rechtens, aber nicht ordnungsgemäß.
Daher wäre der Beschluss über die Wahl anfechtbar, aber eben nicht nichtig. Die Feststellung ob etwas nicht Rechtens ist, ist Sache des Gerichts. Aber nun der Reihe nach:
- Gemäß § 24 Abs. 3 WEG darf der Verwaltungsbeiratsvorsitzende die Versammlung einberufen, wenn ein Verwalter fehlt. Dabei kann er sich natürlich auch helfen lassen. Allerdings muss aus der Einladung ersichtlich sein, wer einlädt. Ist das die potentiell neue Hausverwaltung, wäre der Bestellbeschluss auch nur anfechtbar und nicht nichtig (BayObLG, NZM 2002, 346).
- Aus § 24 WEG hat der Bundesgerichtshof abgeleitet, dass Versammlungen nicht öffentlich stattfinden dürfen (BGH, NJW 93, 1329; KG, NJW-RR 97, 1171 = ZMR 97, 487 = WuM 97, 456 = WE 98, 31). Da der künftige Verwalter nicht Wohnungseigentümer und auch nicht euer Verwalter ist, wäre sowohl die Teilnahme des Verwalters (außer zur Vorstellung) ebenso wie die Räumlichkeiten abermals ein Grund zur Anfechtung.
- Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 01.04.2011 (V ZR 96/10) klar festgelegt, dass der Verwaltungsbeirat bei einer Verwalterneubestellung (nicht zu verwechseln mit einer Weiterbestellung) mindestens 3 Angebote einzuholen hat. Tut er dies nicht, ist der Beschluss über die Neubestellung anfechtbar.
Fazit: Ich würde an deiner Stelle die Versammlung erst einmal abwarten. Auf der Versammlung selbst, würde ich den neuen Verwalter fragen, ob er denn qualifiziert genug ist, die Verwaltung zu übernehmen, da ihm offensichtlich weder das WEG-Gesetz, noch die dazugehörige Rechtssprechung vertraut ist. Denn wenn er mit dem Beiratsvorsitzenden so einen guten Kontakt hat, wäre es erst recht seine Pflicht gewesen, diesen ordnungsgemäß zu informieren.
Dann kannst du immer noch einen Geschäftsorndungsantrag stellen (der sofort behandelt werden muss) und die Vertagung der Versammlung zur Abstimmung stellen.
Nachtrag es waren 625/1000 anwesend . Und 2 Eigentümer waren nicht anwesend !! Mit mir 3 !!! Abstimmungsergebnis 420/1000 Ja Stimmen. 105/1000 Nein Stimmen Und 100/1000 Enthaltungen !
Hallo Der neue Verwalter hatte eine Vollmacht ( Vertretung von einem Eigentümer ) Es wurden KEINE 3 Vorschläge besprochen (alternativ Verwalter ). Es wurde nur die Wahl des neuen Verwalters durchgezogen . Auf meine Anfrage nach Geschäftordnungantrag wurde missachtet . Es kam zum Streit worauf mich der neue Verwalter aufgefordert hat zu gehen . Er sagte nur entweder ich unterschreibe die Teilnehmerliste oder soll gehen . Darauf hin bin ich gegangen . Er war nicht der Versammlungsleiter 👎
Heute ist ein Protokoll in der Post gewesen . 1.) wir haben einen neuenVerwalter . 2.) ich habe nicht an der Versammlung teilgenommen und ich wäre da und habe die Versammlung verlassen !!! Alles eine Lüge !!! 3.Protokoll wurde von allen Beteiligten unterschrieben !
Ich werde mir jetzt bei einem Anwalt Hilfe holen müssen .
Danke Das werde ich machen und mittlerweile habe ich persönlich 2 neue Verwalter die sich das Objekt angeschaut haben ! (Das ist nicht selbstverständlich ) und die Verwaltung übernehmen wollen ! Und beide sind in Verbänden und besitzen die dazugehörigen Versicherungen usw.
Bei der Leistung der Verbände in der Verwalterbranche ist die Mitgliedschaft dort nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal. Aber das ist ein anderes Thema.
Das geht gar nicht. Die Eigentümer MÜSSEN in der ETV die Wahl haben selber auszuwählen. Die Rechtsprechung geht von mindestens zwei Kandidaten aus, besser sind drei.
Wenn keine Auswahl möglich ist, dann kann der Beschluss mit sehr großer Wahrscheinlichkeit innerhalb der Monatsfrist angefochten werden, da dies dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht.
Ferner sollten bei nur 9 Eigentümern der Verwaltervertrag und die Konditionen vorab bekannt sein. So dass man auch in Ruhe vergleichen kann. Spätestens in der ETV muß der Vertrag ausgedruckt vorliegen.
Der Beirat ist nicht berechtigt, einen Verwaltervertrag zu unterschreiben, der noch gar nicht vorliegt. Streng genommen, darf er praktisch keine Änderungen nachträglich mit dem Verwalter vereinbaren.
Wenn Du googelst findest Du wohl auch das entsprechende Urteil - das es nicht sein kann, dass nur ein Verwalter bei einer Verwalterneuwahl zur Auswahl steht.
Es muss Euch aber schon auch bewusst sein, dass bei einer WEG mit nur 9 Einheiten nix verdient ist. Das also der Verwalter versucht über andere Wege an Euer Geld zu kommen - bis zu einem gewissen Grad sollte man dann auch nicht zu kleinlich sein.
Aber diese Vorgehensweise lässt schlimmes erahnen ...
Danke Das schlimme steht schon vor der Tür . Ich versuche es noch zu verhindern ! Danke für deine Antwort
guck mal hier:
http://www.fibucom.com/eigentuemerversammlung/996-wer-darf-zur-eigentuemerversammlung-einladen.html
HV auch Makler ! Und hat die Einladung für den Beirat verfasst
das geht gar nicht. Nachdem was ich nun über 20 Jahre mitmache ist die Einladung und die aus der Versammlung entstehenden Beschlüsse nichtig.
Wenn du es dem Querulanten richtig zeigen willst geh zum Gericht und bestelle einen Notverwalter. Punkt. Auch der Makler/Verwalter sollte wissen wer zur Eigentümerversammlung einladen darf. Ich vermute mal er weis es auch genau und fängt jetzt schon an euch für dumm zu verkaufen. Oder er steckt ganz tief hinten im Querulanten ♥♥♥.... mehr sag ich nicht.
Ich denke das die beiden Beirat und HV gemeinsame Sache machen !!! Weil die sich schon kennen und für den Beirat nur der eine HV zählt ! Danke für deine Antwort
dann bleibt dir ja nur zum Gericht zu gehen Beschlüsse anfechten, Notverwalter beantragen und/ oder Bude verkaufen.
Natürlich ist das so nicht in Ordnung. Wenn jemand von euch eine HV kennt und sie favorisiert, kann man die auch ins Spiel bringen. Dann muß der Termin neu angesetzt werden an einem neutralen Ort.
Aber warum spricht keiner mit dem Beirat? Fragt ihn, warum ausgerechnet diese HV? Daß der auch Makler ist, muß nicht gegen ihn sprechen, Immerhin sollten Hausverwalter ja Immobilienfachwirte sein. Das wären also Makler mit Fachkunde (besser als das was oft so rumläuft)
So betrachtet ist das keine Wahl, sondern die Bestätigung der Auswahl des Beiratsvorsitzenden oder des Beirates. Allerdings kann es auch gut sein, daß der Beirat sich bereits mehrere HVs angesehen und sich aus gutem Grund für diesen entschieden hat und eben nur die Bestätigung durch die Eigentümerversammlung braucht.
Danke Nein es wurden keine anderen Angebote eingeholt ! Dieser HV wird schon länger von dem Beirat favorisiert ! Er gibt keine Informationen weiter ! Er wurde vom alten HV informiert das er seinen Job kündigt ! Uns hat er jegliche Information vorenthalten ! Bis zur der Einladung um den neuen HV zu wählen !
Achja, beim Wahlvorgang selbst sollte der HV nicht im Raum sein!
Je nach Größe der Anlage ist der Beiratsvorsitzende ja nicht allein, sondern hat mehrere weitere Beiräte. Die könnten durchaus bereits die Lage sondiert und einen möglicherweise passenden Verwalter gefunden haben. In vielen Hausgemeinschaften sind etliche Eigentümer nicht besonders engagiert, was das drumrum angeht und überlassen das gern den Beiräten, stellen sich auch mit Begeisterung nicht zur Wahl. Daher haben dort die Beiräte auch oft den viel besseren Einblick.