Eltern weigern sich Schlüssel zurück zu geben?
Guten abend meine schlauen mitschreiber.
Meine Freundin (23) hat ziemliche Probleme mit ihren Eltern. Das lasse ich mal außen vor, was ihr wissen müsst ist, das normales miteinander nicht mehr geht.
Die Eltern haben ihren Haustürschlüssel, nicht den Wohnungsschlüssel.
Das Schloss für die Wohnung habe ich ausgetauscht aber die Haustür ist das problem. Sie wohnt zur Miete und die Haustür ist ein Sicherheitsschloss.
Die Eltern haben also diesen Schlüssel, Sie sagten Sie schmeißen ihn in ihren Briefkasten, bis jetzt ist das noch nicht passiert. Es wurde nochmal nachgefragt und Sie sagen das Sie ihn aktuell nicht finden.
Sollte es zu einem Umzug kommen, müssen die Schlüssel da sein, jetzt hat man noch etwas Zeit. Aber wie sieht es im Fall der Fälle aus?
Kann man die Schlüssel irgendwie rechtskräftig einfordern bzw da etwas Druck erzeugen? Unnötige Kosten wollen wir da nicht erzeugen. Und Sicherheitsschloss mal eben austauschen und Rechnung schicken ist nicht so easy...
Letztendlich ist der Vermieter der Eigentümer der Schlüssel und alle anderen die Besitzer und wenn man sich weigert dem Besitzer den Schlüssel zu gegen muss man da doch Druck machen können oder?
2 Antworten
Hallo,
wenn die Fronten so verhärtet sind, dass man nicht mehr normal miteinander umgehen kann, würde ich einen Brief schreiben, Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung.
Falls die Frist nicht eingehalten wird, drohst Du entweder mit Wechsel der Schliessanlage auf ihre Kosten bzw. mit einem Rechtsanwalt.
Das sollte wirken.
Liebe Grüße
Das bewirkt garnichts: Nicht die Besitzer der ihnen überlassenen Schlüssel haften für fehlende Rückgabe, wenn sie den verloren haben, sondern die Mieterin gegenüber ihrem Vermieter.
Deine Freundin schuldet als Mieterin mit Beendigung des Mietverhältnisses Rückabe sämtlicher, auch (sofern möglich) selbst angefertigter Schlüssel an den Vermieter.
Ein Verschulden Dritter hätte sie sich als Vertrgsschuldnerin anzurechnen.
Liesse sich der Schlüssel, den man den Eltern aushändigte, nicht mehr auffinden, welchen Druck, gar Klagegrund wollte man da konstuieren?
Sofern denen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beweisbar wäre, haften sie auch nicht für ein einfaches Verlegen.
Der Vermieter und die Mieter haben einen gewisses Sicherheitsbedürfnis, das niemand Unbefugter Schlüssel zu dem Haus (und damit Kellerabteilen und Wohnungstüren) hat. Da müsste deine Freundin schon glaubhaft vortragen, ein Schlüssel wäre im Baggersse versenkt worden.
Handelt es sich um ein Schloss mit kopiergeschützten Schlüsseln, haftet deine Freundin für einen Neuausfertigung, die bei diesen Systemen locker 40 EUR Schlüsselkosten bedeutet.
Handelt es sich um ein Sicherheitsschloss mit nachzumachenden Schlüsseln, Anspruch auf einen neuen Zylinder und ausreichenden Schlüsseln.
G imager761
Schon, nur wenn die Besitzer auf Nachfrage angeben,
"das Sie ihn aktuell nicht finden", verweigern sie halt nicht geschuldete Herausgabe, sie können sie nicht leisten.
Aber man kann ihnen den Besitz ja nachweisen. Aber ihnen gehört dieser Schlüssel nunmal nicht.
Man liest doch sehr oft das sich Paare trennen und der Schlüssel wird nicht rausgeben. Da gegen muss man ja angehen können?