Hausgeldkürzung wegen Aufzugsausfall?
Hallöle,ich habe letztes Jahr eine ETW gekauft,vierter Stock,Aufzug geht bis zum dritten.Bzw. würde er gehen,falls er denn funktionieren würde.Von meinem Einzug am 15.01.18 bis jetzt,ist der Aufzug allerhöchstens zwei Monate gelaufen.Zwischendurch wurde repariert,dann funktionierte er für ein paar Tage,um wieder in den Streik zu treten.Auch in der Zeit,in der mal seinen Dienst tat,war zu bemängeln,dass er nicht bündig ans Treppenhaus schloss,man also eine Stolperkante hatte ,von ca.10 cm.Die Tür klemmte schon mal von Innen,sodass man diese mit Gewalt in den Führungsschacht zurückzuführen musste.Trotzdem bekam das Gefährt im September TÜV abgenommen.Bei der Eigentümerversammlung im Oktober meinte man,die Plakette wäre mit der Auflage vergeben worden,dass die komplette Anlage ausgetauscht werden müsse.Da der Aufzug von 1969 ist,gibt es keine neuen Ersatzteile dafür.Bei den Reparaturen wurden immer nur Teile aus anderen alten Aufzügen verbaut.Bereits da stand schon fest,dass der neue Aufzug erst im Frühling 2019 eingebaut werden würde.Letze Woche wurde tatsächlich angefangen.Auf allen Etagen stehen irgendwelche Ersatzteile herum.Freitag war um 11 Uht schicht mit Einbau.Montag waren zwei HW da,gestern und heute keiner.Die Eigentümer unter mir haben des öfteren mit der Hausverwaltung gesprochen,ob eine Kürzung des Hausgeldes nicht gerechtfertigt wäre.Dies wurde verneint,da das Geld für den neuen Aufzug benötigt werden würde.Aber es ist doch so,dass Mieter Anspruch auf Mietminderung haben,wenn ein Fall,wie mein beschriebener vorliegt und die Eigentümer ,welche diese Wohnungen vermieten werden das ja auch nicht mit einem Schulterzucken hinnehmen.Hat man als Eigentümer,der in seiner eigenen Wohnung wohnt,Anspruch auf Hausgeldkürzung?Bin dankbar für jeden Tip,denn ich kann mir keine Rechtsschutzversicherung leisten.
6 Antworten
Nein, hat man nicht. Die Reparatur wird aus den Rücklagen, die mit dem Hausgeld gebildet wurden, bezahlt. Kürzt du jetzt deine Zahlungen, kann die Rechnung nicht in voller Höhe beglichen werden, was im Ergebnis dazu führt, dass du zur Kasse für die Differenzsumme gebeten wirst.
Da bist du völlig auf dem Holzweg. Miete und Hausgeld haben rein gar nichts miteinander zu tun.
Die Eigentümergemeinschaft ist gemeinsam dafür Verantwortlich die Betriebskosten des Hauses zu tragen. Da gehören auch alle Reparaturen und Umbauten, die die Eigentümergemeinschaft beschließt, bzw. die unabwendbar sind und von der Hausverwaltung veranlasst werden dazu. Nach Abschluss der Maßnahmen werden die Kosten entsprechend dem vertraglichen Schüssel aufgeteilt und müssen bezahlt werden. Das Hausgeld ist nur eine pauschalisierte Vorauszahlung, damit der Schock nicht so groß wird. Ähnlich der Nebenkostenvorauszahlung bei einem Mietvertrag oder der pauschalen beim Energieversorger.
Du wolltest einen funktionierenden Aufzug, jetzt kriegst du Einen!
Das kannst du knicken, am Hausgeld wird kein Gewinn erwirtschaftet.
Das Hausgeld deckt die anfallenden Kosten ab und der Rest geht in eine Instandhaltungsrücklage.
Da wird kein Gewinn mit erzielt, es ist keine Mietwohnung, wo der Vermieter Gewinn macht.
Du kannst da nix kürzen.
Es ist alles euer Geld und eure Kosten.
Du bist kein Mieter sondern Eigentümer. Wenn Dein Eigentum saniert werden muss, musst Du zahlen, mit Deinem Hausgeld. Wenn es nicht reicht, mußt Du mehr bezahlen.
Und was hast du von einer Hausgeldkürzung ?
Das Objekt ist doch dein Eigentum und wenn dann später in der Kasse weniger Rücklagen sind, dann fehlt genau das Geld dort, dass du jetzt sparst. Ihr könnt auch einfach beschließen weniger Hausgeld zu zahlen, nur spart ihr euch damit keinen Cent.
Wenn ihr mit der Hausverwaltung unzufrieden seid, sucht eine neue, aber eine "Hausgeldkürzung" ist eine Schnapsidee.