Kann ein 90 jähriger eine 60 jährige adoptieren?
Hallo, mal eine Frage an diejenigen die sich mit Adoptionsrecht auskennen.
Eine Bekannte ist ca 60 jahre alt und macht seit einigen Jahren Pfelgehilfe für einen älteren Herren. Der Mann ist Witwer, keine Kinder, besitzt relativ hohes Vermögen inkl Eigenheim. Die Bekannte hat in seinem Haus eine eigene Wohnung und ist auch nicht mit dem Herren verwand, eine enge Beziehung scheint allerdings zu bestehen. Nun ist es so das der Mann am Sterbebett liegt und die Bekannte nun ein Notar bestellt hat welcher ein Adoptionsschreiben aufgesetzt hat, den alle Unterschrieben haben. Das es hier darum geht das wohl ein Testament aufgesetzt wurde und die Bekannte die Erbschaftsteuer etc soweit wie möglich umgehen will, ist offensichtlich. Die Bekannte behauptet allerdings nun das sie jetzt bereits adoptiert wäre.
Frage: Geht es hier nicht erst einmal einen Verwaltungsweg durch in dem geprüft wird ob eine Adoption möglich ist? Geht soetwas auch nur mit Steuerinteressen? Ein Eltern Kind Verhältnis ist eher auszuschließen. Was sagt das Recht dazu und hat die Bekannte Adoptionschancen?
5 Antworten
Grundsätzlich kann ein Erwachsener einen andern Erwachsenen adoptieren. Allerdings bestimmt das Gericht den Vorgang. Die Adoption ist also erst gültig wenn das zuständige Gericht dem zugestimmt hat und die Urkunde dafür ausgestellt hat. Erst ab diesem Zeitpunkt hat der Adoptierte alle Rechte eines leiblichen Kindes.
Hier irrst du dich, denn das Gericht prüft vor allem ob sich besonders ein Verhältnis wie bei Verwandten entwickeln kann. Dazu werden vermutlich alle Beteiligten in einer mündlichen Befragung gehört. Näheres dazu im nachstehenden Link
Das Familiengericht ist zuständig dafür um zu prüfen ob die Voraussetzungen für eine Erwachsenradoption vorliegen. Ohne dahingehenden Beschluß des Familiengerichts gibt es keine wirksame Adoption.
Ein Detail ist im übrigen nicht erwähnt worden: Lebt der Mann noch in seiner eigenen Wohnung oder lebt er etwa im Heim? Durch das Heimgesetz nämlich sind letztwillige Verfügungen zugunsten von Pflegekräften unzulässig. Vermutlich würde in einem solchen Fall auch der Antrag auf Adoption abgelehnt werden.
Nun ist es so das der Mann am Sterbebett liegt und die Bekannte nun ein Notar bestellt hat welcher ein Adoptionsschreiben aufgesetzt hat, den alle Unterschrieben haben.
Dann wird der Anwalt auch für alle Fragen die man noch hat zuständig sein und deine Bekannte soll sich an ihn wenden. Er wird ihr eine fundierte rechtliche Anwort geben können.
Auch wenn sich vielleicht einige mit Adoption auskennen, jeder Fall ist anders.
Ja, eine Erwachsenenadoption ist hier möglich.
Die geschieht in aller Regel auch aus erbrechtlichen Gründen.
Karl37 sagte: "Grundsätzlich kann ein Erwachsener einen andern Erwachsenen adoptieren." Ich habe da eine gesonderte Frage, denn die von marrypopkins scheint beantwortet. Und zwar: wie groß muss der Altersunterschied sein zum Adoptierten? Kann ein 40-Jähriger einen 30-Jährigen adoptieren?
Ist möglich, wenn der Annehmende dem Gericht ein glaubhaftes Eltern-Kind Verhältnis vortragen kann.
Lies mein Link, den ich als Antwort an @ursusmaritimus gesendet habe
Das Gericht muss der Adoption nicht zustimmen, es hat zu prüfen ob alle formalen REchte eingehalten wurden. Ist dies der Fall,.........