Schleppdienst möchte Auto nicht herausgeben?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Regap,

Du musst hier Folgendes beachten:

Der Abschleppdienst hat einen Anspruch auf Bezahlung seiner Tätigkeit. Er hat grundsätzlich das Recht, von seinem sog. Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Das heißt, er darf das Auto solange zurückbehalten, bis seine (berechtigten) Kosten ausgeglichen werden. 

Bei Bezahlung seiner Rechnung muss er das Auto also herausgeben. Du kannst unter Vorbehalt zahlen und später immer noch die Rechnung prüfen bzw. beanstanden. Dann hast Du wenigstens den Wagen und die Abwicklung wird nicht allein dadurch blockiert.

Schließlich kommt es darauf an, ob es ein Kasko- oder ein Haftpflichtschaden war. Wenn es ein Haftpflichtschaden war, dann muss die gegnerische Haftpflichtversicherung grundsätzlich alle unfallbedingten Kosten bezahlen. Hier kannst Du mehr dazu lesen:

http://unfall-lexikon.de/abschleppkosten/

Viel Erfolg!

Umut Schleyer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

regap 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 14:56

Danke für die ausführliche Antwort. Es handelt sich dabei um einen Kaskoschaden. Die Versicherung wird die Rechnung jetzt auch beschleunigt behandelt. Dann werd ich sehen was dabei rauskommt. Mir ging es auch einfach nur darum, dass die Versicherung es gleich mit dem Schleppdienst vereinbart sonst habe ich nur den Ärger.

Du hast einen Vertrag mit dem Abschleppdienst. Deshalb fordert er das Geld von Dir. Ob Du das Geld von Versicherung oder sonst irgendwie ersetzt bekommt, ist für den Abschlepper uninteressant.

Ein "Pfand" höher als die offenstehende Rechnung ist nicht legal.

Du musst den Abschlepper bezahlen.

Er muss Dir das Auto herausgeben.

Das Fahrzeug muss zu Deinem Käufer.

regap 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 12:10

Danke für deine Antwort. Das habe ich denen auch gesagt am Telefon. Das des nicht geht Auto 6.100 Rechnung 800. Hat die nicht interessiert. Das Geld wird aufjedenfall bezahlt nur prüft die Versicherung die Rechnung erstmal bevor sie zahlen.

Es ist vollkommen egal, ob du das Auto mittlerweile abgemeldet und verkauft hast.

Du hast den Abschlepper beauftragt, also zahlst du den auch. Dass du später das Geld von deiner Versicherung erstattet bekommst, hat damit doch gar nichts zu tun.

... aber wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird, bleibt die Kiste eben stehen.

Wer bitte hat denn den Auftrag erteilt?

Bei uns kommt der von der Versicherung und somit ist die Bezahlung gesichert, weil beide eben direkt ordnen.

Für mich kann da also etwas nicht stimmen.

regap 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 14:00

zweiter Satz meiner letzten Antwort? Wenn der Schlepper e schon im Kontakt zur Versicherung steht und die sagt sie zahlt und prüft nur die Rechnung. Kann man sich auch anstellen als Schleppdienst meiner Meinung nach und sich querstellen.

regap 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 13:52

Was für ein Fehler. Ich habe doch kein großes Problem. Die Rechnung wird schon bezahlt Freundchen. Meine Frage war lediglich, ob der Schleppdienst das Auto einbehalten darf. Aber du siehst ja ganz andere Dinge hier die einen net mal interessieren. Du behältst bestimmt immer die Übersicht in deinem Leben :D Das freut mich.

schleudermaxe  06.09.2016, 13:53
@regap

... und was steht bitte im ersten Satz meiner Antwort, schon gelesen?

regap 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 13:46

Du scheinst hier echt der schlauste zu sein. Erklär mir mal wenn du von der Autobahn abkommst ein Schild ein Baum mitreißt der Baum auf deinem Auto liegt innen im Auto raucht alles und du stürmst mit Panik raus und stehst unter Schock.. Nicht mit du noch schön dein Handy mit oder die Versicherungskarten und machst dir Gedanken hmmm Schlepper wie mach ich des jetzt? Die Polizei fragte mich aber ich konnte keinen Schlepper der Versicherung erreichen es war alles im Auto sagte einfach sie sollen einen holen. Meine Versicherung zahlt auch die Rechnung aber dein Problem muss man hier nicht verstehen deine Antworten überall. Völlig unangebracht.

schleudermaxe  06.09.2016, 13:48
@regap

... das merke ich und du an den Ergebnissen. Stehe einfach zu deinen Fehlern und gut ist, sagen ja auch viele andere hier.

regap 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 13:35

Naja sie hat ihn über mich gerufen, da mein Handy etc. Alles im Auto war und ich keine Nummern etc. Bei mir hatte. Also haben sie den Schlepper geordert. Und da geht es eben bei der Polizei nach einer Liste wer kommt.

schleudermaxe  06.09.2016, 13:37
@regap

... also kein Mitglied in einem Club und auch kein Baustein bei der Versicherung für rd. 8 EUR/Jahr? Da wundert mich jetzt nichts mehr.

regap 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 13:26

Die Polizei hat den Schlepper gerufen. Nun wird vom Schlepper die Rechnung an ,eine Versicherung geschickt. Aber laut Schlepper haben die mit meiner Versicherung geredet und gemeint zum Überprüfen der Rechnung benötigt meine Versicherung 8-14 TAGE. Und der Aufkäufer würde diese Woche bzw. nächste Woche das Auto abholen. Und sie meinten sie geben ihm das nicht. Ich rief dann meine Versicherung an und es hieß sie haben kein Telefonat geführt und Ei e Rechnung ging auch nicht ein und das die Prüfung der Rechnung niemals so lange dauern würde. Meine Versicherung meinte auch dass der Schleppdienst das Auto trotzdem an den Aufkäufer ausgeben muss, da die 6.100 als Pfand deutlich den Rechnungsbetrag übersteigen. Ich kann euch nur meine Fakten geben ich kenne mich da nicht aus. Die Rechnung wird aufjedenfall bezahlt so ist es ja nicht. Aber warum muss man sich als Schleppdienst so querstellen und unfreundlich am Telefon sein? Sie wollten einmal auch dass ich sofort bezahle weil es mit meiner Versicherung mal Probleme gab. Aber das interessiert mich doch nicht wofür habe ich denn eine Versicherung? Danke für deine Antwort

schleudermaxe  06.09.2016, 13:32
@regap

... aber die Polizei kann doch nicht und wenn doch, hat sie auch zu bezahlen, so zumindest bei uns.

800 Euro ist viel. Wurde denn im Rahmen der Kasko oder des Schutzbriefes abgeschleppt? Für das nächste mal empfehle ich dir direkt über die Versicherung abzuschleppen. Dann gibt es keine Probleme. Die schicken dann den Abschleppdienst und rechnen auch direkt mit ihm ab.

Jetzt musst du erstmal in Vorkasse.

regap 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 12:37

Soweit ich weiß besteht einer. Sie meinte vorhin am Telefon ich habe beides. Sie übernehmen das auch aber möchten eben erst die Rechnung überprüfen. Ging mir eben nur drum, ob der Schleppdienst das Auto behalten darf. Da der Käufer es eben abholen möchte und ich ja nicht mehr der Besitzer und Halter des Autos bin.

regap 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 12:27

Naja Totalschaden und ein Baum lag drauf und Auto im Graben. Bin da leider aus dem Auto gestürmt weil es geraucht hat und leicht Panik hatte. Deshalb kein Handy und keine Nummern bei mir gehabt und über die Polizei Schlepper rufen lassen. Sehe es aber nicht ein in Vorkasse zu gehen, da ich nicht weiß ob der Schleppdienst alles korrekt abrechnet etc. Die können mir viel erzählen da kenne ich mich nicht aus. Leider kenne ich mich mit Kasko und Schutzbrief auch net aus.. kann dir deine Frage leider net beantworten :p Danke für deine Antwort

RostockFinanceD  06.09.2016, 12:30
@regap

Dann rufe deine Versicherung mal an. Frage nach ob ein Schutzbrief besteht. Vielleicht ist der Abschleppdienst sogar ein Partner von der Versicherung. Dann kann direkt abgerechnet werden.