Alleinverdiener stirbt, Witwe ist Arbeitsunfähig, Frührente, Hartz-4, trotz Eigenheim?
Welche Möglichkeiten gibt es für die Witwe (60) in der genannten Situation ?
8 Antworten
Erstmal Witwenrente.
Und dazu aufstockend Grundsicherung. Aber Achtung bei Grundsicherung ist das Schonvermögen kleiner als bei ALG2. Auch kann das Sozialamt die Witwe dazu auffordern das Haus zu verwerten(Zu verkaufen) um davon zu leben.
Ob und inwiefern das Haus verwertbar ist, muß also geprüft werden. Da gibt es sehr gegensätzliche Urteile zu.
Wenn sie arbeitsunfähig ist, wird sie kein "Hartz-4" kriegen.
Sie kann ihre Frührente evtl. mit Sozialhilfe 'aufstocken'.
Ihr Eigenheim sollte während Sozialleistungsbezugs geschützt sein.
Witwenrente bei der DRV - beantragen, dann dazu ihre Rente und wenn das ihren Bedarf nicht deckt, dann kann sie Grundsicherung beim Sozialamt nach dem SGB - Xll beantragen.
Sie kann dann als Schonvermögen 5000 € haben, kann man im Internet genauer nachlesen, einfach einmal Schonvermögen nach SGB - Xll eingeben, wenn es interessiert auch Schonvermögen nach dem SGB - ll, also im ALG - 2 / Hartz - 4 Bezug.
Ein selber bewohntes Eigenheim sollte wie im SGB - ll für 1 bis 2 Personen bis zu 90 qm als angemessen gelten, wenn es größer wäre würde man sie sicher zur Kostensenkung auffordern, dann bliebe ggf.eine Vermietung von 1 / 2 Zimmern.
Ihr Grundbedarf würde dann derzeit bei min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegen und dazu käme dann min.noch die Neben - Betriebs / Heizkosten für das Haus.
Die Renten würden dann im Regelfall voll auf den Bedarf angerechnet, es sei denn sie kann angemessene Beiträge für tatsächlich zu zahlende Versicherungen absetzen, also z.B. für Hausrat und Gebäudeversicherung.
Im SGB - ll hätte man da auf sonstiges Einkommen ab dem 18 Lebensjahr ohne weiteres Einkommen eine 30 € Versicherungspauschale die man absetzen könnte, im SGB - Xll gibt es diese nicht, da muss die Zahlung von Beiträgen für Versicherungen tatsächlich erfolgen und nachgewiesen werden.
Der Witwe steht Witwenrente zu. Dazu kann sie sich in einer Rentenstelle beraten lassen oder da nachlesen:
Eine Witwe bezieht Rente und erhält kein Hartz IV. Sie kann Grundsicherung beantragen. Ob sie die erhält ist von den finz. Umständen abhängig.
sie bekommt doch sicher eine Witwenrente.
ist sie denn Erbin, oder sind da noch Kinder ?
Bis auf das alte Haus (schon abgezahlt) ist das Konto leer. Wird ihr das Haus weggenommen bzw. wird verplichtet es zu verkaufen ?