Kann die Anzeige fallen gelassen werden?
Wenn man eine Anzeige gestellt hat und sich an die person wendet doe man angezeigt bzw kontakt gesucht hat weil die person noch sachen hat oder freunde bedroht man auf die Konversation eingegangen ist wird die Anzeige dann fallen gelassen
Ich meine damit folgendes ich habe zu der Person Kontakt aufgenommen mit der aktuell eine Anzeige am Laufen ist die Person hat jetzt die Hoffnung dadurch dass ich Kontakt zu ihr aufgenommen habe dass die Anzeige die ich gegen diese Person gemacht habe gefallen gelassen wird weil ich Kontakt aufgenommen habe aber auch nur weil sie meiner Bekannten bedroht hat und noch Sachen von mir hat aus diesen Schreiben wurde eine Konversation weil ich leider immer auf die Nachrichten eingegangen bin
3 Antworten
Mit einer Anzeige ist ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt worden. Da kann man NICHTS zurückziehen.
Fallen gelassen wird gar nichts, vielleicht eingestellt, aber da kommt es auf die Konstellation an, welches Delikt, Vorstrafen etc
Warum sollte das fallengelassen werden? Privater Kontakt zwischen Anzeigendem und Angezeigtem hat keinen Einfluss auf eine Einstellung.
Auch wenn ihr zwischenzeitlich "beste" Freunde wärt, ändert das nichts, weil man Anzeigen nicht zurück ziehen kann.
Solange es kein Offizialdelikt ist, was aus Amtswegen verfolgt werden muss, kann man die Anzeige zurückziehen.
Nun schreibst du, die Person Sachen hat und von Bedrohung ist hier die Rede.
Eine Unterschlagung ist ein Offizialdelikt, ausschlaggebend ist aber der Wert der Sache.
Auch die Bedrohung kann unter Umständen zu einem Offizialdelikt werden, wenn eine Nötigung noch zustande kam.
Es sollte aber zwischen Anzeige Stellung und Zurück ziehen nicht so viel Zeit dazwischen liegen.
Die Lösung : Geh zur Polizei und schildere denen dies und dass du die Anzeige zurückziehen willst, dann bekommst du von denen die Antwort, ob ja oder nein.
kann man die Anzeige zurückziehen
Blödsinn.
Kann man, solange es kein Offizialdelikt ist. Man kann jemanden wegen Beleidigung anzeigen und diese dennoch wieder zurück ziehen.
Es ist ein Antragsdelikt, der Anzeigeerstatter kann diese wieder zurück ziehen bzw. den Antrag.
Somit besteht vom Erstatter kein Interesse mehr an einer Verfolgung der Tat und die Anzeige wird nicht weiter bearbeitet.
Bei Offizialdelikten kann man ebenfalls den Antrag zurückziehen, jedoch wird dieser auf Amtswegen demnoch weiterhin verfolgt und es wird weiter ermittelt.
Daher ist es bei Offizialdelikten sinnlos, diese zurückzuziehen.
Ich rede hier von dem Strafantrag, nicht die Strafanzeige... Die Strafanzeige kann NICHT zurückgezogen werden.
Leider wird selbst bei der Polizei nur gleich von Strafanzeige gesprochen, wenn man selbst einen Strafantrag stellt.
Keine Ahnung, aber davon viel. Anzeigen kann man niemals gar nie nicht zurückziehen. Du verwechselt Anzeige mit Strafantrag. Nur das Vorhandensein dieses Strafantrags hat Einfluss auf ein Ermittlungsverfahren, wenn es sich relative oder absolute Antragsdelikte handelt.
Ich redete hier von einem Strafantrag, was ich erwähnt hatte.
Im deutschen Sprachgebrauch wird dies aber zu recht verwechselt, denn wenn man einen Strafantrag stellt ist man zugleich ANZEIGEerstatter.
Siehe da, das Wort Anzeige taucht auf, obwohl man einen Strafantrag gestellt hat.
Bei der Polizei wird man auch nicht korrigiert wenn gefragt wird, ob man die Anzeige wieder zurückziehen kann.
Diese selbst erwähnen, dass man eine Strafanzeige gestellt hat.
Für den Otto Normalo ist es verständlicher als den Unterschied zwischen A und a zu kennen.
Denn selbst auf der Webseite von der Onlinewache der Polizei steht: Hier haben Sie die Möglichkeit eine Strafanzeige zu erstatten....
Im Endeffekt kriegt man es sowieso bei der Polizei gesagt, ob man seinen Strafantrag noch zurück ziehen kann oder ob bereits berechtigtes Intereese da liegt.
Auch das entscheidet nicht die Polizei. Und wie soll einen Strafantrag zu stellen denn aussehen ohne Strafanzeige?
Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen.