Foto, das ich gemacht habe, wurde ungefragt ins Internet gestellt?
Ich habe einer Person Fotos geschickt, die ich aufgenommen habe und z.T. auch in meiner Wohnung aufgenommen wurden (keine Personen drauf). Diese wurden nun ohne meine Erlaubnis ins Internet gestellt.
Da ich die Person aufgrund einer anderen Sache anzeigen möchte, frage ich mich ob oben genanntes ebenfalls strafbar ist? Zählt es unter Urheberrechtsverletzung?
Danke schon mal
5 Antworten
Warum hast du dieser Person denn die Fotos geschickt, wenn du ihr scheinbar eh nicht wohlgesonnen bist?! 🤔
Was sollte sie damit? 🤷🏻♂️
Streng genommen hast du ihm die Fotos ohne Nutzungsbedingungen oder Einschränkungen überlassen! Also ihm hier strafrechtlich einen Strick draus drehen zu wollen, halte ich für aussichtslos! Zumal auf den Bildern wie du schreibst, keine Personen zu erkennen sind, die ihr Recht am eigenen Bild geltend machen könnten. 💁🏻♂️
Wenn du jemanden ein Bild schickt, heißt das ja mitnichten, dass derjenige alles damit machen darf. Abgesehen vom Recht am eigenen Bild könnte eine "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen" (§ 201 StGB), ein Verstoß gegen die DSGVO und eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
Ja, du bist Urheber der Bilder und somit kannst Urheberrechtsverletzung einklagen, wenn keine Veröffentlichung abgemacht war. Und das ganz unabhängig davon ob Personen auf den Bildern zu sehn sind oder nicht. Allerdings brauchst du dazu einen Anwalt.
Ich würde mir das Geld erstmal sparen, die Person anschreiben, dass sie gegen dein Urheberrecht verstößt und sie bitten die Bilder zu entfernen, weil du sonst "gezwungen bist einen Anwalt einzuschalten". Gleichzeitig kannst du sie freundlich informieren, dass sie die Bilder auch von dir kaufen kann, wenn sie sie gerne veröffentlichen möchte.
Wenn keine Personen drauf sind, und das Foto kein künstlerischer Anspruch hat, dürfte es schwierig sein diese Person anzuzeigen. Ich würde das nicht tun, da es ohne persönlichen Angaben nicht wirklich ein Problem ist. Aber du kannst sie kontaktieren und sie darum bitten diese, deine Bilder zu entfernen.
Naja, aber es ist eine Verletzung der Privatsphäre...
Abgesehen davon, dass man ohne Erlaubnis keine fremden Bilder veröffentlicht.
wenn es deine fotos sind, die die person ungefragt veröffentlicht hat, dann ja, du kannst die person deswegen anzeigen
Das wäre Zivilrecht.
Eine Urheberrechtsverletzung ist theoretisch auch strafrechtlich verfolgbar (§ 106 UrhG).
Ist eine komplizierte Geschichte. Kann ich so nicht erklären. Es ging mir hier lediglich darum, ob es strafrechtlich verfolgt werden kann, dass die Person meine Fotos ohne Erlaubnis veröffentlicht hat, da ich die Person ohnehin aufgrund zwei definitiv vorhanden Strafbeständen anzeigen werde.