Bedrohung Polizei macht nichts?
Hallo, ich kenne jemanden der von einer Person bedroht wird wenn die Person die Anzeige nicht zurücknimmt wir die Person von der anderen geschlagen so die Drohung was dagegen tun wenn die Polizei es nicht ernst nimmt? Selber agieren und jemanden holen vor der die 1 Person Angst hat und zurück drohen oder wie?
3 Antworten
Zunächst einmal, eine Drohung mit Schlägen ist im strafrechtlichen Sinn keine Bedrohung.
Hä? gehts noch?
Ja so ist das. Eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinn ist eine Drohung mittels eines Verbrechens - also einer Straftat, welche bei Verwirklichung bedeuten würde, dass man mind. ein Jahr in den Knast muss. Also sowas wie Totschlag, also das wäre ein Verbrechen. Ein Drohung damit strafrechtlich zu ahnden.
Eine aufs Maul hauen.... ist zwar sicherlich unfreundlich allenthalben und auch nicht von Feingefühl durchdrungen, jedoch kein Verbrechen im Falle dass der das machen würde, sondern ein Vergehen, da das Mindeststrafmaß erheblich unter einem Jahr liegt.
Darum nicht strafbar. Und was nicht strafbar ist, da kann die Polizei auch nichts machen - die ist nicht dazu da, dennoch zu entscheiden, die ist nur dazu da, die geltende Rechtslage tupfengenau umzusetzen, mehr nicht. Würde sie mehr machen, würde sich ungesetzlich handeln.
Die Polizei wird eine solche Handhabung sicherlich in dem jeweiligen Ermittlungsverfahren, das auf die Anzeige, die ja erstattet wurde, folgt vermerken, dass der da versucht die Menschheit einzuschüchtern, macht keinen guten Eindruck auf die Staatsanwaltschaft, könnte gar dazu beitragen, dass man keine Milde mehr hat mit dem Knecht.
Das könnte bei massiver werdender Drohung und einer entsprechend schwer gelagerten Straftat zuvor seinerseits gar genügen, einen Haftgrund zu begründen und den Typ bis zur Verhandlung wegzusperren. Das macht man jedoch nur, wenn auch eine Haftstrafe zu erwarten wäre. Ist das nicht der Fall, wäre das im rechtlichen Sinn unverhältnismäßig und damit unrechtmäßig.
Mehr jedoch ist nicht drin, rein rechtlich nicht. Nur was im Gesetz steht ist auch möglich. Wenn man das für unzureichend hält, wirf das nicht der Polizei vor, wende Dich an den Gesetzgeber, namentlich hierbei sei der Bundestag erwähnt.
Was erwartest Du weiter? Dass der jetzt Polizeischutz bekommt? Weißt Du wie oft am Tag irgendwo im Land jemand gedroht wird, er bekäme Haue? Soviel Pozelei gibts gar nicht, um das alles unter Polizeischutz zu stellen.
Was man machen kann, Anwalt aufsuchen, den Typen abmahnen lassen - eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einfordern und bei Nichtabgabe auf Unterlassung klagen. Zivilrechtlich ist viel mehr drin als strafrechtlich.
Dazu muss man jedoch selbst auch was tun. Einfach Polizei rufen und die macht dann alles ist halt nicht.
Das sind die wahren Tragödien der Menschheit! Wen ein Samenkorn in Form einer wunderbaren Antwort auf unfruchtbaren Boden fällt, und dort verdorrt..
wieso muss es immer dazu kommen das jemand verletzt werden muss,
Weil man immer irgendwo eine Grenze ziehen muss.
Also mal ein Beispiel:
"Wenn Du nicht xy, dann sage ich Drecks.... zu Dir".
Was soll den bitte das? Soll derartiger Pippifax strafbar sein? Drohung mit einer Beleidigung? Wo soll das hinführen?
Bei der Grenzziehung geht es immer darum, die Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht mit Unsinn zu überschütten, der sie nicht mehr Herr werden können.
Bei einer Grenze geht es auch darum, davon nicht zu viele zu haben, so einfach wie möglich zu halten.
Die Einzige Grenze im Strafrecht ist die Grenze Vergehen / Verbrechen, die hat man in anderer beziehung bereits verwendet. Hat man halt mal die genommen. Jede Grenze hat Schwachstellen, auch diese.
wenn der Täter das Opfer anfässt darf ich ihn theoretisch schlagen
Nein, darfst Du nicht, denn Anfassen ist keine Körperverletzung. Für eine Körperverletzung muss der Körper schon noch verletzt werden.
und es aussehen lassen wie Notwehr
Definitiv nicht. Entweder es liegt eine Notwehr vor - in diesem Falle Nothilfe - oder nicht.
Notwehr oder Nothilfe ist die Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs. Liegt der nicht vor, und zwar nicht nur hypothetisch, der könnte ja, irgendwann, vielleicht doch, sondern glasklar und tatsächlich, jetzt knallt es, ist es keine Notwehr / Nothilfe sondern eine Körperverletzung deinerseits.
Es so aussehen lassen...... dennoch.... wäre strafbar, weil Du das gegenüber damit fälschlich einer Straftat bezichtigen würdest.
Dazu kommt noch das ich zeuge bin....
Bist Du dann nicht mehr, dann wird, wie bei jedem Falle einer Notwehr oder Nothilfe, erst einmal auch gegen Dich ermittelt, um herauszufinden, ob da tatsächlich ein Angriff gegenwärtig war oder ob Du es nur so aussehen lassen willst.
und bestätigen kann das der Täter angefangen hat das Opfer zu schlagen
Das kann dann auch eine Schutzbehauptung sein, welche Du aufstellst - und man wird das schon vermuten, denn Du bist sein Kumpel, ihr seid bekannt, das liegt dann schon nahe, dass ihr euch den Typen vorgeknöpft habt.
Fehlverhalten anderer berechtigt nicht zu eigenem Fehlverhalten.
ganz ehrlich, was solln die polizei machen? sollen die sagen: "du du du, du darfst aber nicht drohen" .. die können ihn auch nich aufgrund der aussage "ey der bedroht mich :(" festnehmen... noch weniger werden sie polizeilichen schutz abstellen..
sollte es zu nem übergriff kommen, wird das einfach der anzeige beigefügt, eventuell uhaft oder ähnliches.. aber ehm.. vorher wird nichts gemacht.
würde man auf jede drohung reagieren müssen, bräuchten wir 5 mal soviel beamte.
Hab gehört das die Person Zeugen da hatte
Also er hat die Person schon zusammen geschlagen und durch die Anzeige will er es wieder machen wenn die Person die Anzeige nicht zurück nimmt
versucht genau die worte über ein telefon auf band zu bekommen... oder falls er online droht, mail, facebook, sms, whatsapp etc.... aufheben, und der polizei zeigen.
wenn ihr die drohung aufgezeichnet habt, wärs gut möglich dass sie was machen..
wenn ihr nur sagt "der hat gesagt..." dann wird da nich viel passiern
Ne aber ich meine mit schwerer Gewalt zu drohen ist auch kein Kavaliers Delikt Vorallem wenn er es schon gemacht hat und ich kann ihn ja auch drohen das ich ihn Krankenhaus reif schlagen werde wenn er die Finger von der Person nicht lässt.
Dann arrangier auch einen Harten Kerl der ihm Schutz gibt aber er soll ihm nur helfen wenn es wirklich dazu kommen sollte dass er geschlagen wird soll er nur eingreifen denn wenn er zurück schlägt ncnc nicht gut so seit ihr auf der sicheren seite
Nein nein das ist schon richtig nur, wieso muss es immer dazu kommen das jemand verletzt werden muss, ist mir jetzt auch egal :D was wäre wenn ich ein Treffen mit dem Täter und dem Opfer kläre (Täter kennt mich nicht) und werde mich irgendwo verstecken wenn der Täter das Opfer anfässt darf ich ihn theoretisch schlagen und es aussehen lassen wie Notwehr oder nicht?(also jetzt nicht rechtlich gesehen :D) Dazu kommt noch das ich zeuge bin und bestätigen kann das der Täter angefangen hat das Opfer zu schlagen also