lohnt sich eine anzeige bei blauen flecken und abschürfungen?
hallo,
ich habe vor einer woche mit meinem freund schluss gemacht, welcher daraufhin ausgetickt ist. er hat mich mit einem messer bedroht, wollte meine katze und meinen laptop klauen. ich hab ihm die tür versperrt und als ich gehört hab das jemand im treppenhaus ist hab ich nach hilfe gerufen. 2 männer haben meinen ex daraufhin am klauen gehindert. ich hab ebenfalls mit ihm gerangelt und unmengen an blauen flecken abbekommen, genauso abschürfungen. hab sogar am arm blaue flecken die von seinen fingerabdrücken kommen. polizei ist gekommen, hat alles aufgenommen. habe mir meine verletzungen auch vom arzt dokumentieren lassen. zudem hatte ich einen nervenzusammenbruch wegen dem ich jetzt in psychiatrische behandlung komme. habe mich 3 tage nicht getraut das haus zu verlassen und als ich dann von meiner mutter rausgezerrt worden bin, bin ich zusammengebrochen. jetzt frage ich mich ob ich ihn anzeigen kann. wenn ja dann wo`? muss ich für einen anwalt bezahlen, ich bin bafög-empfängerin?! wie hoch sind die chancen dass ich mit der klage durchkomme? kriege ich schmerzensgeld? wenn ja wie viel? sind ja sogesehen keine schlimmen verletzungen gewesen, nur dass mir einige tage alles weh tat und ich meine hand nicht mehr bewegen konnte.. habe noch nie eine anzeige gemacht oder ähnliches, dementsprechend auch absolut keine ahnung von sowas.. wäre also sehr dankbar für schnelle antworten
lg
10 Antworten
Na wenn die Polizei da war, dann hast Du doch mit den 2 Männern Zeugen und noch dazu das Protokoll der Polizeibeamten. Du gehst aufs Polizeirevier, woher die Beamten kamen und sagst ihnen, dass Du eine Anzeige erstattest gg. Deinen Ex. Aber vermutlich läuft diese Anzeige bereits durch den Polizeieinsatz. Diese Beamten sagen Dir dann auch ganz genau, wie Du weiter vorgehen sollst, damit Du zu Deinem Schmerzensgeld kommst, denn Anspruch hast Du zweifellos, auch was die psychischen Probleme anbelangt. Aber wie gesagt, diese Beamten helfen Dir in jedem Fall. LG Silvie
was für eine Frage? - natürlich musst du das! wenn ein mensch einem anderen Gewalt androht oder diese an einem Menschen verübt- egal in welcher form, verstößt dies gegen das Gesetz! Du solltest, wie zuvor schon angedeutet, zur Polizei gehen und mit den Beaten sprechen- diese helfen dir sehr gerne weiter! Jedoch bis es zu einem Prozess kommt, kann es häufig mehrere Monate dauern. Es werden vorerst alle Zeugen befragt und dann erst zur Verhandlung vors Gericht geladen.
Erst durch die Anzeige kommt der Gesamte Prozess ins Rollen. Ich denke abern, dass dies durch den Polizeieinsatz bereits geschehen ist. Informiere dich aber nochmals! Es wird hier zu mehreren Tatbeständen kommen. Zum Beispiel aus dem sogenannten "Gewaltschutzgesetz". Aber das ist nicht wichtig für dich.
Außerdem kannst du gerne eine Beratungsstelle aufsuchen. -Z.b. eine Erziehungs-oder Familienberatungsstelle. Dort sprechen wirkliche Profis ganz vertraulich unter Schweigepflicht mit dir über alle deine Themen und nehmen Bezug auf die gesamte Geschichte. Zudem erhältst du dort auch den nötigen seelischen Besitand!
Und nun Kopf hoch! Lass dich nicht entmutigen und siehe bei deiner nächsten Partnerwahl genauer auf die inneren Werte eines Menschen
ja definitiv, haha -.-
Du kannst ihn einmal wegen Bedrohung Anzeigen und Körperverletzung. Ich denke es müsste Denkzettel genug für ihn sein. Keine Ahnung wie viel Schmerzensgeld du bekommen würdest, aber wenn du keine Anzeige machst, denkt er sich noch, er kann sich alles erlauben und macht irgendwas bei dir oder dasselbe bei anderen. Alleine deswegen solltest du ihn Anzeigen. Vielleicht kannst du auch eine Bannmeile gegen ihn errichten.
Wegen dem Anwalt, ich bin mir nicht sicher, wenn du vorweisen kannst du bist nicht im stande den Anwalt zu zahlen, kannst du, glaube ich, Prozesskostenhilfe beantragen.
die anziege müsste aufgrund dessen das die polizei da war tatsächlich schon laufen, da hier automatisch ermittlungen eingeleitet werden! trotzdem kannst du natürlich auhc noch als privatperson anzeigen, in einem gerichtsverfahren würdest du dann als nebenkägerin auttreten und könntest dir so auch noch schmerzensgeld erklagen, falls es dir gelingt nachzuweisen das die psychologische behandlung und der nervenzusammenbruch auch durch ihn ausgelöst wurden, kann das auch eine lohnende summe sein, außerdem kannst du vor gericht erwirken, das er sich nur bis auf eine bestimmte entfernung (zb 300 meter) nähern darf, dich nicht anrufen darf, etc, und könntest ihn bei zuwiderhandlung erneut anzeigen!!
Hey Also du kannst ihn erst mal bei der Polizei wegen Körperverletzung und Bedrohung (glaub ich auch) anzeigen. Ich denk schon, dass du gut durchkommst mit der Anklage, also wirklich, welcher Mensch ist zu so etwas fähig ? Aber du kannst ja auch einfach mal in eine Anwaltskanzlei gehen, und dich da noch mal näher informieren, von wegen Schmerzensgeld und Anwaltskosten. Ich hoff, ich konnte dir etwas helfen :) Viel Glück und Gute Besserung ! ;)
Liebe Grüße
Bist Du wirklich so naiv und schluckst die Seifenoper !? Die macht sich naß vor lachen !