Kann man eine 13 jährige anzeigen?
Hey, ich wurde von einer Frau die mich total hasst für etwas was ich garnicht gemacht habe einfach angezeigt. Ich bin aber erst 13 wie geht sowas dann? Man ist doch erst ab 14 strafmündig? Die Anzeige wird sowieso fallen gelassen weil ich gleich zur Polizei muss und das da klären muss das ich mit der Sache nix zu tun habe.
9 Antworten
Klar kannst du für eine Straftat angezeigt werden. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass einem nichts passieren kann, nur weil man noch keine 14 ist. Du bist allerdings schon lange deliktfähig, und man kann mit Erziehungsmaßnahmen auf dich einwirken. Und auch die können richtig weh tun.
Die Anzeige wird sowieso fallen gelassen
Soso, meinst du? Es wird ermittelt, inwieweit du gegen Gesetze verstoßen hast, auch wenn du noch nicht 14 bist.
Bei der Anzeige ist ja noch nicht aktenkundig, dass du noch nicht strafmündig bist. Bei manchen Straftaten sind dann die Eltern dran. Zivilrechtlich kann man schon ab 7 für Schäden zur Rechenschaft gemacht werden. Das alles ist ja zum Zeitpunkt der Anzeige noch zu klären.
Du hast natürlich recht. Sie können höchstens bei Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht für materielle Schäden haftbar gemacht werden.
das stimmt und eine Aufsichtspflicht Verletzung ist ab dem Alter in dem sie deliktfähig werden nahezu ausgeschlossen. Aber deswegen liegt die deliktfähigkeit so früh damit der Geschädigte nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt.
Anzeigen kann dich jeder egal in welchem Alter. Ich kann auch ein 8 jähriges Kind anzeigen strafrechtlich kann dir tatsächlich nichts passieren, da dein Alter ein absolutes Verfahrenshindernis darstellt. Deliktfähig (also zum Schadensersatz verpflichtet) bist du bereits ab einem Alter von 7.
Vernehmen muss dich die Polizei trotzdem. Natürlich musst du als Beschuldigte überhaupt keine Angaben zur Tat machen. Wenn du es aber nicht warst kannst du mal erwähnen das die besagte Dame sich öfters unfreundlich dir gegenüber verhält.
Angezeigt werden kannst Du. Womöglich wird die Anzeige fallen gelassen.
Jedoch wird sehr wahrscheinlich das Jugendamt eingeschaltet. Von da werdet Ihr auch Post bekommen
Du zeigst doch damit keine 13 Jährige an sondern eine viel ältere?
Und klar kannst du eine Anzeige erstatten, ob das was bringt ist eine ganz andere Sache.
Mit freundlichen Grüßen.
Das nennt sich Sippenhaft und wurde glücklicherweise nach 1945 abgeschafft.