Wehren gegen annonyme Anzeigen
Hallo,
in letzter Zeit häufen sich anonyme Anzeigen gegen mich und meiner Familie. Wir wurden schon bei Verschiedenen Ämtern (Gemeine, Landratsamt, anderen Stellen) gemeldet wegen irgendwelchen Sachen. Die ganzen Sachen konnten im Gesprächen, bzw. bei Ortsterminen geklärt, bzw. als haltlos erachtet werden. D.h. jemand will uns schlecht machen und erzählt Lügen über uns. Uns wird die ganze Sache langsam lästig, da wir langsam keine Lust mehr haben, uns gegenüber Gott und der Welt zu rechtfertigen. Wir haben eine bestimmte Vermutung, aber keinerlei Beweise. Wie können wir uns wehren. Wir haben ein Schriftstück zu Hause, wo uns etwas vorgeworfen wurde, und gedroht wurde an die Öffentlichkeit zu gehen. Diese Sache konnten wir auch entkräften und haben des SV auf unserer Homepage veröffentlich. Weitere Schriftstücke befinden sich natürlich bei den Ämtern/Stellen.
Sollen wir Anzeige erstatten, gegen Unbekannt, nun was bringt das. Wir selber könnten natürlich gegen die Person (wo wir der Meinung sind sie ist es) auch vorgehen, und sie ebenfalls Anzeigen, aber nur mit Kleinigkeiten (Hund nicht an der Leine, Fehlerhafte Bepflanzung entgegen des Bebauungsplan). Aber was nützt das. Wir haben Angst, dass irgendwann an das Jungendamt was gemeldet wird (wir haben nicht zu verbergen) und dann massig viele Fragen gestellt werden, nur um uns das Leben schwer zu machen.
Hat jemand einen Tipp was wir machen sollen?
Vielen Dank
3 Antworten
gegen die Anzeigen wirklich wehren kannst du dich kaum. Du kannst aber bei der Polizei Anzeige erstatten wegen Verleumdung und übler Nachrede gegen Unbekannt. Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft können heraus bekommen, wer hinter dieser Kampagne steht.
Am besten geht ihr zu einem Rechtsanwalt umd lasst euich dort beraten. Er wird euch ebenfalls raten eine Anzeige gegen Unbekannt zu machen bei der Polizei. Ihr koennt auch den Namen des Verursachers nennen,.aber unter dem Vorbehalt das ihr das nur vermutet.
Legt zum Beweis alle schriftliche Unterlagen vor und benennt auch die einzelnen Behoerden und deren Mitarbeiter mit denen ihr gesprochen habt. So hat die Polizei einen Anhaltspunkt zu ermitteln und sie kann den Taeter herausfinden.
Der Rechtsanwalt dient dann als Unterstuetzung fuer euch um die Strafanzeige richtig zu formulieren und zu begruenden. Ausserdem hat der Rechtsanwalt auch die Moeglichkeit Akteineinsicht zu fordern bei der Polizei und notfalls auch bei den Behoerden/
Es kann ja nicht angehen, das jemand euch anzeigt bei allen moeglichen Aemtern und er nicht dafuer bestraft wird.
Du brauchst die schriftlichen Beweise wer der Taeter ist um gegen ihn eine Unterlassungsklage zu veranlassen und ihm wird dann von dem Rechtsanwalt auch gedroht werden das weitere rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet werden falls er die negatien und falschen Auesserungen nicht unterlaesst.
Erstatte auf jeden Fall anzeige gegen Unbekannt. Auch bei anonymen aanzeigen kann die Polizei ja denn nachverfolgen wer diese abgegeben hat