Kann der Vermieter wenn er will oder ohne Angaben von Gründen ein Mietvertrag über ein Lagerraum kündigen?
Es ist ein Lagerraum kein Wohnräume/keine Wohnung.
Im Mietvertrag steht hierzu folgendes:
1. Mietzeit und ordentliche Kündigung
,,Das Mietverhältnis beginnt am 01.04.21 und läuft auf unbestimmte Zeit jedoch mindestens 1 Jahr im zweiten Jahr kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des 2. Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.
2. Fristlose Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen wenn der Mieter
a) mit den Zahlungsverpflichtungen ind Verzug gerät und der rückständige Betrag 790 € übersteigt.
b) seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt und sie nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nach Eingang einer Mahnung erfüllt.
6 Antworten
Wenn es eine ordentliche Kündigung ist und sich an die Fristen gehalten wird, ja, dann muss kein Grund angeben werden.
Also wie unter Punkt 1 beschrieben, haben beide Vertragspartner bei einer ordentlichen Kündigung die Möglichkeit den Vertrag aufzulösen.
Wobei hier die Frage wäre "Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit vs mindestens ein Jahr".
Hört sich irgendwie schon seltsam an. Entweder ich mache einen Vertrag auf unbestimmte Zeit oder ich setze hier eine Frist. Aber Beides?
Wichtig wäre hier schon mal die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen. Sonst wäre der Vertrag unwirksam.
Hast Du eine Mietrechtschutz oder bist Du Mitglied im Mieterbund?
.
Sch... Beamtendeutsch. Dafür gibt es Anwälte. Soll er dort mal nachfragen.
Ja, kann er. Da es kein Wohnraum ist, hast Du keinen Kündigungsschutz.
Im Gewerbemietrecht gibt es keinen besonderen Mieterschutz. Folglich kann unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen/Fristen gekündigt werden.
Wie/wann könnte er in diesem Fall hier kündigen?
So, wie es im Vertrag steht. Wenn das zweite Jahr um ist gelten anscheinend die Fristen des BGB.
Natürlich.
Und zwar zu den Bedingungen aus 1).
Für die Bedingungen aus 2) braucht er eine Begründung.
Welche AGB, warum ungültig?
Auf unbestimmte Zeit bedeutet lediglich, dass es kein festes vertragsgemäßes Ende der Mietzeit gibt. Das schließt eine Mindestmietzeit nicht aus.