Kann der Vermieter meine Kinder rausschmeißen...
Ich wohne seit 3 Jahren in der aktuellen Wohnung. Mit mir ist mein damals minderjähriger Sohn eingezogen der ebenfalls mit im Mietvertrag steht. Dieser Sohn ist mittlerweile Volljährig. In diesen 3 Jahren ist mein 2. Sohn (22) ebenfalls bei mir eingezogen ohne im Mietvertrag nachgetragen worden zu sein. Der Vermieter weiß Bescheid und er zahlt auch Anteilig die Miete. Einen neuen Mietvertrag wollte er aus Bequemlichkeit nicht ausstellen.
Jetzt habe ich mir eine neue Wohnung gesucht die ich so langsam wieder alleine wohnen möchte. Die Kinder wollen keinen Aufpasser mehr ;-)
Ich habe mit dem Vermieter über meine Pläne gesprochen und er teilte mir mit das er keinesfalls bereit ist die Kinder zu übernehmen. Im Klartext heißt das, das wenn ich ausziehe die beiden die Räumung bekommen und im schlechtesten Fall im Obdach landen.
Meine Frage: da zumindest ein Kind im Mietvertrag steht, kann er ihm kündigen wenn ich ausgezogen bin und da aktuell beide Kinder zahlen und wissentlich hier Wohnen, kann er beide auf die Straße setzen.
Ich zahle aktuell meine jetzige Wohnung und da ich hier nicht ausziehen kann auch noch die neue (Kaltmiete). Auf Dauer kann ich mir das nicht leisten...
11 Antworten
Ich glaube nicht dass der Vermieter den Sohn raus schmeißen kann, der mit im Vertrag steht. Dazu müsste er glaube ich Eigenbedarf nachweisen und ihm auch deswegen fristgerecht kündigen
Du hast den Mietvertrag unterschrieben und wenn Du ausziehst ist der Mietvertrag beendet. Oder haben deine Kinder auch mit unterschrieben?
Der Vermieter muß Deine Kinder nicht als Nachmieter akzeptieren.
Mit Auszug meinte ich natürlich Kündigung des Mietverhältnis. Etwas anderes will die Fragestellerin ja nicht, oder glaubst Du, dass sie weiter die Miete bezahlt?
Mit Auszug meinte ich natürlich Kündigung des Mietverhältnis. Etwas anderes will die Fragestellerin ja nicht,
Liest sich für mich nicht so. Aber mal sehen was Fragesteller dazu antwortet.
Erst mal kannst Du nicht ausziehen und die Wohnung anderen, auch wenn es die eigenen Kinder sind, überlassen.
Deswegen könnte Dir der VM fristlos kündigen. Und dann müßten auch Deine Kinder die Wohnung räumen.
Als was steht denn der eine Sohn im Vertrag? Da er damals noch minderjährig war wohl kaum als Mieter.
Zwischen wem wurde der Mietvertrag denn abgeschlossen? Dir und dem vermieter? Dann kannst du die Wohnung kündigen, der vermieter muss aber deine Söhne nicht als nachmiter akzeptieren. Die müssen sich dann selber eine Wohnung suchen. Oder zwischen dir UND deinem Sohn und dem vermieter? Dann kannst du ohnehin nur zusammen mit deinem Sohn den aktuellen Mietvertrag kündigen. Und wieder muss der Vermieter deinen Sohn/Söhne nicht als Nachmieter akzeptieren.
da zumindest ein Kind im Mietvertrag steht, kann er ihm kündigen wenn ich ausgezogen bin und da aktuell beide Kinder zahlen und wissentlich hier Wohnen, kann er beide auf die Straße setzen.
Es zählt nur , wer als Vertragsnehmer "unterschrieben" hat und nicht wer als Bewohner genannt ist . Diese Personen haben keine vertraglichen "Rechte" .
Ergo gibt es nur einen Vertrag mit Dir !
Ziehst Du aus, - müssen die Kinder mit raus (falls er sie nicht als Nachmieter - was er bestimmt - übernehmen möchte )
Ein Mietvertrag ist nicht beendet nur weil der Mieter auszieht.
Dafür auch noch ein DH.