Nebenkostenabrechnung? Belegeinsicht?
Hallo,
ich habe bei meinem Vermieter Belegeinsicht gefordert, da mir die Nebenkostenabrechnung sehr hoch vorkam für 2017. Ich wohne erst seit Juni 2017 in meiner Wohnung, aber richtig bin ich in der Wohnung erst seit Juli 2017.
Jetzt hat er mir die Belege per E-Mail geschickt, allerdings fehlen die Belege für Dachrinnenreinigung und Hausmeister, mit der Begründung, dass diese Positionen durch die Mitarbeiter des Vermieters abgedeckt sein.
Ist nicht trotzdem eine Rechnung dafür erforderlich, so kann er da ja theoretisch alles eintragen? Muss ja dokumentiert sein, wann die da waren, von uns hat hier jedenfalls niemand jemand gesehen.
Ich wohne in der Dachwohnung, bei mir ist der Durchgang zum Dach und ein Gerüst stand in der Zeit, in der ich hier wohne auch nicht, es war nie jemand wegen der Reinigung bei mir, meine Nachbarn wohnen auch alle erst seit ca. Mitte letzten Jahres hier und haben auch niemanden beim Reinigen der Dachrinne gesehen.
Sollte die Reinigung vor unseren Einzug gewesen sein, ist dann überhaupt rechtens, diese Kosten auf uns abzuwälzen? Im Mietvertrag steht auch etwas von Dachrinnenreinigung, aber wie gesagt, geht ja jetzt darum, dass keiner von uns jemanden gesehen hat.
Einen Hausmeister haben wir hier auch noch nie gesehen und auch keine Telefonnummer von einen solchen, gut man könnte natürlich beim Vermieter anrufen, wenn etwas ist. Es sind vier Parteien hier, für mich alleine fallen 35,23€ Dachrinnenreinigung und 22,84€ Hausmeisterkosten an, klingt erstmal nicht viel, aber die Summe an Nebenkosten insgesamt ist sehr hoch und habe bereits einen Fehler gefunden, der mich mal eben ca.190€ spart, von zuvor fast 600€ und ich bezahle ja bereits 95€ an Nebenkosten monatlich, 95€ ist für eine Person in einer 1-Zimmerwohnung eigentlich auch ok, aber so erhöhen sich demnächst die Nebenkosten und ich habe gerade letztes Jahr wenig hier genutzt (meistens im Sportstudio geduscht, geheizt immer nur, wenn ich da war und dann max. auf 3, ansonsten auf Frostschutz, Geschirrspüler max. 2x die Woche, meistens aber nur 1x an).
Danke schon mal für eure Hilfe :-)
5 Antworten
Das ist zulässig, dass die Arbeiten das eigene Personal ausführt. Jedoch muss es dann einen Tätigkeitsnachweis geben. Also irgend eine Liste, wo der Mitarbeiter aufführt, an welchen Tagen er welche Zeit für eine bestimmte Tätigkeit benötgt hat. Diesen Stundennachweis muss er dir im Rahmen der Belegeinsicht zumindest zeigen können.
Der Grund ist folgender. Dieser Mitarbeiter wird vermutlich eine Vielzahl an Aufgaben haben, und darunter eventuell auch Reparaturen, oder Verwaltungstätigkeiten betreffend. Solche Arten von Tätigkeiten sind in der Nebenkostenabrechnung nicht umlagefähig.
Der Vermieter muss im Streitfall mit den Stundennachweis belegen können, dass nur umlagefähige Tätigkeiten abgerechnet wurden. Wenn er das nicht kann, muss entweder eine für dich glaubwürdige Schätzung vorgenommen werden, oder die Position ist ganz zu streichen.
Zu den anderen Informationen in deiner Frage kann man nichts sagen, ohne die Abrechnung zu sehen. Irgend welche Zahlen, du du da zusammenhanglos nennst, helfen nicht weiter, um eine Einschätzung zu geben. Eine Abrechnung muss man sich insgesamt anschauen.
Außerdem kommt dann noch eine Prüfung hinzu, ob denn die Betriebskosten ordnungsgemäß im Vertrag vereinbart sind. Gerade die Dachrinnenreinigung muss explizit als sonstige Betriebskosten im Vertrag genannt sein.
Es ist dem Vermieter sehr wohl erlaubt, eigenes Personal zu beschäftigen. Hierüber wäre zumindest zwar ein sog. "Eigenbeleg" über die Zahlung vorzulegen, aber kein Nachweis über die geleisteten Stunden. Es steht dir aber frei, ein Leistungsverzeichnis der zu erbringenden HM-Tätigkeit zu verlangen und bei Nichterbringung der Leistung zu mängeln.
Worauf zukünftig zu achten wäre, ist die Zuordnung der Tätigkeit in umlegbare HM-Tätigkeit und vom Vermieter zu tragende Reparaturen. Da besteht auch ein Anspruch auf Einsicht in die Tätigkeitsnachweise.
Bei 4 Parteien gehe ich mal davon aus, dass die Dachrinne unter 7m liegt, da bedarf es keines Gerüstes. Also mal eben die Leiter angelehnt und den Müll rausgeholt ... und wenn man keinen Bewohner wg. des Zuganges fragen muss, bekommt das auch kaum einer mit.
Abgesehen davon ... bei 23€ HM für 6 Monate was erwartest du?? Rechne das doch bitte mal in Arbeitsstunden um; jeder HM-Dienst nimmt ca. 30€ netto/h ... what you pay is what you get.
Das mit der WW- und KW-Abrechnung ist etwas komplexer und auch nicht einfach nachzuvollziehen. Beispiel: Du hast 5cbm WW und 20 cbm KW ... Dann erscheinen 5 cbm "hin" in der Heizkostenabrechnung, aber "zurück" (also Hausnebenkosten) unter der Wasserabrechnung. Du bezahlst dann dort 20 cbm KW und 25 cbm Kanal/Abwasser
Sollte die Reinigung vor unseren Einzug gewesen sein, ist dann überhaupt rechtens, diese Kosten auf uns abzuwälzen?
Ja, aber nur anteilig für deinen Nutzungszeitraum. Das gilt übrigens für alle BK die nicht nach Verbrauch umgelegt werden.
aber die Summe an Nebenkosten insgesamt ist sehr hoch
Was genau heißt das und wie groß ist die Wohnung?
und ich habe gerade letztes Jahr wenig hier genutzt (meistens im Sportstudio geduscht, geheizt immer nur, wenn ich da war und dann max. auf 3, ansonsten auf Frostschutz, Geschirrspüler max. 2x die Woche, meistens aber nur 1x an).
Die allerwenigsten, genau gesagt nur 4 von insgesamt 17 Betriebskostenarten, haben was mit "nutzen", sprich Verbrauch, zu tun. Manchmal sogar weniger als 4.
Was mich immer an diesen "BUÄÄÄÄH ... die Nebenkosten sind so hoch!"-Fragen aufregt, ist ... dass die wirklich verwertbaren Sachinformationen in max. 2 Sätzen zu finden sind ...
... oder gar nicht
Da selbst mit der "Gnade", Vermieter zu sein, geschlagen ... ich weiss, was du meinst :-)
Ich will auch gar nicht sagen, dass die Nebenkosten ungerechtfertigt sind, für mich ist das nur Neuland und ich verdiene nicht so viel, dass ich etwas zu verschenken hätte und möchte halt einfach verstehen, wie sich alles zusammensetzt. Blind zahlen tut doch keiner gerne. ich will das alles einfach verstehen und kann mir nicht vorstellen, dass ich in einem halben Jahr, so viel an NK verbraucht haben soll, wo ich das zusammen mit meinem Ex in einer 3-Zimmerwohnung nicht mal geschafft habe... Das ein Vermieter genervt ist, kann ich mir vorstellen, ich bin sicher nicht die einzige, die fragt. Kann mir auch gut vorstellen, dass bei der Menge an Rechnungen, die geschrieben werden, auch einfach mal was schief läuft, aber auch hier heißt es ja, wir Mieter sollen selbst prüfen, sonst ist das unser Pech... ich habe nur mit so etwas auch noch nie zu tun gehabt, außer dass mein Ex-Mann gesagt hatte, wir haben etwas zurück bekommen oder müssen nachzahlen, aber da hielt sich das immer im Rahmen und wir sind mit 150€/Monat an NK gut hingekommen. Sicher gibt es auch von Wohnung zu Wohnung Unterschiede, aber woher soll das jemand wissen, der noch nie damit zu tun hatte, außer das er/sie nachharkt? Bei mir wurde z.B. festgestellt, dass Warmwasser noch mal zusätzlich über Kaltwasser verrechnet wurde (hatte mir ein Freund geholfen, nur da hatte ich die Belege zur Belegeinsicht noch nicht).
40m², ist eine 1-Zimmerwohnung. bisher Nebenkosten 95€ pro Monat, Strom zahle ich extern. Jetzt erhöhen sich natürlich die NK, bei Strom habe ich sogar etwas zurück bekommen. 665€ waren also Vorleistung (rein NK) und fast 600€ soll ich nachzahlen. Allerdings habe ich schon rausgefunden, dass mein Vermieter Warmwasser noch mal über Kaltwasser abrechnen wollte, d.h. noch mal ca. 190€ weniger, will jedoch erstmal alles prüfen, bevor ich ihn das schicke und hatte die Belege jetzt erst bekommen. Ich denke, ich hatte beim Einzug auch einen Fehler gemacht, den ich jetzt leider nicht mehr korrigieren bzw. beweisen kann, aber was ich widerlegen kann, widerlege ich auch. Geld verschenken will ich auch nicht, wären es nur 10€ würde ich da kein Theater drum machen (der Aufwand muss sich ja auch lohnen), aber ich habe nun mal schon eine Position gefunden, in der mein Vermieter fast 200€ zu viel von mir haben möchte, wenn ich eh schon einen so großen Fehler gefunden habe, dann mache ich auch auf die kleinen Aufmerksam, d.h. sofern ich sie finde, aber für mich ist das meiste immer noch Neuland (wohnte direkt nach meiner Ausbildung mit meinem Mann zusammen und jetzt im Trennungsjahr, habe ich das erste Mal mit so etwas zu tun).
Allerdings habe ich schon rausgefunden, dass mein Vermieter Warmwasser noch mal über Kaltwasser abrechnen wollte,
Den Verbrauch. Denn Verbrauch Kaltwasser + Verbrauch Warmwasser = Gesamtverbrauch Kaltwasser. Über die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung werden nur die Kosten der Erwärmung abgerechnet, nicht der Verbrauch.
Neue Antwort, bevor alles in den Kommis verschwindet: Könnte es sein, dass kein Nutzerwechsel stattgefunden hat; du also für die NK des ganzen Jahres herangezogen wirst?? Denn die 2,50€/m2, die du zahlst, sind recht normal ... die 5€/m2, die jetzt fällig werden sollen, sind schon absurd hoch.
Bitte doch mal den Vermieter um die Vorjahresabrechnung. Nebenkostenvorauszahlungen müssen vermieterseitig angepasst werden, unterlässt er dies für mehr als 2 Abrechnungsjahre, bleibt er auf den Mehrkosten sitzen.
Nutzerwechsel? Das ist ein Haus für vier Parteien, vorher lebte dort eine Familie, wurde aber durch eine Firma aufgekauft und für vier Parteien umgebaut, also eigentlich Neubezug, mir kommt allerdings trotzdem einiges Spanisch vor, nur wie soll ich das bei Neubezug beweisen, ich habe zu viel Blind unterschrieben. Ich schätze ich muss in den sauren Apfel beißen, bin allerdings froh, dass ich schon eine hohe Position gefunden habe, die so nicht stimmen kann, restliche Belege, also Tätigkeitsnachweis und Rechnung für Wartung habe ich bereits angefordert. Mal sehen, was da noch rauskommt.... Ich schreibe die Korrektur erst, wenn ich alles habe. Möchte den Vermieter nicht unnötig nerven, denn ich gehe immer erstmal davon aus, dass Fehler nicht unbedingt böswillig erfolgt sind, auch wenn mir manches Fragwürdig erscheint,muss mein Gefühl ja nicht unbedingt stimmen. Mir war bei Einzug damals auch alles egal, meine Trennung hat mir den Boden unter den Füßen geraubt und ich war froh einen Ausweg zu gefunden zu haben, traumatisiert bin ich sogar heute noch von der Trennung...
.... immer möglich in die, die strittig sind. In alle ist Schikane und ist somit nicht, so jedenfalls der BGH.
Und fiktiv ist auch erlaubt, leider, so jedenfalls der BGH.
Ja, ich finde die Einzelpostion für die Dachrinnenreinigung auch nicht so hoch (hatte ich oben ja auch geschrieben), mich wunderte eher, dass keiner von uns je jemanden gesehen hat, aber das mit der Leiter stimmt natürlich (wobei das schon eine recht hohe Leiter wäre). Der Rest meiner Nebenkostenabrechnung scheint auch in Ordnung zu sein, außer das mein Vermieter mir mein Warmwasser noch mal unter Kaltwasser abrechnen wollte... das mit den HM-Tätigkeiten ist ein gutes Argument. Hat mir erstmal geholfen, Dankeschön. Ich werde beim Vermieter noch mal um einen Tätigkeitsnachweis bitten.