Kann der Vermieter den Mietern ohne deren Zustimmung einen Hausmeister vor die Nase setzen und diesen in der Nebenkostenabrechnung auch noch abrechnen?
5 Antworten
Kann er. Z.B. wenn die im Mietvertrag vereinbarte Kehrwoche nicht von allen eingehalten und dementsprechend durchgeführt wird!
Nee, kann er mit dieser Begründung eben nicht, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns immer wieder!
Natürlich, sogar fiktiv darf er Kosten und Lasten verteilen, also ohne Rechnung, so jedenfalls der BGH. Rüge die AR trotzdem, denn die Meister sind meist nicht wirtschaftlich und unwirtschaftliche Kosten hat ein Mieter nicht zu wuppen, so auch der BGH. Viel Glück. Stelle ihm ggf. eine Falle (Reparatur, Verwaltung) und schaue, ob der Vermieter solche Kosten erkennbar für den Mieter wieder aus der Abrechnung herausrechnet.
Die Kosten für einen Hausmeister kann der Vermieter in den Nebenkosten geltend machen.
Auch wenn Du einen Hausmeister für sinnlos hälst, kommt auf sein Aufgabengebiet an. Nur wenn der Hausmeister nachweislich seinen Pflichten nicht nachkommt, könntest Du diesen Betrag in der Nebenkostenabrechnung reklamieren.
Allerdings auch nur, wenn Du die Mißstände vorher dem Vermieter schriftlich mitgeteilt hast
Ist z.B. möglich wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde, bzw auf
§2 der BetrKV hingewiesen wird.
Bestimmte Tätigkeiten kann der Vermieter z.B. selber machen oder Jemanden beauftragen und darf die branchenüblichen Vergütungen in den Nebenkosten auf die Mieter abwälzen.
MfG
Ja klar, wenn das Mietobjekt so gross ist dass ein Hausmeister sinnvoll und nötig ist - oder sich die Mieter so verhalten, dass der Hausmeister aufpassen muss.
Das verstehe ich nicht und dafür benötigt man/Frau auch keinen Juristen. Diese Kosten hat ein Vermieter selber zu wuppen, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns. Er kann die mietvertraglichen Vereinbarungen nicht einseitig ändern!
Dieser Hausmeister hat nur den Rasen gemäht ( der nicht für die Allgemeinheit zugänglich war ) und sonst nichts. Schnee haben wir ( der andere Mieter und ich , aus Protest gegen diesen Hausmeister ) nach wie vor selbst geräumt. Somit sehe ich auch nicht ein da irgendwas zu zahlen.
Ich wohne seit elf Jahren in dem Haus mit noch einer Partei. 10 Jahre haben wir selbst Schnee geräumt etc, dann wurde uns ein Hausmeister vor die Nase gesetzt ( man bemerke für ein Haus in dem sich drei Wohnungen befinden und eine seit Jahren leersteht), nach einem halben Jahr wurde der Hausmeister wieder entlassen da er seine Arbeit nicht richtig gemacht hat und teilweise recht aufdringlich war. Das schlägt nun in der Nebenkostenabrechnung mit 79 Euro zu Buche. Der andere Mieter ist direkt anwaltlich über den Mieterschutzbund vorgegangen , ich bin inzwischen ausgezogen. Bevor ich ebenfalls anwaltlich vorgehe wollte ich mal hier um Rat fragen.