Wasserverbrauch verdreifacht nach angeblicher Fehleinschätzung?
Hallo,
nach Unstimmigkeiten in der NK Abrechnung für 2015 habe ich Nachforschungen angestellt und herausgefunden, dass der Wasserverbrauch im Gesamthaus sich wie folgt entwickelt hat:
1.01.2014-31.12.2014: 755m³ (geschätzt)
1.01.2015-10.07.2015: 395m³ (geschätzt, macht etwa 750m³/a)
11.07.2015-10.07.2016: 1987m³ (abgelesen, Anteil 2015: 1165,23m³, 2016: 1402,86m³)
Dazu die Werte für die Wohnung (5er WG mit Studenten):
(Zeitraum: Bewässerung Kosten : Entwässerung Kosten)
1.01.2014-31.12.2014: 145,73m³ 232,82€ : 145,73m³ 248,42€
1.01.2015-31.12.2015: 143,57m³ 506,63€ : 143,57m³ 548,20€
Dazu folgende Erklärungen der Sachbearbeiterin der Vermietergesellschaft: Der Verbrauch wurde von einem Angestellten der Gesellschaft (Hausmeister) geschätzt, weil dieser nicht an den Hauptzähler kam. Heisst für mich, dass er seinen Job schlampig erledigt hat.
Was noch dazukommt: Wir hatten im letzten Zeitraum einen Wasserrohrbruch zwischen Keller und EG, vermutlich nach dem Hauptzähler.
Der Vermieter hat keine Erklärung für die stark gestiegenen Kosten abgegeben und ich setze grade ein Widerspruchschreiben auf.
Was denkt ihr? Ist das so rechtens?
LG Johnm4jc
Nachtrag:
Ja, Option Mieterschutzbund ist bekannt und wird in Erwägung gezogen.
4 Antworten
Nur soviel wegen des Wasserohrbruches und daraus folgendem Wasserverlust: Wenn die Differenz der Summe aller Unterzähler zum angezeigten Verbrauch des Hauptzählers größer ist als 20%, hat der Vermieter diese Differenz zu zahlen und darf nicht auf die Mieter (anteilig) umgelegt werden.
Dazu gibt es mindestens ein Urteil (BGH), schau mal im Netz nach.
Ich müsste auch suchen. Versuchs mal selbst. Steht glaub ich auch im Mieterlexikon.
Notfalls melde dich noch mal, dann werde ich liefern.
Der Hauptwasserzähler eines Grundstückes ist Eigentum des Versorgers. Das Ablesen des HZ erfolgt durch den Eigentümer, der das Ableseergebnis dem Versorger schriftlich mitteilt. Dem Versorger steht es frei die Ablesung zu überprüfen. Wenn der Eigentümer nicht fristgerecht abliest, ist der Versorger berechtigt eine Schätzung vorzunehmen. Das scheint hier der Fall zu sein.
Du schreibst nicht, wie der Vermieter die Kosten für Trinkwasser/Abwasser für die Mieter ermittelt. Die Betriebskosten werden jährlich (12 Monate) dir gegenüber abgerechnet. Auch hier fehlt die Angabe über deinen Abrechnungszeitraum. Der Umlageschlüssel und der Abrechnungszeitraum sind im Mietvertrag vermutlich angegeben. Letztlich die Frage: Hat jede Wohnung eine Wasseruhr und einen Warmwasserzähler, deren Eichung noch wirksam sind?
Falls es keine Wasseruhren uin den Wohnungen gibt, der Verbrauch nach Personen oder m² WFl. gegenüber den Mietern berechnet wird, dann ist der Rohrbruch wirklich wichtig, denn die Immobilienversicherung müsste den Wasserverlust tragen.
Dein Widerspruch ist so oder so berechtigt.
Geh mit den Abrechnungen zu einem Mieterschutzverein o.ä....wer soll Dir hier eine Ferndiagnose geben können?
Mieterschutzbzund wäre durchaus sinnvoll. Auch weil die Dir wirklich hieb- und stichfesten Rat geben.
Das die Zählerstände immer nur geschätzt wurden, ist lachhaft. Daskann MAL sein. Aber nicht dauernd.
Und der Wasserrohrbruch ist natürlich auch nicht unwesentlich..
Daher mein heißer Rat: Mieterschutzbund.
Danke für deine Antwort. Hast du dazu eine Quelle?