Muss ich wissen dass es einen Hausmeister gibt?

6 Antworten

Hausmeister hat mit Treppenhausreinigung erst einmal nichts zu tun. Der Hausmeister kümmert sich darum, dass rund ums Haus alles in Ordnung ist. Er überprüft, ob die Hausordnung eingehalten wird, Fluchtwege freigehalten werden, Lampen in Allgemeinbereichen i. O. sind, Pflegemaßnahmen am Haus und evtl. Grünanlagen erforderlich sind usw. usw.

Es bedeutet noch lange nicht, dass er alle diese Arbeiten auch selbst ausführt. Dazu gibt es unterschiedliche Regelungen. Der beste Hausmeister ist im übrigen der, den man nicht sieht und hört, weil immer alles in Ordnung ist und der sofort zur Stelle ist, wenn man als Mieter mal ein Problemchen hat.

Trotzdem kostet der Hausmeister natürlich Geld und das wird auf die Mieter umgelegt.

Naja, wissen sollte man es prinzipiell schon. Ich wollte schon wissen wer Schlüssel zum Haus hat und wer das ist.

Deine Fragestellung ist aber falsch. Die Frage müsste lauten: "muss ich einen Reinigungsdienst bezahlen?" Und da gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Du reinigst sorgfältig und pünktlich immer selbst ... dann ist es zweifelhaft.....oder Du unterlässt die Reinigung und der Vermieter hat deshalb einen Reinigungsdienst beauftragt der das übernimmt....dann musst Du auf jeden Fall zahlen.

Hausmeister gibt es oder eine Firma, die die Tätigkeiten übernimmt.

Aber meistens ist es so: "Wenn man den Hausmeister braucht, ist er nicht da"!

Ging mir bis jetzt so

Sind mietvertraglich Betriebskosten allgmein gehalten nach gesetzlicher Bestimmung geregelt, sind n. § 2 Nr. 14 BetrKV "die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft" umlagefähige Kostenart.

"Soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für
Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht [zusätzlich] angesetzt werden".

Meint: Der Arbeitslohn für das Rausstellen der Mülltonnen, Überprüfung der Geimienschaftseinrichtungen, auch erfolgte Reinigung des Treppenhauses, Einweisung von Fremdfirmen, Rufbereitschaft  u. dgl.  wären anteilig umlagefähig.

Ob man dies wie die Art und Höhe umlagefähige Versicherungen, Gartenpflegearbeiten oder Grundsteuer wusste oder nicht, wäre belanglos.

Wären hingegen einzelne Betriebskostenarten mietvertrglich konkret aufgelistet und ein Hauswart hierunter nicht aufgeführt, kann er das nicht, weil es eben nicht vereinbart wäre :-)

G imager761


Wenn du die Treppe nicht geputzt hast, musst du zahlen - was der Vermieter in Rechnung stellt. Ob du den Hausmeister kennst, ist völlig Latte.

Mieter2211 
Beitragsersteller
 18.04.2016, 20:33

Ist es auch egal ob ich überhaupt in Kenntnis gesetzt wurde das es einen gibt und im Mietvertrag über die Reinigung etwas anderes vereinbart wurde?

Andrea2009  18.04.2016, 20:35
@Mieter2211

Hast du die Treppe gemacht oder nicht?

Mieter2211 
Beitragsersteller
 18.04.2016, 20:36
@Andrea2009

Hä darum geht's in meiner Frage doch garnicht