Hallo,darf der Vermieter dem Hausmeister einfach den Lohn um 20% erhöhen,ohne uns zu informiere?
Im Jahr 2015 haben wir uns über die (überflüssigen) Std des Hausmeisters beschwert, auch weil die Reinigung mangelhaft und in kürzerer Zeit absolviert wurden, wie dann auf der Rechnung stand. Nun haben wir die neue Abrechnung erhalten und mußten mit Schecken fest stellen, dass zwar weniger Std drauf stehen, der Vermieter jedoch den Lohn um 20% (!) erhöht hat. Wir saßen im Juni 2015 bgl. der NK zusammen, da wurde von einer Erhöhung nichts gesagt. Also würde - wenn überhaupt - erst zu diesem Datum die Lohnerhöhung greifen? Vielen Dank für eure Hilfe
8 Antworten
Es ist nicht klar erkennbar ob es sich um eine Mietwohnung oder Eigentümergemeinschaft handelt. Der Mieter kann zwar Einspruch erhehben aber er kann den Vermieter nicht vorschreiben was er wem bezahlt weil er den Vertrag mit fremden Gewerken macht. Wenn ein Mieter mit der Sauberkeit der Reinigung nicht zufrieden ist, besagt es gar nichts. Der Vermieter muss die Arbeit des Reinigers überprüfen und wenn der Vermieter mit der Arbeit zufrieden ist, hat der Mieter es auch zu sein. Denn Sauberkeit ist ein subjektives Gefühl. Der eine möchte es Sauber haben der andere Rein!
Heb schon mal den Mittelfinger und weise die Abrechnung zurück. In §556 BGB Absatz 3 steht "dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten."
Dann soll mal der Vermieter erklären, in wie fern hier die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. 20% Lohnerhöhung ist für mich alles andere als wirtschaftlich. Verlange umfassende Auskünfte, warum es zu dieser Erhöhung kam und warum es keine günstigere Alternative gab.
Nicht ganz. In Absatz 4 des Paragrafen steht ja, dass Abweichung zu Ungunsten des Mieters nicht erlaubt ist. Daher sehe ich jetzt nicht, warum das der Mieter zwingend nachweisen muss.
Selbst wenn, 20% Lohnerhöhung sind wohl kaum wirtschaftlich. So einfach kannst du es dir nicht machen und der Vermieter muss schon durch Belege nachweisen, warum es zu dieser erheblichen Erhöhung kam
Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Mieter, der mit der Behauptung eines Verstoßes gegen den in § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB* niedergelegten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei der Betriebskostenabrechnung einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen trägt.
http://deutschesmietrecht.de/betriebskosten/25-betriebskostenpositionen-unwirtschaftlich.html
und der Vermieter muss schon durch Belege nachweisen, warum es zu dieser erheblichen Erhöhung kam
Der Vermieter muß, auf Verlangen des Mieters, lediglich nachweisen das die Kosten tatsächlich entstanden sind.
Umgehend Widerspruch einlegen. Am besten auch die anderen Mieter informieren. Über die Erhöhung von Nebenkosten entscheidet normalerweise die Eigentümergemeinschaft, nicht die Mieter. Man hätte mit euch reden müssen, da ihr ja die Arbeitsleistung des Hausmeisters gerügt habt. Da ist es üblich, sich Gegenangebote einzuholen und evtl. den Hausmeister zu wechseln und nicht einfach seinen Lohn zu erhöhen. Hier scheint es eine Verbindung von Vermieter und Hausmeister zu geben und das nennt man Vetternschaft
Über die Erhöhung von Nebenkosten entscheidet normalerweise die Eigentümergemeinschaft,
Nö, die tatsächlichen Kosten entscheiden das.
Wie kommst Du darauf das es hier um eine Eigentümergemeinschaft geht?
die Eigentümergemeinschaft entscheidet ob der Hausmeister eine Lohnerhöhung bekommt und wie viele Stunden er arbeiten soll. So meinte ich das. Eigentümergemeinschaft war eine Möglichkeit um darauf hinzuweisen dass der Mieter nie über NK entscheiden kann, nicht mal bei.....
Der darf das und Dich geht es eigentlich nichts an. Schließlich handelt es sich um eine vertragliche Beziehung zwischen Vermieter und Hausmeister, bei der die Mieter vollständig außen vor sind.
Entscheidend ist allenfalls, ob es eine Möglichkeit gäbe, die Arbeit des Hausmeisters z. B. durch einen anderen Hausmeister oder einen Hausmeisterdienst wesentlich günstiger erledigen zu lassen.
Der Nachweis dürfte Dir allerdings sehr sehr schwer fallen. Kannst es ja mal versuchen.
Teile Deine Kosten des HM pro Monat durch die Anzahl der qm Wohnfläche Deiner Wohnung. Dann hast Du den Betrag in Cent pro qm. Ob der üblich ist kannst Du evtl. beim Mieterschutzbund nachfragen. Soweit mir bekannt berechnen wir 19 Cent/qm Wohnfläche, ich habe aber auch schon von 29 Cent gehört. Grünpflege im Aussenbereich gehört nicht dazu. Das Gehalt des HM geht Dich nichts an, der Vertrag besteht nur zwischen ihm und dem Vermieter, ebenfalls die Anzahl der geleisteten Std. sind für Dich uninteressant, kannste ja nicht nachprüfen.
Anders rum wird ein Schuh draus.
Der Mieter muß die Unwirtschaftlichkeit nachweisen.