Kann der Vermieter einem Kündigen weil man nervt?

10 Antworten

Kann der Vermieter einem Kündigen weil man nervt?

Das machen manche unerfahrene Vermieter aber rechts bzw. wirksam ist die Kündigung nicht.

Es bedarf schon schwerwiegender Gründe und oder setzt eine berechtigte Abmahnung voraus nach der dann im Wiederholungsfall gekündigt werden kann.

Nur weil ein Mieter sich beschwert oder Mängel dem Vermieter meldet und der genervt ist, das ist definitiv kein Kündigungsgrund.

Mieter kündigen geht nicht so leicht vor allen wegen dem Grund :D. Aber du wirst dann einen Anwalt brauchen um die Kündigung anzufechten.

anitari  20.03.2016, 15:17

Wozu anfechten?

Steht in der Kündigung tatsächlich "Mieter nervt" als Grund braucht man gar nichts machen.


@Mieter2211

Was genau steht denn in der Kündigung?

Mieter2211 
Beitragsersteller
 20.03.2016, 15:24
@anitari

Die habe ich noch nicht erhalten. Er hat mir das lediglich telefonisch mitgeteilt. Bin aber auf jedenfall gespannt welchen Grund er angeben wird.

axoni  20.03.2016, 15:26
@Mieter2211

also Gründe wären nur.

Nicht unerhebliche schuldhafte Vertragsverletzung des Mieters: Beispielsweise Nichtzahlung der Miete oder ständig verspätete Mietzahlung.

Eigenbedarf des Vermieters

Verwertungskündigung: Laut § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB zählt außerdem die so genannte Verwertungskündigung zu den rechtmäßigen Kündigungsgründen eines Mietvertrags. Die Verwertungskündigung ist gegeben, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein sanierungsbedürftiges Gebäude zugunsten eines Neubaus abgerissen werden soll. Der Deutsche Mieterbund rät in diesem Fall, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Mieter2211 
Beitragsersteller
 20.03.2016, 15:31
@axoni

Danke für die Antwort! :)

axoni  20.03.2016, 15:35
@Mieter2211

Es gab noch einen Grund jedenfalls bei einem Nachbar von Verwanden, der jeden Tag andere Mieter durch Lärm usw. belästigt hat aber das müsste unter 1. Fallen. Jedenfalls war er nach einigen Monaten weg und es wurden fast täglich Beschwerden bei der Gesellschaft eingereicht von ca 4 Mietern

Mieter2211 
Beitragsersteller
 20.03.2016, 16:05
@axoni

Jaja, wenn ich Lärm machen würde würde ich es auch als Kündigungsgrund sehen aber es sind ja die anderen die Lärm machen und der Vermieter will mich kündigen weil ich mich über den Lärm beschwäre. Lang nichtmehr so einen Schwachsinn gehört 

Mieter2211 
Beitragsersteller
 20.03.2016, 15:08

Ja das weis ich, bin Rechtsanwaltsfachangestellte :) 

axoni  20.03.2016, 15:10
@Mieter2211

Na dann ja alles bestens :D wenn dein Chef noch den Fall übernehmen darf noch besser :P. Aber wenn die Kündigung eh rechtswidrig ist würde ich ihn das sagen und gar nichts machen, spart Geld.

Der Kündigungsgrund "Mieter nervt" ist rechtlich unzulässig, folglich die Kündigung unwirksam.

ErsterSchnee  20.03.2016, 15:13

Wäre aber mal ein Grund, über eine Gesetzesänderung nachzudenken...

Wenn du berechtigte Mängel anzeigst, kann das natürlich kein Kündigungsgrund sein.

Wenn du allerdings auch die Mitbewohner "nervst", kann das als Störung des Hausfriedens angesehen werden. DAS wäre ein Kündigungsgrund.

Mieter2211 
Beitragsersteller
 10.04.2016, 19:17

Nein nein, ich sehen die Nachbarn teilweise Wochen lang nichtmal

Leider nein.