Grundlose fristlose Kündigung der Wohnung wegen falscher behauptung einer Nachbarin
Hallo, Wir sind eine drei köpfige familie, und wohnen seid 4 jahren in einer mietwohnung. Wir verstehen uns super mit den nachbarn so gut das ich mich mit einer unter mir wohnenden nachbarin anfreundete. Wir machten vieles gemeinsam, auch die Arbeit absolvierten wir zusammen. Eines tages hatte sie den kontakt plötzlich und ohne jeglichen grund komplett eingestellt! sie reagierte auf keiner meiner versuche den grund dafür, kenne ich bis heute nicht. Dann zogen neben mir neue nachbarn ein junge leute die mit ihrem einzug an sylvester 2013 zu 2014 unruhe in unser haus brachten tägliche partys mit ohrenbetäubender lauter musik und polizeieinsätzen wegen ruhe störung Dann rief mich mein vermieter an und fragte was denn bei mir los sei ich sollte doch an mein kind denken und diese laute musik also meine partys einstellen ich war geschockt und sagte dann auch nein nein das sind die neuen neben an man glaubte mir nicht da meine ehwmals beste freundin darauf bestand das ich die ruhestörung veranlassen würde ich war perplex sie hat noch einen mieter mit dem sie jahre befreundet ist auf ihrer seite und als zeuge dann teilte mir der vermieter mit das ich ( wir) eine abmahnung bekommen diese blieb auch bestehen als dann die wahrheit rauskam das mein nachbar für diese ruhestörungen verantwortlich ist er bekam darauf auch eine jetzt habe ich die fristlose kündigung heute am 22.01.2015 erhalten und wir sollen zum 01.02.2015 ausziehen weil meine ex beste freundin noch immer behauptet das wir die nächtliche ruhe mit lauter musik stören würden und uns nicht an die Hausordnung halten ich bin noch immer geschockt und kann es kaum glauben ich höre keine laute musik wir haben ein schulpflichtiges kind und schlafen selbst nachts ich habe heute im haus unterschriften gesammelt das sich die anderen nachbarn hier nie bei mir oder über mich beschwert haben weder noch das ich laute musik nachts höre. Was kann ich tun? kann ich meine nachbarin ( ex beste freundin) dafur belangen? Was kann ich tun damit der Vermieter diese Kündigung zurück nimmt? Danke
7 Antworten
Was kann ich tun damit der Vermieter diese Kündigung zurück nimmt? Danke
Eine ausgesprochene Kündigung kann man nicht zurücknehmen. Aber sie für gegenstandslos erklären.
Da schreibt man zugangssicher, etwa per Einwurfeinschreiben:
"... ihre fristlose Kündiung zum 01.02.2015 weise ich vollumfänglich zurück und stelle fest, dass das Mietverhältnis unverändert fortgesetzt ist.
Tatsächlich geht der behauptet ruhestörenden Lärm und eine Mißachtung der Hausordnung gar nicht von mir aus! Auf diesen Irrtum wurden sie bereits anlässlich ihrer gegenstandslosen Abmahnung hingewiesen und haben die tatsächlichen Verursacher auch selbst abgemahnt.
Offen gesagt ist es mir unerklärlich, dass sie bereits zum zweitem Mal offensichtlich ihre Mietparteien verwechseln und auf persönliche Feststellungen zu Mieterbeschwerden verzichten. Sich lieber auf völlig haltlose, gar boshafte Aussagen einer Ex-Freundin verlassen, um eine ungerechtfertigte Abmahnung, nun gar die fristlose Kündigung auszusprechen.
Wie sie beigefügten Aussagen entnehmen könne, habe ich mir vielmehr keinerlei Mietvertragspflichtverletzung zu Schulden kommen lassen.
Daher bin ich auch nicht mehr bereit, diese rufschädigenden Anschuldigungen weiter hinzunehmen. Sollten trotz erneuter, bezeugter Widerlegung der Vorwürfe weiterhin wider besseren Wissens unwahre Tatsachen behauptet oder verbreitet werden, die mich als Ruhestörer verächtlich machen und in der öffentlichen Meinung herabwürdigen oder meinen Kredit als vertragstreuer Mieter gefährden, werde ich nunmehr Strafanzeige n. § 187 StGB stellen.
Mit freundlichem Gruß (Unterschrift)"
Ich weiß nur, dass wenn zwei etwas behaupten es noch lange kein Beweis ist. Geh zu einem Rechtsanwalt. Erst mal zur Beratung. Das ist nicht zu teuer. Sollte er euch raten zu klagen und ihr nicht so viel Geld habt, beantragt der Rechtsanwalt Gerichtskostenbeihilfe. So einfach kann euch der Vermieter nicht raussetzen.
Frechheit sowas - geh zum Mieterschutz oder hohl dir einen Anwalt für Mietrecht. Ruf dort morgen gleich an!
Will nicht unangenehm sein aber das Internet wird dir hier nicht ausreichend und rechtlich verbindlich helfen können.
Das mit der Unterschriftensammlung war schonmal eine sehr gute Idee!!
Ich finde es reichlich seltsam, dass der Vermieter darauf besteht, dass Du für den Party-Lärm der Nachbarn verantwortlich bist.
Ich würde Dir dringend empfehlen, bei der Mieterberatung, oder einem Fachanwalt Rat einzuholen.
Wenn Du jetzt eine Anzeige wegen falscher Anschuldigung, übler Nachrede & Kinderkram erstattest, kannst Du das machen. Es wird zumindest protokolliert. Doch ich halte es nicht für klug.
Wichtig ist, dass diese fristlose Kündigung unwirksam ist.
Und dann würde ich mir schnell eine neue Wohnung suchen,
denn Wohlfühlen ist unter solchen Bedingungen einfach ausgeschlossen. :-(
Das ist ein super formulierter Text! :) Ich war noch nie in solch einer Situation vorrallem ist es mir ein Rätsel wie ich bis zum 01.02.2015 ausziehen soll!?! Ich kann nun diesen text ausdrucken unterschreiben und meinem vermieter zu kommen lassen? Aber was bedeutet das dann? Ist damit die Kündigung dann gegenstandslos?