Vermieter Wohnung absagen?
Hallo, ich habe eine Frage:
Wenn jemand sich eine Wohnung angeschaut hat & derjenige gesagt hat, das er Interesse hat, der Vermieter sich dann für ihn entscheidet und der Interessent dann ablehnt und kein Interesse mehr hat, kann da rechtlich was auf den Interessenten zukommen?
7 Antworten
Gar nichts.
Außer der Vermieter kann nachweisen das ein mündlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde.
So läuft das nunmal bei der Wohnungssuche, der Vermieter hat unterschiedliche Leute, die sich die Wohnung anschauen und die Mieter schauen sich mehrere Wohnungen an. Da ist es auf beiden Seiten ganz normal, dass eine Absage kommt.
Nein. Solange kein Mietvertrag unterzeichnet wurde passiert da nix. Du kannst selbst einen Tag vor Vertragsunterzeichnung noch schadlos abspringen. Der Vermieter auch.
In de Regel nicht.
Der Mieter zeigt Interesse und der Vermieter gibt jetzt sein Angebot das man die Wohnung mieten kann. Der Interessent kann jetzt annehmen oder ablehnen.
Anders wäre es, wenn sich beide Parteien einig sind dass sie einen Mietvertrag abschließen und Details besprochen wurden., dann wäre ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen, aber mündliche Verträge sind oft schwer zu beweisen.
Nein. Interesse haben, und "Ja ich will" zu einem Vertragsabschluss zu sagen, ist was ganz anderes. Für letzteres musst du ja erst mal alle Vertragskonditionen wissen.