Vermieter will Wohnung wegen Unordnung kündigen.

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Der Vermieter hat kein Recht die Wohnung unangemeldet zu betreten.

Er hat auch kein Recht, eine unaufgeräumte Wohnung zu beanstanden, es sei denn aus der Wohnung kommt Belästigung in Form von Gestank, Kakerlaken oder anderem.

Er hat noch nicht mal das Recht, Fotos vom Keller zu machen.

Und das reicht noch nicht mal füür eine Abmahnung, mit der Vermieter heute so gern und schnell bei der Hand sind. Nur ist es immer sehr schwer und teuer, eine Abmahnung gerichtlich wieder rückgängig zu machen. Außerdem vergiftet es das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter völlig.

Auf keinen Fall ist das ein Kündigungsgrund.

Falls der Vermieter tatsächlich kündigt, soll dein Bruder sofort der Kündigung schriftlich wiedersprechen. Am besten den Widerspruch in Gegenwart von Zeugen übergeben.

Und falls er inzwischen aufgeräumt hat, kann er den Vermieter ja auf einen Kaffee einladen und mit ihm die ganze Sache ausdiskutieren.

sternschnups  13.07.2010, 13:13

Ich stimme raimund1 sofort zu, hätte dasselbe geschrieben

anni66 
Beitragsersteller
 13.07.2010, 13:57
@sternschnups

Ich habe versucht mit dem Vermieter diese Angelegenheit telefonisch zu klären, er hat mir den Hörer eingehangen.:-(

Raimund1  13.07.2010, 23:02
@anni66

zelefonisch ist schlecht, lass ein paar Tage verstreichen, die Hitze nervt manchmal ganz friedliche Leute, ich hatte eben auch so eine Auseinandersetzung aus heiterem Himmel und hastnichtgesehen endete das in einer selten erlbten Respektlosigkeit.

Lass und zusammen ein paar Tage warten - mit Anmut, Leichtigkeit und Freude.

Schreiberlilli  13.07.2010, 11:47

Das Diskussionsangebot ist eine sehr gute Idee! Manchmal muss man einfach den gesunden Menschenverstand einschalten!

rotgrueneryeti  13.07.2010, 12:57
@Schreiberlilli

dem ist nichts hinzuzufügen ... :-) demannibrudermaldiedaumendrücke

anni66 
Beitragsersteller
 13.07.2010, 13:03
@rotgrueneryeti

Danke Yeti. schnief Mein Bruder ist ausser sich und große Schwester soll helfen. LG anni

Gemäß § 542 BGB kann jede Partei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses erfordert daneben immer das Vorliegen eines Kündigungsgrundes.

Dieser ist nach der gesetzlichen Regelung des § 573 Abs. 1 BGB gegeben, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Beispielhaft sind in § 573 Abs. 2 BGB einige Fälle des berechtigten Vermieterinteresses aufgeführt:

  • die schuldhafte Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Mieter,
  • der Eigenbedarf des Vermieters

Wenn im MV steht, wie der Mieter seine Wohnung zu halten hat, kann der Vermieter kündigen, oder er meldet einfach eigenbedarf an

Schreiberlilli  13.07.2010, 11:51

Der Eigenbedarf darf aber nicht einfach vorgeschoben werden. Er muss tatsächlich bestehen.

theking095  13.07.2010, 12:03
@Schreiberlilli

Naja, der Vermieter zieht ein, stelllt i-was von sich in die wohnung, renoviert sie und zieht nach 3 Mon. nach der Renovierung aus und Vermietet sie neu!

Es gibt für Vermieter immer Wege Leuten zu kündigen. Mein Vater, mein Großvater und Mein Onkel sind Vermieter und es gibt wie gesagt immer mittel und Wege!

Schreiberlilli  13.07.2010, 14:45
@theking095

Ja, aber dagegen kann man angehen und diese unseriösen Vermieter auf Schadensersatz verklagen. Das gab es auch schon...sogar sehr erfolgreich!

Kündigen kann er deswegen nicht, es sei denn, dass sich Nachbarn wegen Gerüchen bzw. Ungeziefer beschweren. Aber er wird einen Grund zur Kündigung finden.

Kommt auf den Mietvertrag an.

Aber es hört sich nicht gut an, wie die Wohnung aussieht. Auf jeden Fall nicht so, als ob diese nur einen Tag nicht aufgeräumt wurde.

Und auch ,al bedenken: Die Wohnung gehört deinem Bruder nicht, sondern dem Vermieter. Willst Du, das man mit deinem Eigentum auch so schlampig umgeht?

michi024  13.07.2010, 11:14

sorry aber wenn ich mal 2 tage nix gemacht hab sieht es bei mir auch so aus, nach 15 minuten aufräumen und mal durchsaugen ist aber wieder alles i.o.

anni66 
Beitragsersteller
 13.07.2010, 11:35
@michi024

Mein Bruder ist kein Messi. Er ist lediglich hin und wieder etwas unordentlich. Laut seiner Auskunft hatte er Samstag alles Sauber gemacht und gestern nichts.

Schreiberlilli  13.07.2010, 11:53
@anni66

Mit der Mietzahlung hat der Mieter auch das Nutzungsrecht. Das kann er grundsätzlich gestalten, wie er will. Vermüllung, Ungeziefer und so weiter darf natürlich angemahnt werden.

Der Vermieter kann nicht kündigen wenn die Wohnung mal nicht aufgeräumt ist. Ist jedoch ein Dauerverhalten, ähnlich Messie-Verhalten vorhanden, so kann der Vermieter abmahnen und gegebenenfalls auch kündigen wenn die Wohnung dadurch leidet.

anni66 
Beitragsersteller
 17.07.2010, 09:39

Wie bereits oben beschrieben, es handelte sich um eine normale morgentliche Unordnung. LG anni