Vermieter -Wie lange warten bis Antwort?

10 Antworten

Es gilt meiner Meinung nach Baurecht, und Mieter dürfen auch mit Zustimmung des Vermieters nicht machen, was sie wollen. Für Trittschalldämmung gibt es in der Tat Normen (DIN - Deutsches Institut Normung) und die sind einzuhalten.

Der Mieter kann aufgrund dessen evtl. die Miete kürzen usw, und das müsste dann halt durch Gutachter und Gericht geklärt werden. Ohne Trittschalldämmung hat der Vermieter dann wahrscheinlich ziemlich schlechte Karten.

Ich würde das mit dem Vermieter vernünftig klären in einem Gespräch vor Ort, und dass er sich das dann auch mal anhört.

  • aufgrund der Feiertage kann es durchaus sein, daß der Vermieter ein paar Tage weggefahren ist. Auch Vermieter dürfen mal in den Urlaub. Hier besteht ja nicht sofortiger Handlungsbedarf; es ist ja keine Gefahr im Verzug
  • je nach dem, wie das Verhältnis zwischen Euch ist, ruf' ihn doch einfach mal an oder schreib' ihm einen Brief per Einwurfeinschreiben

Fristen zur Behebung eines Mangels müssen "angemessen" sein. So sieht es das Gesetz vor. Fällt im Winter die Heizung aus, wäre eine angemessene Frist 2 Tage; im Sommer 4 Wochen oder mehr.

In Deinem Fall muss ggf erstmal festgestellt werden, was los ist und ggf der Mangel beseitigt werden. Auch hier können 4 Wochen durchaus angemessen sein - sofern es sich tatsächlich um einen Mangel handelt.

Für die Dauer des Mangels kannst Du aber - ebenfalls angemessen - die Miete mindern. Wie hoch das sein kann, erfährst Du bei einem Anwalt für Mietrecht oder beim Mieterverein.

Ruf den Vermieter mal an, er kann dir das auch am Telefon sagen

.... und was haben wir Vermieter mit den Störern am Hut?

Für Lärm und Immissionen sind bei uns die Ordnungsbehörden zuständig, oder hat sich da etwas geändert?

grisu2101  03.01.2018, 11:55

Ich meine: Es ist das Eigentum des Vermieters, welches der Mieter zum Nachteil des anderen Mieters nicht fachgerecht verändert hat. Vertragspartner des Mieters ist der Vermieter, der dafür Sorge tragen muss dass das Mietobjekt in einwandfreien Zustand ist uns bleibt, da der Lärm ja aus dem Objekt selber kommt.

schleudermaxe  03.01.2018, 13:39
@grisu2101

Was bitte hat denn ein Lärm mit einem ordnungsgemäßen Mietgegenstand zu tun? Oder haben die etwa auch die Wohnung vom Gestörten zerbröselt?

Und wir Vermieter dürfen ahnden/bestrafen, seit wann?

grisu2101  03.01.2018, 15:57
@schleudermaxe

Du verstehst mich scheinbar nicht ! Der Boden muss ordnungsgemäß verlegt werden. Ist er es nicht, dann ist die Mietsache evtl. nicht mehr ordnungsgemäß und dann stört er evtl. andere Mieter durch Lärm, allein beim Gehen evtl. schon.

Du hast nicht das Recht zu ahnden / bestrafen, müsstest aber auffordern, das in Ordnung zu bringen.

Anderes Beispiel: Stell Dir vor, ein Mieter in Deinem Haus hat im EG einen Garten mit Bohrloch, und der pumpt nun Wasser aus dem Bohrloch in einen Wasserhahn HINEIN, in seiner Wohnung, in das Leitungsnetz Deines Hauses, um Wasser zu sparen. Nun und es kommt zu Störungen bei den anderen Mietern, da kommt trübes, riechendes Bohrlochwasser raus - Was dann ?

Ach und übrigens - auch für das Trinkwassernetz gibt es eine DIN-Norm, nämlich die DIN 1988 - Trinkwasserverordnung.

schleudermaxe  03.01.2018, 21:35
@grisu2101

... dann bin ich ja beruhigt, denn bei uns kommt weiterhin nicht der Vermieter, sondern die Polizei.

grisu2101  04.01.2018, 08:25
@schleudermaxe

Aha, dann holt der Mieter unten jeden Tag mehrmals die Polizei, wenn der Mieter oben über seinen stümperhaft verlegtem Laminat ohne Trittschalldämmung läuft... Na die werden sich aber bedanken. Es muss halt eine Lösung her, das kann ja so schwer nicht sein....

schleudermaxe  04.01.2018, 08:29
@grisu2101

... laut Frage sollen es Nachbarn sein, also keine Bewohner von obendrüber.

grisu2101  04.01.2018, 11:01
@schleudermaxe

Nun aber bitte nicht kleinlich werden :-) Auch "die da oben" sind ja Nachbarn....

Solange bis er sein E-Mail Account öffnet und dir antwortet. Am besten du rufst ihn an.