Kann der Vermieter den Bau einer Holzwand in Wohnung verbieten?

10 Antworten

Das kommt darauf an: Einbauten, die die Bausubstanz schädigen, darf er untersagen. Das klassische Metall-U-Profil, dass mit 3 Dübellöchern pro lfd. Meter befestigt werden müßte, scheidet demnach aus.

Nicht hingegen eine verspannte Ständerrahmen-Konstruktion, die beschädigungsfrei demontierbar wäre:

  1. Stelle eine Rahmenkonstruktion aus 40mm Kantholz her:
  • Zwischen zwei waggerechten Hölzern werden im Achsmaß von 625 mm oder Vielfachen passend für späteres Gipskartonplattenmaß senkrechte Hölzer mit je zwei Schrauben 4,5/100 verschraubt
  • 2-3 kleinere Rahmen sind erheblich leichter zu händeln
  • Der Rahmen muß in der Höhe 6-8 cm kürzer werden als die Raumhöhe
  1. Montiere Nivellierfüße, z. B. von DIGITUS mit Tragkraft 250 kg, amazon, ASIN B002RIGUIY
  • An den waagerechten Hölzern werden an den Kreuzungspunkten 12mm Bohrlöcher 1,5 - 2 cm tief gesetzt und darüber Einschlagmuttern montiert

Bild zum Beitrag

  • Nivellierfüße mit zwei locker aufgeschrauben Muttern ganz einschrauben

Bild zum Beitrag

  • Rahmen aufrichten, flucht- und lotrecht ausrichten, Einzelrahmen miteinander verschrauben, Nivellierfüße spannen, mit zweiter Mutter an der Einschlaghülse kontern
  • Einseitig mit 5mm Randabstand mit Gipskartenplatten beplanken
  • Rand mit Acryl (überstreichbar!) adichten
  • 100-mm-Dämmung einbringen
  • Zwischenraum zu Decken, Boden und Seitenwänden mit Dämmung füllen
  • Zweite Seite beplanken

Diesen Einbau darf der VM allerdings beim Rückgabe der Mietsache aus Rechtsgrund Wioderherstellung in den vermeiteten Zustnd entfernt verlangen. Selbst dann, wenn der Nachmieter den gern behalten möchte :-(

Was aber leicht und vor allem beschädigungsfrei möglich ist :-)

Viel Erfolg :-)

G imager761

 - (Recht, Anwalt, Mietrecht)  - (Recht, Anwalt, Mietrecht)

Auf jeden Fall kann der Vermieter von dir verlangen, dass du zu deinem Auszug alles wieder abbaust und sämtliche damit verbundener Schäden beseitigst. Je nachdem was du alles angebohrt oder sonst wie zerstört hast bei der Aktion kann das schon einiges kosten. Aus diesem Grund spricht man sowas vorher mit dem Vermieter ab.

Im jeden Falle sollte der Mieter bei solchen großen Veränderungen Informiert werden, wenn es sich um eine art Raumabtrenner handelt welcher ohne als zu große mühe zu entfernen ist sollte es jedoch rein Rechtlich gesehen keine Probleme geben.

Ja ich gucke viel Fernsehen und ja eventuell google ich zu viel nach...

Kommentar der DMB:

Mieter, die in ihrer Wohnung Zwischendecken oder – wände einziehen wollen, eine zusätzliche Dusche im Bad planen, Parkett verlegen oder die Wohnung behindertengerecht ausstatten wollen, müssen in aller Regel die Zustimmung des Vermieters einholen.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) sind nur solche Mieterumbauten und Investitionen ohne weiteres erlaubt, die vom „vertragsgemäßen Gebrauch“ gedeckt sind, keinen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz des Gebäudes mit sich bringen und am Ende des Mietverhältnisses leicht wieder beseitigt werden können. Größere bauliche Veränderungen verbunden mit Stemm – und Maurerarbeiten sind ohne Einverständnis des Vermieters verboten, zum Beispiel Wanddurchbrüche, Einziehen neuer Wände oder Zwischendecken, Einbau einer Etagenheizung, eines Bades oder neuer Fenster.

Generell ist es eine Veränderung am Eigentum des Vermieters.

Daraus resultierend ist eine Rückbauverpflichtung zu regeln.

Bei einer Holzwand geht es ggfs. um ein Thema der Versicherung.

In die Wand kommt sicher auch Elektrik => Veränderungen an der Elektrik in diesem Umfang bedürfen der Zustimmung und sind zudem durch eine Fachbetrieb durchzuführen.

Wenn nicht in die Bausubstanz eingegriffen wird und man das bei Auszug rückgängig macht, kann der Vermieter es nicht verbieten.

Es gibt diverse Raumteiler wo sich das leicht rückgängig machen lässt.

Habe durch die Fliesen am Boden gebohrt fürs verdübeln HEHE

Das finde ich als Mieter gar nicht so HEHE!

Das kann Probleme geben wenn das z.B. in einer Individualvereinbarung untersagt ist und oder die Anzahl der Dübellöcher das normale Maß überschreiten.

Zumal hier keine üblichen Bohrlöcher sind wie z.B. in einem Bad.

Ich denke, dass der Vermieter verlangen kann, dass bei Auszug die kaputten Fliesen ersetzt werden müssen.

ich habe da mal eben was gegoogelt-

Schau mal hier rein:

https://deutschesmietrecht.de/kuendigung/wohnungsabnahme/286-so-vermeiden-sie-duebelloecher-in-badfliesen.html

MRT87 
Beitragsersteller
 22.02.2018, 22:39

Also darf die Wand stehen bleiben ?

johnnymcmuff  22.02.2018, 22:41
@MRT87

Stehen bleiben bis zum Auszug, dann aber Wände entfernen und Fliesen ersetzen.