Gemeinsames Sorgerecht - Muss Kindsvater Urlaub ankündigen?
Hallo zusammen,
Zur Ausgangssituation: Beide Jungs (7 und 11 Jahre) leben bei der Mutter. Alle 14 Tage ist ein Papawochenende, beide Eltern haben gemeinsames Sorge- und Umgangsrecht. An einem regulären Papawochenende holt der Kindsvater die Jungs ab, und fährt anschließend, ohne die Kindsmutter darüber zu informieren, mit Ihnen und anderen Verwandten seinerseits an die Ostsee (ca. 300 KM entfernt) und übernachtet dort mit den Kindern. Kurz vor dem Abholen verlangt er, dass die Kinder bitte wettergerecht angezogen sein sollen, da er sie zu Fuß abholt und es kalt draußen sei (Wohnort Potsdam - Brandenburg).
Meine Frage zu oben genannten Sachverhalt: Ist der Kindsvater verpflichtet, die Mutter im Vorhinein über diesen Urlaub zu informieren? Es geht nicht zwingend um die Einwilligung eines solchen Urlaubs (den Kindern sei jeder Urlaub absolut gegönnt). Es uns vielmehr um die Tatsache, dass die Kindsmutter nicht darüber bescheid wusste, wo sich ihre Kinder aufhalten. Auch hatte sie keinerlei Chance, den Kindern passende, wetterbedingte Kleidung für die Ostsee (im Winter - es schneite wohl) mitzugeben. Die Jungs waren erst kürzlich genesen von einem grippalen Infekt.
In einigen Foren konnte man bereits grob herauslesen, dass es sich ggf. hier rechtlich gesehen um Kindesentführung handeln könnte, da sich der Vater damit strafbar gemacht hat. Die Mutter müsse wohl über solche Urlaube informiert werden, da diese nicht zum täglichen, geregelten Ablauf gehören.
Wir haben mit dem städtischen Jugendamt telefoniert, diese machten, wie leider so oft, den Eindruck, als ob sie eher Konflikt ausweichend reagieren, und die Tatsache abbügeln, oder runterspielen würden.
Sowohl der Kindsvater, als auch der Großvater (der mit dabei war) hatten wenige Tage zuvor (der Kindsvater sogar am selben Tag) telefonischen Kontakt mit der Mutter. Es wurde zu keinem Zeitpunkt über diesen Urlaub informiert, nicht einmal im Nachhinein wurde darüber ein Wort verloren. Lediglich die Kinder berichteten vom Urlaub, und darüber, wie sehr sie dort gefroren hatten. Zudem wollten die Kinder laut deren Aussage auch erst gar nicht mit in den Urlaub.
Über eine sachliche, objektive Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
8 Antworten
Eine Übernachtung ist kein Urlaub. Die einzige Verfehlung war, nicht darüber zu informieren, dass dieser Ausflug geplant sei und dafür entsprechende Kleidung mitgegeben werden sollte. Dafür würde ich als Mutter dem Vater einen Einlauf machen, dass er das nächste Mal kalte Ohren bekommt, wenn er daran denkt.
Entschuldige, aber wenn Ausflüge geplant sind, die auch von Mutterseite etwas Vorbereitung benötigen, was unter anderem mehr Wäsche angeht, dann ist es nicht zuviel verlangt, eine Angabe zu machen. Und das nicht erst 5 Minuten vor dem Hosenknopf, sondern zeitig genug. Ansonsten muss der Vater sich selbst um ausreichend und wetterentsprechende Garderobe kümmern.
Dein Gericht und sämtlichen Schmus kannst du dir an deine Backe schmieren. Viele Männer haben von wichtigen Dingen nämlich kaum Ahnung.
bei der Verfehlung hatte Nashota recht eindeutig die Kleidungssituation angesprochen, nicht den Urlaub ... bevor man so scharf schießt, sollte man vielleicht sachlich bleiben ... anstatt solch einen Salm auszupacken ;-)
Im Übrigen lese ich aus deinem Kommentar einen sehr genervten Kindsvater heraus, der selbst Ärger mit der Kindsmutter hat ... diese Wertung liest sich zumindest aus deinen Antworten irgendwie heraus.
nun das man witterungsbedingt angemessene kleidung einpackt ist ja wohl logisch und selbstverständlich. das ist bei dem wetter - warme unterwäsche, warme socken und unterhosen/strumpfhosen, warme schlafanzüge, hausschuhe, wetterjacken, warme pullover, mütze, schal und dicke jacke, stiefel. dazu bedarf es eigentlich keiner weiteren aufforderung. bevor man sich an sinnnlosen sachen aufhängt, die keinen sinn ergeben, sollte man also erstmal das nachdenken probieren - sprich von einer verfehlung des kv kann hier nicht die rede sein.
ich habe mit niemanden ärger, da ich selber km bin und in der lage bin, eine vernünftige umgangstasche so zu packen, das auch vernünftiges an klamotten drin ist, für eventuelle urlaube, ausflüge oder sonstiges - der kv hat keinen ärger mit dir, er hat nur eine aufforderung gestellt, da du wohl sonst nicht so genau bei der sache bist.
für drei tage übers wochenende braucht es in potsdam nichts anderes an sachen, als an der ostsee. dazu braucht man nicht mehr wäsche, sondern nur der witterung entsprechende. dazu muss der kv auch nicht weiter ins detail gehen, er könnte voraussetzen das von hause aus vernünftig gepackt wird. dazu muss er sich um garnichts kümmern, da es aufgabe der km ist und darum muss er ja wohl bescheid sagen, dass bitte witterungsgerechte warme kleidung eingepackt wird.
er muss ihr garnix sagen wo es hin geht. viele männer haben keine ahnung? hm deine vielleicht nicht - mein ex und ich müssen darüber garnicht sprechen, was kind anzieht, da er genügend menschenverstand mitgbekommen hat. ein gericht würde der km schon erklären wie das packen funktioniert - wenn der unterhalt geringer wird, da kv selbst klamotten für den umgang kaufen muss.
Ob er das muss oder nicht ist doch absolut zweitrangig!
Zum Wohle der Kinder wäre das eigentlich eine Selbstverständlichkeit!
Viel Text - recht wenig Inhalt ...
Vor allem nicht wirklich objektiv und sachlich, wie du es von uns verlangst.
War das jetzt ausschließlich innerhalb des "regulären, vereinbarten Zeitraums" oder auch außerhalb?
Wenn innerhalb, dann war das vollkommen in Ordnung !!!
Oder informierst du deinen Ex-Mann über Schritt und Tritt, die du mit den Kindern unternimmst?
Obwohl es von euch beiden nicht in Ordnung ist, den anderen über Unternehmungen mit den Kindern nicht und niemals zu informieren. Das schadet nur den Kindern!
Schlimm ist, dass solche Unstimmigkeiten immer auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden.
Ihr Eltern müsst miteinander reden und das Beste für die Kinder tun. Anstatt dessen rennt ihr lieber aufs Jugendamt, um den anderen schlecht zu machen.
Eurer eigenes Ego und eure eigenen Interessen haben dabei überhaupt nichts zu suchen - es geht ausschließlich um das Wohl der Kinder.
Denk mal drüber nach ...
Viele Grüße
Michael
danke für die Vorwürfe, aber es gibt speziell eine Seite, die nicht bereit ist, Kontakt mit dem anderen Sorgeberechtigten zu führen, weshalb man dann auch leider nicht normal ins Gespräch kommen kann ....
Wo genau waren da jetzt Vorwürfe? Das waren realistische Einschätzungen.
Vorwürfe liest man nur in deiner Frage und deinen Kommentaren.
Darauf eingegangen, dass das anscheinend wirklich der vollkommen reguläre Zeitraum war, bist du nicht.
Ich habe von beiden gesprochen, nicht nur von dir.
Wer da nun zu was bereit ist und zu was nicht, dass wissen wir nun aus deiner Sicht. Sieht das dein Ex-Mann genauso? Wohl eher nicht.
Setzt euch zusammen und sprecht miteinander - nehmt eine neutrale Person als "Schlichter" oder als "Schiedsrichter" dazu.
Nur so kann das auf Dauer zum Wohle der Kinder funktionieren.
Gruß Michael
"Wir haben mit dem städtischen Jugendamt telefoniert, diese machten, wie leider so oft, den Eindruck, als ob sie eher Konflikt ausweichend reagieren, und die Tatsache abbügeln, oder runterspielen würden."
Ich würde mich der Meinung des Jugendamtes anschließen. Und die ganze Sache ignorieren.
Eure Kinder sind bei dem Vater gut versorgt, sie sind an der frischen Luft, er sorgt sich darum,. dass sie richtig wettergerecht angezogen sind.
Im Winter sollte ein Kind übrigens immer wetterfeste / warme Kleidung tragen, egal ob er sich an der Ostsee, den Alpen oder in Brandenburg befindet.
Ich sehe also keinerlei Probleme, außer dass ihr beiden Erwachsenen vermutlich nicht miteinander redet.
Der Vater bestimmt während des Umgangs wer die Kinder betreut, wo sie sich aufhalten, mit wem sie sich dort aufhalten im Rahmen seiner alleinigen Alltagssorge. Da es sich um ein normales Umgangswochenende handelt, ist hier kein Urlaub und er kann diesen Umgang verbringen wo er will und wie er will. Die KM hat kein Recht zu wissen wo er dieses tut. Er kann es ihr sagen, er muss es aber nicht.
Es geht sie schtlichtweg nichts an.
das ist keine verfehlung. es geht die mutter nichts an was der vater am umgangswe geplant hat, ob er ausflüge plant oder wo er die ausführt. einen beginnenden einlauf würde er einfach ignorieren und der mutter sagen sie soll den mund halten und sich um sachen kümmern die wichtig sind und das es sie nichts angeht. sollte sie großes theater machen, würde ich klagen und einen umgangspfleger empfehlen oder der vater holt die kinder direkt aus der kita und der schule ab und auch das kann er gerichtlich beschließen lassen. er würde dir als mutter also einfach den mund verbieten und das sogar gerichtlich.