Kann der Hauptmieter die Mietbescheinigung für BAB-Antrag unterschreiben?
Hallo,
Ich hoffe die Frage wurde noch nicht gestellt, habe wirklich überall danach gesucht. Es geht darum, dass ich heute einen Mietvertrag unterschrieben habe (Untermieterin). Ist es dem Hauptmieter nun möglich das Formblatt für die Mietbescheinigung zu unterschreiben, oder muss das der richtige Vermieter machen?
Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe! :)
Liebe Grüße, Laura
4 Antworten
Da Du Untermieterin bist, hat der Vermieter mit Dir keine Vertragsbeziehung, sondern der Hauptmieter. Dann sollte er mMn auch die Mietbescheinigung unterschreiben.
Ich hoffe mal, daß der Hauptmieter vom Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung hat.
Da Du Untermieterin bist, hat der Vermieter mit Dir keine Vertragsbeziehung, sondern der Hauptmieter.
Das ist falsch. Es kommt durch die genehmigte Untervermietung lediglich eine teilweise Gebrauchsüberlassung (§ 533 BGB) der Teilfläche des Mietgegenstandes zustande. Das geschlossenene Mietverhältnis über den gesamten Wohnraum bleibt unverändert bestehen.
G imager761
Der Hauptmieter ist Dein Vermieter und/muß diese Bescheinigung unterschreiben.
Mit dem richtigen Vermieter hast Du nichts zu tun.
der vermieter denke ich, frag doch nach dann weist du es sicher.
das wird das beste sein.
Nein.
Das Untermietverhältnis stellt kein Mietverhältnis, sodern eine durch den VM zustimmungspflichtige Gebrauchsüberlassung nach § 533 BGB dar.
Daher wäre die Mietbescheinigung vom Vermieter auszustellen, der weiterhin alleiniger Vertragspartner über den gesamten Wohnraum ist.
HTH
G imager761
Ok Dankeschön, dachte nur ich könnnte es vielleicht sofort erfahren. Dann werde ich mich wohl bis Montag gedulden müssen. :D Aber du hast wahrscheinlich recht.