Kann der Hauptmieter die Mietbescheinigung für BAB-Antrag unterschreiben?

4 Antworten

Da Du Untermieterin bist, hat der Vermieter mit Dir keine Vertragsbeziehung, sondern der Hauptmieter. Dann sollte er mMn auch die Mietbescheinigung unterschreiben.

Ich hoffe mal, daß der Hauptmieter vom Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung hat.

imager761  10.09.2011, 00:10

Da Du Untermieterin bist, hat der Vermieter mit Dir keine Vertragsbeziehung, sondern der Hauptmieter.

Das ist falsch. Es kommt durch die genehmigte Untervermietung lediglich eine teilweise Gebrauchsüberlassung (§ 533 BGB) der Teilfläche des Mietgegenstandes zustande. Das geschlossenene Mietverhältnis über den gesamten Wohnraum bleibt unverändert bestehen.

G imager761

Der Hauptmieter ist Dein Vermieter und/muß diese Bescheinigung unterschreiben.

Mit dem richtigen Vermieter hast Du nichts zu tun.

der vermieter denke ich, frag doch nach dann weist du es sicher.

Laauretta 
Beitragsersteller
 09.09.2011, 23:13

Ok Dankeschön, dachte nur ich könnnte es vielleicht sofort erfahren. Dann werde ich mich wohl bis Montag gedulden müssen. :D Aber du hast wahrscheinlich recht.

rosalinde1  09.09.2011, 23:22
@Laauretta

das wird das beste sein.

Nein.

Das Untermietverhältnis stellt kein Mietverhältnis, sodern eine durch den VM zustimmungspflichtige Gebrauchsüberlassung nach § 533 BGB dar.

Daher wäre die Mietbescheinigung vom Vermieter auszustellen, der weiterhin alleiniger Vertragspartner über den gesamten Wohnraum ist.

HTH

G imager761