Mietminderung - müssen alle Hauptmieter unterschreiben?
Hallo,
muss eine Mängelanzeige (mit Fristsetzung und Ankündigung einer Mietminderung) von allen Hauptmietern unterschrieben werden oder reicht auch die Unterschrift nur eines Mieters?
7 Antworten
Für eine Mietminderung muss kein Mieter "unterschreiben", allerdings ist die Unterschrift aller Mieter einer Wohnung, die den Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen haben, unter einer Mängelanzeige erforderlich.
Die angemessene Mietminderung wird durch einen Kontoführungsberechtigten bei der Hausbank durch Änderung des Überweisungsauftrages vorgenommen.
Ich meine damit bezüglich Unterschrift unter der Mängelanzeige.
Dein Kommentar hat einen Quellenfehler, denn die Quelle beschreibt Folgen einer Mängelrüge aus dem Baurecht, basierend auf Werksverträgen. Das Ziel der Mängelrüge kann hier nur im Aufhalten der Verjährung liegen und natürlich verbunden mit der Aufforderung den gerügten Mangel abzustellen.
Den Zugang der Mängelanzeige beim Vermieter muss die Mieterpartei lediglich nachweisen - Androhung und Ausführung von Mietminderungen ist Aufgabe der gesamten Partei wie in der Fragestellung dargestellt.
Du hast da was falsch verstanden, mir geht es um die Aussage von Dir und imager das eine Unterschrift erforderlich ist unter einer Mängelanzeige.
allerdings ist die Unterschrift aller Mieter einer Wohnung, die den Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen haben, unter einer Mängelanzeige erforderlich.
Das ist eben nicht immer der Fall bzw. nicht im normalem Mietrecht.
Man muss gar nicht unterschreiben sondern nur dafür sorgen dass der Vermieter nachweislich die Mängelanzeige bekommen hat und ab diesem Zeitpunkt darf dann die Miete angemessen gemindert werden.
Ja, wenn er denn eine Vollmacht der anderen Hauptmieter hat, weil wenn jemand im Mietrecht für einen anderen handeln will, braucht er eine Vollmacht, die ihn bevollmächtigt.
Eine Mängelanzeige kann auch nur ein Mietobjekt betreffen und deshalb kann auch ein einzelner Mieter diese Mietminderung beanspruchen!
OMG!
Deine Behauptung erfasst nicht den Sachverhalt der Fragestellung, denn Mängelanzeigen kann ein Mieter oder eine Mieterpartei in Personenmehrheit für alle gemieteten Objekte beim Vermieter abgeben.
Eine Mängelanzeige sollte von allen Mietern unterschrieben werden (diejenigen, die auch den Mietvertrag mit unterschrieben haben), eine Mietminderung macht man, diese unterschreibt man nicht.
Hallo Gerhart,
da nenne mir bitte mal eine Quelle wo das steht und schau Dir mal bitte meinen Kommentar zu imager an, Danke.