Mitbewohnerin kündigen und Zimmer räumen?
Moin,
Folgendes Szenario. Wir sind eine 3er WG, ein Hauptmieter, zwei Untermieter. Untermieterin A macht nun aber Probleme. Sie zahlt die Nebenkosten für Strom und Internet nicht, beteiligt sich nicht am Haushalt (war mündlich vor einzug anders ausgemacht, ihr Zimmer ist vermüllt, Hauptmieter und Untermieterin B können aufgrund ihres Jobs den Haushalt nicht alleine stemmen) und hat beim Hauptmieter weitere Schulden in Höhe von 700 Euro. Die psychische Belastung für den Hauptmieter und Untermieter B ist enorm, da Untermieterin A auch bei Terminen mit dem Jobcenter sehr unzuverlässig ist und dadurch bereits einmal ihr Teil der Miete (alle drei zahlen getrennt an den Vermieter) ausblieb.
Welche Möglichkeiten hat der Hauptmieter, um Untermieterin A aus dem Haus (sie bewohnt dort ein Zimmer) zu bekommen? Langt das schon, um sie fristlos zu kündigen? Weiteres Problem ist, dass Untermieterin A seit fast einem Monat nicht im Haus war (es liegen diverse Briefe von Inkassounternehmen und dem Jobcenter vor ihrer Zimmertür). Müssen Hauptmieter und Untermieterin B im Falle, dass sie einfach abgehauen ist, eine Räumungsklage einreichen oder reicht es fürs erste, wenn sie die Möbel und Habseligkeiten von Untermieterin A in der Garage lagern, um das Zimmer neu zu vermieten? Dürfen Wertsachen verkauft werden, um die Schulden zu begleichen?
Vielen Dank
2 Antworten
Selbst wenn ihr fristlos kündigt, ist sie noch lange nicht draußen. Wenn sie sich stur stellt, müsst ihr Räumungsklage erheben. Das kann dann auch schnell mal ein halbes Jahr dauern, bis ihr da überhaupt einen Termin bekommt.
Müssen Hauptmieter und Untermieterin B im Falle, dass sie einfach abgehauen ist, eine Räumungsklage einreichen
Zunächst muß der Vermieter (das ist der mit dem sie einen Mietvertrag hat) ihr kündigen. Bei Mietrückstand in Höhe von 2 MM ist das fristlos möglich.
oder reicht es fürs erste, wenn sie die Möbel und Habseligkeiten von
Untermieterin A in der Garage lagern, um das Zimmer neu zu vermieten?
Nein. Das wäre verbotene Eigenmacht.
Dürfen Wertsachen verkauft werden, um die Schulden zu begleichen?
Auch nein.
Auch in sog. WGs oder bei sog. Untermietverträgen gilt das Mietrecht!