Darf ich meine Tochter bei mir anmelden ohne das sie bei mir lebt ?
Hallo zusammen,
Ich bin seit kurzem geschieden und meine Tochter (10) will vorerst für ein Jahr bei ihrer Mutter leben (Türkei). Ihre Mutter möchte das ich unsere gemeinsame Tochter bei meiner Meldeadresse anmelde. Darf ich das (obwohl sie bereits im Ausland ist)? Meine Freunde und Bekannte raten mir davon ab. Welche Nachteile bzw Vorteile hat die Mutter?
13 Antworten
Das Kindergeld bekommt ihr doch trotzdem wenn einer in DE lebt und arbeitet (du, falls du arbeitest)
Weshalb also einen Meldebetrug?
Es werden jährlich Milliarden an im Ausland lebender Kinder Kindergeld bezahlt. Das war erst kürzlich in der Presse und die dazugehörige politische Diskussion ob die Kindergelder dann an die Länder angepasst werden in denen das Kind lebt, denn in Rumänien, Portugal oder Bulgarien finanziert das ganze Großfamilien problemlos. Ich habe selbst Freunde in diesen Ländern die von 600€ Gehalt problemlos 2 Erwachsene und 3-4 Kinder durchbringen, da sind also 192€ Kindergeld eine Menge Geld. Die haben es damit richtig gut. Würde ich auch so machen wenn ich Portugiese oder Rumäne wäre, bin ich aber leider nicht.
Wenn das Kind in DE gemeldet ist, ist es hier auch schulpflichtig. Da wird also nix draus.
Ja darf man. Theoretisch kann man in jedem Land eine Meldeadresse angeben. Bzw. ist es auch in jedem Land der Hauptwohnsitz. Der Einzige den hier der wirkliche Wohnort interessiert ist das Finanzamt. Sprich: Gibt es in D nur noch einen Wohnsitz, dann ist es immer als Hauptwohnsitz zu sehen. Ansonsten kann man jemanden auch mit Zweitwohnsitz anmelden. Du als Vater darfst das so oder so.
Um sicher zu gehen - Telefonat mit dem Meldeamt und Situation erklären hilft.
Das ist ein Meldebetrug und nach § 54 BMG mit bis zu 50.000€ Geldbuße belegt.
Gut, ich gebe zu, dass die Frage nur indirekt hergibt, dass sich ein Vermögensvorteil verschafft werden soll. Dann ist das eben ein vorsätzlich erregter Meldeirrtum.
Ja, aber Betrug läßt sich da nicht rauslesen
Nein - Du darfst Deine Tochter nicht unter Deiner Wohnanschrift anmelden. Zudem was sollte damit bezweckt werden?
Die "Weiterzahlung" von Kindergeld auf das Konto der Mutter - sprich mithin Betrug?
Außerdem - Anmeldung in Deutschland - bedeutet auch Schulpflicht !
Worin besteht denn da der Betrug?
Dass es nicht erlaubt ist, ist klar, aber wer würde denn betrogen? Hast du den Betrugsparagrafen mal gelesen?