Vater zwangsversteigert das gemeinsame Haus mit meiner Mutter?
Hi, mein Vater ist gestern ausgerastet und hat damit gedroht, das Haus, das ihm und meiner Mutter je zur Hälfte gehört, zwangsversteigern zu lassen.
Kann er das, oder kann meine Mutter das verhindern/mitreden???
Heute habe ich ihn gefragt, ob er es wirklich macht. Er antwortete, dass er das niemandem sagen wird. Wir würden es erst erfahren, wenn meine Mutter eine Benachrichtigung bekommt.
Wie lange dauert es, bis die Benachrichtigung kommt???
Nach welcher Zeit sobald die Benachrichtigung gekommen ist, müssen wir ausziehen???
Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus
13 Antworten
Kann er das, oder kann meine Mutter das verhindern/mitreden???
Er kann als Miteigentümer grundsätzlich einen solchen Antrag stellen. Das nennt sich dann Teilungsversteigerung, wobei das gesamte Grundstück unter den Hammer kommt, also beide Miteigentumsanteile. Die Mutter kann im Verfahren in einigen Fällen eine einstweilige Einstellung beantragen. Ansonsten kann sie die Versteigerung nur in Ausnahmefällen ganz verhindern, wobei es auch hier noch eine Besonderheit gibt, solange die beiden verheiratet sind und es sich bei dem Grundbesitz um beinahe das gesamte Vermögen des Vaters handelt. Hier kann die Zwangsversteigerung bis zur Scheidung verhindert werden.
Wie lange dauert es, bis die Benachrichtigung kommt???
Die Anordnung der Zwangsversteigerung kann das Vollstreckungsgericht recht schnell beschließen.
Nach welcher Zeit sobald die Benachrichtigung gekommen ist, müssen wir ausziehen???
Nach der "Benachrichtigung" über die Anordnung der Zwangsversteigerung läuft erst einmal das reguläre Verfahren mit der Beauftragung eines Gutachters etc an. Irgendwann gibt es dann einen (ersten) Termin, in dem Gebote abgegeben werden können. Ein Zwangsversteigerungsverfahren zieht sich im Regelfall über mehrere Monate und oft auch über ein Jahr und darüber hinaus. Ausziehen muss man erst, wenn man nicht mehr Eigentümer ist. Das wäre dann mit dem Zuschlag.
Wie soll das denn funktionieren?
Eine Zwangsversteigerung kann immer nur ein Gläubiger (also einer Person, der Ihr Geld schuldet) veranlassen. Das sind in der Regel Banken oder das Finanzamt, wenn offene Forderungen nicht gezahlt werden.
Ein Eigentümer kann ein Haus nur ganz normal verkaufen.
Da dein Vater und deine Mutter aber gemeinsame Eigentümer sind, kann er ohne Zustimmung deiner Mutter gar nichts verkaufen.
Dein Vater erzählt hier Märchen. Selbst wenn er das vor hätte, würde er mit seinem Vorhaben scheitern.
Es geht aus der Fragestellung aber nicht hervor, dass die Eltern sich scheiden lassen.
Sieh dir doch einfach mal die entsprechenden Vorschriften zur Teilungsversteigerung an und überprüf deine Antwort. Ob Scheidung oder nicht, ist dabei unbedeutend.
Wieso sollte er sein eigenes Haus zwangsversteigern lassen, das ist doch Blödsinn. Er kann es zum Verkauf anbieten.
Und wenn Deine Mutter als Miteigentümerin eingetragen ist, geht ohne ihre Zustimmung sowieso nichts.
Eine Teilungsversteigerung kann einer der Eigentümer veranlassen.
Sinnvoller ist es aber zu prüfen, ob einer der Eigentümer den Eigentümeranteil vom anderen abkauft.
Wenn die Immobilie hoch belastet ist, und die Versteigerung ergibt nicht den gewünschten Effekt kann es sein dass man noch weiterhin gegenüber dem Bankpartner für bestehende Restschulden haftet.
Die einzige richtige Antwort kommt von Ronox. Ergänzen kann man hier nur noch,
- dass eine Teilungsversteigerung wirtschaftlich sinnlos oder sogar unmöglich sein kann, wenn die Immobilie noch recht hoch belastet ist und
- dass der Erlös keineswegs automatisch halbe-halbe geteilt wird. Die ehemaligen Eigentümer müssen vielmehr ggü. dem Versteigerungsgericht eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben, wer welchen Anteil bekommt. Kommt diese Übereinstimmung nicht zustande, bleibt das Geld bei Gericht hinterlegt, bis sie sich geeinigt haben oder bis in einem Zivilprozeß, den einer (oder beide) anstrengen müssen, entschieden ist, wem wieviel zusteht*.
Einzelheiten zur Teilungsversteigerung sind in §180 ff Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt, wenn du es nachlesen willst.
*Es sind viele Fälle denkbar, bei denen eine 50-50 Teilung ungerecht wäre. Beispielsweise eine Partei ist schon vor Jahren ausgezogen, zahlt aber brav die Hälfte der Kosten, während die andere Partei mietfrei darin wohnt.
Das nennt sich Teilungsversteigerung oder offiziell: Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.