Neuer Partner zieht bei ExFrau ins noch gemeinsame Haus ein. Wie ist das mit Miete und Hauskosten?
Ich bin geschieden. Das Haus indem meine ExFrau mit den beiden gemeinsamen Kinder lebt gehört uns noch je zur Hälfte. Jetzt soll der neue Freund meiner Ex dort einziehen. Wie ist das mit der Miete und den Hauskosten? Wie ist das wenn der Neue am Haus Schönheits-und Sanierungsarbeiten durchführt? Hat er ein Recht dort weiter zu wohnen wenn meine Ex vor ihm stirbt? Wie und wo kann man das vertraglich festhalten?
7 Antworten
das ist keine frage aus dem mietrecht, aber dennoch leicht zu beantworten.
da die scheidung erfolgt ist, gibt es einen zugewinnausgleich. da ist auch der besitz, die nutzung und zahlungsverpflichtung für das haus geregelt. lies das erst einmal durch und stell dann eine neue frage. da ich nicht alle lese, kannst du mich auch direkt anschreiben.
von miete, untermiete wohnrecht, nutzungsrecht usw bis hin zu deinem recht auf versteigerung deiner hälfte ist vieles möglich.
Hier kommt es nicht darauf an, ob und wen Deine Ex mitwohnen lässt.
Da Du weiterhin zur Hälfte Eigentümer bist, Deine Ex das Haus aber für sich allein beanspucht, steht Dir eine Nutzungsentschädigung zu. § 1361b BGB Abs. 3. Dies ist natürlich nicht davon abhängig, ob sie, wen auch immer, jemanden mit einziehen lässt.
Wie hoch die Entschädigung sein sollte, vermag ich nicht zu bestimmen, dürfte sich aber wohl am Mietspiegel orientieren und natürlich nur für Deinen hälftigen Anteil zu berechnen. Gegenzurechnen ist natürlich, daß Deine Ex wohl höchstwahrscheinlich die (bei Miete) nicht umlagefähigen Kosten (z.B. Instandhaltung, Zinsen etc.) auch für Deinen Anteil übernimmt.
Ich persönlich würde mir erstmal den § 1361b BGB durchlesen und mit einem Anwalt abklären, ob die Möglichkeit besteht, eine Vergütung von der Frau für die nutzung zu verlangen.
Denn nur die Frau hat das alleinige nutzungsrecht. Demnach ist sie auch Ansprechpartner
Hier sollte der Anwalt eingeschaltet werden, der die Trennung unterstützend begleitet hat.
Das Mietrecht ist zwar in der Form des Überganges eines Mietverhältnisses bei verstrobenen Partner zuständig. Hier handelt es sich um Eigentum, das den beiden früheren Partnern gehört, automatisch also nicht auf den Neuen übergeht.
Ob sich hieraus Folgen ergeben, wenn die EX einen Partner aufnimmt, sei es Unterhalt oder gar Miete, muss anwaltlich geklärt werden,
Uih, heikles Thema..Das würde ich alles Anwaltlich abklären lassen, hier sind nur Laien, die einen Ratschlag erteilen können welcher eventuell zu deinem Nachteil ausgehen würde.. Um sicher zu gehen solltest einen Fachmann (Anwalt) aufsuchen....