Ist ein einbenanntes Kind Erbe?
ich bin geschieden. Mein Exmann ist gestorben. Wir haben ein gemeinsames Kind. Mein 1. Kind wurde einbenannt. Für unser gemeinsames Kind habe ich das Erbe abgelehnt. Jetzt schreibt der Anwalt der Familie, dass mein einbenanntes Kind Erbrechte hätte. Ein Testament gibt es nicht. Lediglich Schulden. Vielen Dank für die Antwort.
5 Antworten
zum ABLEHNEN des Erbes HAST DU 6 Wochen Zeit. Das der ExMann Dir nur von Schulden erzählt hat, ist doch klar. Der wollte nix an dich zahlen. In Ruhe prüfen, ob geheime Konten oder Immobilien da sind ???
Nur für den Fall, dass noch jemand diese Unsinnsantworten liest:
a) ein "einbenanntes" Kind ist ein "Stiefkind", das den Ehenamen seiner Mutter/seines Vaters und dem mit ihm nichtverwandten anderen "Elternteil" erhalten hat.
b) erbrechtlich bleibt das einbenannte Kind ein Stiefkind und hat OHNE Testament oder Erbvertrag (in dem es berücksichtigt wurde) gegenüber dem nichtverwandten "Eltenteil" KEINERLEI Erbrechte
c) Der Anwalt sollte sein 2. Staatsexamen zurückgeben! Keine Erbrecht, also gibt es auch nichts auszuschlagen!
d) Wenn ein Stiefkind von seinem nichtverwandten "Elternteil" etwas per Testamen erbt (oder ein Vermächtnis erhält), wird es bei der ERBSCHAFTSTEUER (aber nur da!) behandet ,wie ein lleibliches Kind. Folge: Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro!
Rückfrage: Was verstehst Du unter einbenannt? Das Kind hat lediglich einen anderen Familiennamen erhalten? Dadurch ändert sich an der erbrechtlichen Lage nichts.
Dann würde ich die Erbschaft auch für dieses Kind ablehnen.
Bei Schulden alles ablehnen.