Hausbau: Wer zahlt Stromanschlusskosten?
Hallo, wir habe ein sogenanntes "Schlüsselfertig Haus" gekauft. Jetzt haben wir vom Bauträger eine Rechnung für die Stromanschlusskosten in Höhe von 1200 € bekommen. In dem Kaufvertrag steht
"Die tatsächlichen Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse, wozu auch Beiträge nach ARt 9 Bay KAG gehören, trägt die Veräußerin, soweit der Hausanschluss im öffentlichen Grund liegt, ab der Grundstücksgrenze des Vertragsobjekts trägt sie der Erwerber"
Ich meine, dass diese Kosten die Veräßerin tragen soll und nicht wir. Die Frage ist auch ob die Stromanschlusskosten überhaupt zu den Hausanschlusskosten gehören. Noch zu erwähnen ist, dass der Bauträger nicht der Veräußerer des Objekts ist. Momentan verweisen uns die beiden Parteien auf den anderen. Es wäre super, wenn jemand der das gleiche erlebt hat oder Ahnung von der Sache hat , und weiter helfen könnte
Ein wunderschönen Dank
10 Antworten
Der letztendliche Erwerber lt. Kaufvertrag bist eindeutig du!!! Das wird dir am Ende auch jeder Richter so sagen. Und da steht doch schwarz auf weiss dass ab Grundstücksgrenze der Erwerber zahlt, also alles was innerhalb von eurem Grundstück gelegt wird musst du zahlen. Schlüsselfertig ist nicht immer auch schlüsselfertig - auf die Details im Vertrag kommts an!
Einen Hinweis solltest Du aber auch noch berücksichtigen !! Du hast Grundsätzlich nur einen Vertragspartner der eine Leistung X mit der vereinbarten Beschaffenheit erbringen muss ! Also, Du hast mit dem Bauträger absolut nichts zu tun und solltest grundsätzlich alles aber auch wirklich alles mit Deinem Vertragspartner klären ! ! ! !. Dann solltest Du die Ausführungsbeschreibung genau durchlesen. Meist ist die Außenanlage generell Sache des Bauherren. Also hören auch die Regenwasserleitungen vom Dach meist über dem Gelände auf und Du musst für die Entwässerungsleitungen bis zum Übergabeschacht selber sorgen. Das nur mal so als typische Vereinbarung zwischen Häuslekäufer und Verkäufer.
Gruß - RAY -
Ich vermute ihr habt eine schlüsselfertiges Haus gekauft und ein Grundstück. Die Erschließung des Grundstückes trägt der Veräufer des Grundstückes, die Hausinnenverkabelung der Verkäufer des Hauses und den Draht von der Grundstücksgrenze bis zum Haus tragt Ihr.
Das ist von aussen betrachtet zwar albern, wurde aber so geregelt. Wir haben ein Objekt, bei dem die Kosten für die Rolos zur Einhaltung der EnEv der Käufer tragen soll. Kostenpunkt: Satte € 250.
p.s. Hatte man wohl bei der Preisfindung vergessen ....
Was an
"ab der Grundstücksgrenze des Vertragsobjekts trägt sie der Erwerber"
verstehst Du jetzt nicht? Das ist die übliche Kostenteilung; der Veräußerer zahlt den Anschluss bis zum Grundstück, der Erwerber den Teil innerhalb bis zum Übergabepunkt.
Das EVU rechnet ab Grundstücksgrenze pro Meter Hausanschlußleitung meist mit einem Pauschalbetrag. Dieser ist von Dir zu bezahlen. Der Veräußerer hat bereits den sogenannten Baubeitrag an das EVU entrichtet. Ruf kurz beim EVU an, falls Du aus der Rechnung nicht erkennen kannst, ob es sich um Anschlußkosten pro Meter von der Grundstücksgrenze bis zum Haus handelt. Dort kann man Dir auch sagen, was der Verkäufer bereits bezahlt hat. Dann hast Du Klarheit.