Einige Fragen zu einem Grundstück?
Hallo, anbei ein Foto.
145/2 (Landwirtschaftliche Fläche), 141/1 (Landwirtschaftliche Fläche) und 146 (Erholungsfläche) werden versteigert, aber nicht 145/1, dieses befindet sich am Eingang, vor 145/2.
- Wenn man nun die drei Grundstücke kauft, was könnte das für Auswirkungen haben ?
- Man kann natürlich über 146 auf 145/2 kommen. War das vielleicht so gedacht, dass man 145/2 nie ohne 145/1 erwerben sollte ?
- Oder hat es was damit zu tun, falls mal auf der Straße gebaut wird und kosten entstehen, diese dann nur für Besitzer von 145/1 entstehen ?
- Nicht aber für Besitzer 145/2, da dieses Grundstück nicht direkt an die Straße angrenzt ?
- Ist Hühnerhaltung (oder allgemein Tierhaltung) erlaubt auf den zwei als "Landwirtschaftliche Flächen" angegebenen Grundstücken ?
- Es sollten ca. 5 % Kosten auf den Kaufpreis draufgerechnet werden, meinte die Dame am Telefon. Das sind einmalige Kosten. Gibt es auch noch weitere jährliche Kosten, mit denen man rechnen muss (Steuern etc).
- Lieben Dank
7 Antworten
1) Du bist Eigentümer von 3 Flurstücken für welche du die Verantwortung und die Verkehrssicherung übernimmst.
2) wie bereits geschrieben, das Flurstück 145/1 wurde als Wegefläche herausgetrennt. Kannst du bei der Gemeinde erfragen - diese sollte Eigentümer sein. Sollte sich die Fläche noch in Privateigentum befinden- solange du die Fläche nicht bebauen kannst- eher kein Problem - die Eigentümer laut Grundbuch werden dann vermutlich nicht mehr zu ermitteln sein. Würde mich bei landwirtschaftlichen Flächen nicht vom Kauf abschrecken 3 und 4 - nein,
5) weiss ich nicht. Nicht alles was erlaubt ist - freut die Nachbarn. Rein rechtlich könnten es dir der Flächennutzungsplan oder Naturschutzauflagen verbieten - die Frage beantwortet dir die Gemeinde .
6) Kaufpreis und Versteigerung widerspricht sich von den Worten. Bei einer Versteigerung wird der Zuschlag über die Nachfrage geregelt. Du solltest dir ein Limit setzen oder werden die Flächen gegen Höchstgebot verkauft? Dann rechnet man eher mit 10% Kaufnebenkosten. Notar, Grundbuch , Makler? Oder eben die Gebühren für die Zwangsversteigerung.
Und ich nehme an, dass zumindest Grundsteuer A und evt noch Kammerbeitrag als jährliche Kosten anfallen.
Achso- man kann nicht einfach Flurstücke aus der Katasterkarte löschen. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte man die 145/1 mit dem Strassenflurstück vereinigen zu einer neuen Flurstücksnummer.
Wenn es so sein sollte, dass man nur über 146 oder 145/1 auf das Grundstück gelangt, dann wird dafür sicherlich ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen sein. Das sollte vorab überprüft werden, da man sonst vielleicht ein Problem hat. Vielleicht gibt es aber ja auch einen Zugang über die andere Seite, was auf dem Plan nicht ersichtlich ist.
Bei den Unterlagen dürfte wahrscheinlich ein Grundbuchauszug enthalten sein. Würde mich wundern wenn nicht. Denn die möglichen Eintragungen können wichtig sein für den künftigen Eigentümer. Ansonsten das Grundbuchamt im Amtsgericht oder das Katasteramt.
Grundstück 145/1 scheint eine Abtrennung von 145, das nunmehr 145/2 heißt, zu sein. Eigentümer ist vermutlich die Kommune die es zusammen mit 134/19 als Straße anlegt. Deshalb ist es wie die anderen Straßengrundstücke in weiß und nicht in grün. Ohne diese Abtrennung würde 145 ein Stück auf die Straße hinausragen, so aber bildet 145/2, 146, 147 etc. eine gerade Fluchtlinie zur Straße hin.
Frag einfach mal bei der Kommune nach , ob 145/1 zur Straße gehörig ist!
141/1 ist wie es aussieht ebenfalls mal abgetrennt worden um es als Weg anzulegen. Hierfür hätte man noch oben von 148 einen Streifen früher oder später abgetrennt.
Klingt logisch, man hätte dann auch 145/1 einfach löschen können. Danke schon mal. Morgen recherchiere ich weiter.
Wenn man nun die drei Grundstücke kauft, was könnte das für Auswirkungen haben ?
Es kostet mehr
Man kann natürlich über 146 auf 145/2 kommen. War das vielleicht so gedacht, dass man 145/2 nie ohne 145/1 erwerben sollte ?
Oder hat es was damit zu tun, falls mal auf der Straße gebaut wird und kosten entstehen, diese dann nur für Besitzer von 145/1 entstehen ?
Nicht aber für Besitzer 145/2, da dieses Grundstück nicht direkt an die Straße angrenzt ?
Eher war 145 mal 1 ganzes GS, das dann aber geteilt wurde.
Ist Hühnerhaltung (oder allgemein Tierhaltung) erlaubt auf den zwei als "Landwirtschaftliche Flächen" angegebenen Grundstücken ?
Theoretisch ja, aber nicht bauen, womit du dann mehrfach täglich hinfahren musst.
Es sollten ca. 5 % Kosten auf den Kaufpreis draufgerechnet werden, meinte die Dame am Telefon. Das sind einmalige Kosten. Gibt es auch noch weitere jährliche Kosten, mit denen man rechnen muss (Steuern etc).
Grunderwerbssteuer vermutlich die 5%, jährliche Grundsteuer, wenn vorhanden Wasser/Strom.
Wenn man nun die drei Grundstücke kauft, was könnte das für Auswirkungen haben ?
Die Frage verstehe ich nicht. Man wird Eigentümer.
Man kann natürlich über 146 auf 145/2 kommen. War das vielleicht so gedacht, dass man 145/2 nie ohne 145/1 erwerben sollte ?
Flst. 145/1 sieht wie ein Flurstück aus, das nach Vermessung der öffentlichen Straße 134/19 zugehen soll. Garantieren kann ich das mit dem Plan allein natürlich nicht, aber der Verlauf der Straße deutet darauf hin.
Ist Hühnerhaltung (oder allgemein Tierhaltung) erlaubt auf den zwei als "Landwirtschaftliche Flächen" angegebenen Grundstücken ?
Was im Grundbuch zur Wirtschaftsart steht, ist unverbindlich. Das kann dir die Gemeinde beantworten.
Woher kriege ich diese Info ? Beim Amtsgericht ?! Die Dame am Telefon hatte konnte nichts dazu sagen, sie verwies nur auf ein 10-seitiges Dokument, was man vor Ort einsehen kann. Fahre morgen mal hin.