Kann die Einfahrt zur eigenen Garage als Stellplatz genutzt werden?
Wir wollen das Haus meiner Eltern ausbauen und wollen den Platz vor der Garage als unseren Stellplatz nutzen. Somit Eigenbedarf. Wir haben eine eigene Garage und Auffahrt und meine Eltern das gleiche. Nun macht unsere Nachbarin Protest. Da vor unseren Grundstücken ein "Wendehammer" ist. Ein Ausbau für einen weiteren Stellplatz auf den Grundstück ist kaum möglich. Danke für eure Antworten.
6 Antworten
Da vor unseren Grundstücken ein "Wendehammer" ist.
Ja, der ist vor Eurem Grundstück und damit ist das vollkommen irrelevant. Natürlich kannst Du Dein Auto in Deine Garageneinfahrt stellen - solange es sich dabei vollständig auf Deinem Grundstück befindet. Im Wendehammer selbst ist das Parken natürlich nicht erlaubt.
wollen den Platz vor der Garage als unseren Stellplatz nutzen
Ist dieser Platz auf dem privaten oder öffentlichen Grundstück?
die Auffahrt gehört zu unserem Grundstück
Wichtig ist nur, was die Gemeinde/Stadt in der Stellplatzsatzung als Stellplätze pro Wohnung vorgibt.
Wir haben auch unseren Speicher zur Wohnung ausgebaut. Damit gab es 2 Wohneinheiten im Haus - wir mussten pro Wohneinheit 2 Stellplätze, also insgesamt vier Stellplätze vorweisen. Und dabei zählte die Garagenzufahrt NICHT als Stellplatz. Wir hatten bereits drei Garagenplätze und mussten noch einen weiteren Stellplatz bauen.
schau mer mal was die Gemeinde spricht.
Hm schwer zu sagen ohne es zu sehen.
Im Grunde aber ganz einfach. Wenn es euer Grundstück ist, könnt ihr euch hinstellen wo ihr wollt. Egal ob vor der Garage, im Garten oder auf dem Dach (wenn mans hinbekommt).
Wenn das aber nicht euer Grundstück ist, dann muss sich an normale Verkehrsregeln gehalten werden.
Meine Großeltern hatten eine garagenreihe gegenüber Ihrer Hausfront.. und der Platz vor der Garage hätte nicht als Stellplatz genutzt werden können weil es dann zu eng gewesen wäre... deshalb: einfach mal die Baupläne raussuchen und schauen wie der Grundstücksverlauf ist...