Gibt es eine Härtefallregelung für SGB XII falls ein Umzug nicht möglich ist?
Hallo,
ich hab ein Problem. Und zwar: Ich wohne noch bei meiner Mutter und bin psychisch erkrankt. Ich beziehe Grundsicherung.
Das Problem ist, dass meine Mutter alt ist und ich nach ihrem Tod nicht umziehen kann. Ein Umzug bedeutet für mich, dass ich neue Umweltreize habe und dann bricht meine psychische Erkrankung erst recht aus und ich komme nicht zurecht im Leben, weil ich dann Krankheitssymptome bekomme.
Die jetzige Wohnung kostet 260 Euro kalt und warm wird sie wahrscheinlich 320 Euro betragen. Allerdings hat die Wohnung etwa 65 m² und das Sozialamt erlaubt nur Wohnungen bis 50 m² mit 320 Euro Warmmiete.
Nun meine Frage: Werde ich die Wohnung behalten dürfen oder muss ich mir eine neue suchen? Wenn ich umziehen muss, gibt es die Möglichkeit sich vom Arzt ein Attest ausstellen zu lassen, dass man nicht umziehen und in dem jetzigen Umfeld weiterleben kann?
3 Antworten
Die Quadratmeter sind fast schon egal so lange die Mietobergrenze passt.
Selbst wenn nicht sie dürfen dich nicht zu einem Umzug zwingen sondern könnten höchstens nach einem Kostensenkungsverfahren sagen das sie nur noch die "angemessenen" kosten übernehmen wenn die Miete höher ist als die Mietobergrenze. Selbst dann könnte man mit einem Attest ggf. höhere Grenzen geltend machen.
Ja
Allerdings hat die Wohnung etwa 65 m² und das Sozialamt erlaubt nur Wohnungen bis 50 m² mit 320 Euro Warmmiete.
Zum einen sind bei Einhaltung der Obergrenzen der Wohnkosten die Ämter fast immer kulant was die Quadratmeter angeht zum anderen kannst du sicherlich mit einem Attest unter den genannten Umständen einen Umzug vermeiden. Jede Entscheidung ob die Kosten der Unterkunft übernommen werden ist eine Einzelfallentscheidung, die in den Tabellen genannten Grenzen sind nur eine Richtschnur.
Das musst du mit dem JC besprechen.
Trifft das auch für seelisch erkrankte Menschen zu hinsichtlich eines Attestes?