Mutter im Altenheim - Nebenkostenabrechnung aus der früheren Wohnung kann nicht bezahlt werden

7 Antworten

  1. ist die Abrechnung zu spät eingegangen

Wenn der Abrechnungszeitraum (hat nichts mit dem Nutzungszeitraum Jan. - Apr. zu tun) das Kalenderjahr ist, ist die Abrechnung nicht zu spät eingegangen. Verweist das Sozialamt auf den § 556 Abs. 3 des BGB Dort ist festgelegt wann eine BK-Abrechng zu spät eingegangen ist und wann nicht.

  1. ist meine Mutter zur Zahlung nicht berechtigt.

Warum nicht?

Hat die Vermieterin Chancen das Geld über uns einzuklagen?

Wieso gegen Dich und Deine Schwester? Oder habt Ihr die Vormundschaft?

Evken19761 
Beitragsersteller
 27.06.2011, 12:24

nein, wir haben nicht die Vormundschaft. Wir haben uns damals nur im Namen meiner Mutter um alles gekümmert. Sie hatte vor ein paar Jahren einen Schlaganfall und benötigt seit dem unsere Hilfe. Die Vermieterin weiß davon und hat immer alle Abrechnungen / Briefe an meine Schwester geschickt. Und nun hat sie gegenüber meiner Schwester bei einem Telefonat angedroht, dass sie gegen uns das Geld einklagen will.

XtraDry  27.06.2011, 12:27
@Evken19761

Und nun hat sie gegenüber meiner Schwester bei einem Telefonat angedroht, dass sie gegen uns das Geld einklagen will.

Keine Sorge, das kann sie in diesem Fall definitiv nicht, sie kann nur gegen Eure Mutter klagen...

Allerdings bin ich noch immer der Meinung, dass eine berechtigte Forderung gegen Eure Mutter besteht, und im Alter die Kinder allein aus moralischen Gründen für so etwas einstehen sollten...

Wenn der Abrechnungszeitraum (nicht: Mietvertragsende!) bei Erhalt der Abrechnung schon ein Jahr verstrichen war, wäre die Abrechnung zu spät eingegangen. Sonst hat das Sozialamt in diesem Punkt leider nicht recht.

Wie das Sozialamt darauf kommt, daß die Mutter nicht zur Zahlung "berechtigt" sei, ist mir schleierhaft.

Daß für die Wintermonate eine Nachzahlung zu erwarten war, liegt nahe. Daher ist der Anspruch der Vermieterin wohl einigermaßen sicher (in Bezug auf die Korrektheit der Abrechnung).

Daß die Mutter über kein Einkommen verfügt, entbindet sie generell nicht von der Zahlungspflicht. Ist nun mal so.

Die Vermieterin hat also anscheinend einen berechtigten Anspruch - aber gegen Eure Mutter, nicht gegen Euch. Eine Klage gegen Euch wird sie wohl verlieren. Darauf wird ihr Anwalt (den sie für eine Klage sicherlich einschalten würde...) wohl hinweisen. - Andererseits hat sie natürlich mit einer Klage gegen die Mutter auch nur begrenzt Erfolg, da die Mutter ja nicht zahlen kann mit dem ihr zur Verfügung stehenden Geld. Allerdings bekommt die Vermieterin aufgrund der Rechtslage (so wie sich die mir darstellt) vermutlich einen Titel, der dreißig Jahre gültig bleibt, aus dem sie dreißig Jahre lang pfänden könnte. Zu der eigentlichen Nachzahlung kommen dann noch Gerichtskosten, Anwaltskosten, Zinsen...

Deine Mutter wird keine dreißig Jahre mehr leben (voraussichtlich - man weiß ja nie...). Nach dem Ableben der Mutter könnte sich die Vermieterin dann an die Erben halten, wenn die das Erbe nicht ausschlagen.

Daher nun mein Rat: wenn Ihr eines Tages noch ein Erbe erwartet, einigt Euch lieber heute schon mit der Vermieterin, eventuell auch über eine Ratenzahlung. (Ich würde unter diesem Gesichtspunkt auch noch mal mit dem Sozialamt reden. Ich nehme mal an, daß die sich da so ohne Weiteres nicht rausreden können, zumal sie die Verspätung der Abrechnung sicherlich nicht richtig beurteilt haben.)

XtraDry  27.06.2011, 12:20

Sehr gute Antwort...

Stell einen Antrag bei eurem Jobcenter ( Kostenübernahme der Nebenkostenabrechnung ). Dafür ist das Amt zuständig, wenn deine Mutter es selbst nicht zahlen kann. Du solltest kein Geld bezahlen. Stell den Antrag beim Amt. Auf keinen Fall würde ich es auf eine Klage ankommen lassen !

wenn ein ältere Mensch durch Sozialamt geld bekommt zum Lebensunterhalt,Miete usw und wenn noch zusätzlich durch eine schwere krankeit ,in Ihre Fall Schlaganfall,nicht mehr in der Lage ist für sich zu sorgen dann wird Sie automatisch in Altenheim Pflegestation verlegt.(voraussetzung die Kinder sind berufstätig und können Sie nicht pflegen).Bei eine schlaganfall ist sie komplet auf fremde Hilfe angewiesen .Auch ihre finanzielle Angelegenheit muss vom dritte Person(hier die Kinder mit Vorsorgevollmacht ,oder eine ofizielle Betreuung durch Vollmundschaftsgericht)erledigt.Also wer hat die Betreuung? 2)wenn diese kranke Mensch kein ausreichende Geld hat dann springt die Bezirk vom Schwaben z.B in Bayern/München.Und bezahlt allesvom Stadtgeld und zahlt ihr noch 90 euro Taschengeld.Ist das toll nicht war?Pflegegeld geht dort,Rente und den rest zahlt der Stadt.Nun der Stadt wird das geld zurück vom Angehörigen haben und meistens müssen die Angehörigen auch zahlen wenn die Einkommen über gewisse Grenze liegt.Auch die Vermieterin hat eine Anrecht auf das Geld -Heizungskosten-und zwar logisch muss das Sozialamt zahlen .Zahlt diese nicht weil nicht rechtzeitig die Abrechnung eingereicht wurde,dannwird die Betreuerin vom alte kranke frau angeklagt und sie muss dann diese Sache erledigenAuch wenn vorüber der Stadt leistet vorzahlungen ,eines Tages werden überprupt die Einkommen vom Kinder und dien mussen unter Umstände es zahlen.(Einkommen abhängig)...Eine einigung mit Vermieterin und eine Ratezahlung were das vernuftigste Weg....

die vermieterin kann ruhig klagen.....

aber wenn.... dann gegen deine mutter..... nicht gegen dich..... ( du hast keinen vertrag mit ihr )

also.... bleib´ ruhig.... passiert garnichts..... ( nichts bezahlen )