Bekommt man vom Amt ein Darlehen für die Kaution auch wenn man nicht bedürftig genug ist?
Frage steht oben. Es geht darum ob man auch ohne Leistungsanspruch eine Kaution bezahlt bekommt, die man natürlich wieder zurückzahlt. Wenn man Vllt 250€ oder sowas mehr verdient als man eben soll um Anspruch auf Sozialleistungen zu haben. Hier will keiner irgendwas geschenkt falls blöde fragen kommen. Es geht lediglich um ein Darlehen dass man von der Bank nicht bekommen würde. Danke
5 Antworten
Frage steht oben. Es geht darum ob man auch ohne Leistungsanspruch eine Kaution bezahlt bekommt, die man natürlich wieder zurückzahlt. Wenn man Vllt 250€ oder sowas mehr verdient als man eben soll um Anspruch auf Sozialleistungen zu haben.
Das wird wohl nicht gehen.
Nur in Sonderfällen bekommt man als nicht Leistungsberechtigter solche Zusatzleistungen.
Z.B. wenn Obdachlosigkeit oder Verlust der Arbeit droht. __________________________________________________________________________
Frag freunde , Verwandte oder Bekannte, zur Not von mehreren Leuten Geld leihen.
Danke für die Antwort! Leider haben wir solche tollen Freunde und Verwandte bei denen keine feine mehr nötig sind ^^ wir werden es schon irgendwie schaffen. Müssen wir ja. Danke für die liebe Antwort. (Vllt sollt ich vor dem Amt mich häuslich einrichten, damit sie Mitleid bekommen haha)
wenn Du kein Geld für die Kaution hast, musst Du halt einen Bürgen finden oder eine relativ teure Mietkautionsversicherug abschließen müssen.
Aber so ne Versicherung muss man bestimmt schon Monate davor machen oder? Und der Bürge nimmt einen ja nicht die Kaution, wozu ist der denn dann da? Danke für die Antwort!
Wenn wirklich kein Leistungsanspruch besteht,hat man auch keinen Anspruch darauf,Anspruch hätte man auch bei Leistungsbezug nicht unbedingt,käme immer auf den Zweck des Darlehns an,weil das in der Regel eine Kannbestimmung ist !
Wurde denn der Anspruch schon einmal richtig geprüft ?
Denn nur weil man Einkommen hat und das über dem liegt,was man evtl.mal als ALG - 2 Leistung bekommen hat,steht noch nicht fest,das man keinen Anspruch hat.
Dann müsste man nämlich erst einmal die Freibeträge auf Erwerbseinkommen ermitteln und diese dann vom Nettoeinkommen abziehen,erst das ergibt dann das anrechenbare Einkommen,welches über den Leistungsbezug entscheiden kann.
Hast du denn da einen richtigen Antrag gestellt und als Bescheid eine Ablehnung bekommen ?
soviel ich weiiß bekommt man ,als nicht Bedürftigter ,kein Darlehn von den Amt.Benötigst du eine Kaution für eine Wohnung ?,denn da weiß ich ,woher du dieses bekommst .
Schade. Woher bekommt man denn ein Darlehen wenn nicht von der Bank oder vom Jobcenter?
Das Jobcenter ist keine Bank und springt nicht automatisch dann ein, wenn Banken nein sagen.
Na klar. Deswegen frag ich ja.
Ehrlich gesagt hab ich das aktuell gar nicht prüfen lassen, da ich ja gar keine Leistung - bis auf das Darlehen - beziehen will. Ich hätte es vor 5 Monaten mal prüfen lassen, da haben die das schon abgelehnt (wegen paar euros) und jetzt würde die lohnsteuerklasse geändert, dadurch bekommen wir eben mehr netto raus, so dass wir ja dann logischerweise erst recht keinen Anspruch haben. Es wäre eine mietkaution gewesen da wir gezwungen werden umzuziehen. Danke für Die nette Antwort!