Hausordnung Studentenwohnheim?
Ich ziehe für mein Studium in ein Studentenwohnheim und habe folgende Fragen.
In der Hausordnung steht folgendes: „Das Aufstellen und Betreiben von Kochplatten, Waschmaschinen, Wäscheschleudern, elektrischen Wäschetrocknern, Kühlgeräten und elektrischen Wärmequellen jeglicher Art ist untersagt.“
Heißt das jetzt ich darf keine Mikrowelle oder einen Mini-Backofen gescheeige denn einen Toaster in meiner Wohnung aufstellen? Der Abschnitt in dem das Zitat sich befindet steht unter Stromversorgungen etc.
oder wenn ich einen wasserkocher brauche?
weil könnte mir ja dann nie fischstäbchen odereine pizza oder so einwerfen und mein essen nur kalt essen oder wie? Alles was ich habe ist nur ein herd mit 2 platten.
9 Antworten
Habt ihr eine gemeinschaftsküche für alle? Sonst würde das keinen Sinn ergeben was die Hausverwaltung da will
am besten rufst du dort an und fragst nach wie das genau zu deuten ist
dann Muss das wohl reichen laut denen
gemeint sind groß-geräte oder heizlüfter. kleinere küchengeräte wie wasserkocher, kaffeemaschine oder eine mikrowelle kann man doch nicht verbieten. wenn du auch keinen backofen hast, gehört ein mini-backofen für pizza & co. auch dazu.
In Studentenwohnheimen gibt es meistens eine Gemeinschaftsküche. Aus Sicherheitsgründen soll nicht jeder eine Kochplatte usw. im Zimmer haben.
Da geht es nur um Elektro-Großgeräte, bzw. extreme Stromfresser, wie Heizgeräte (Ich vermute mal, dass die Stromkosten in der Miete inkl. sind).
Elektrokleingeräte kannst Du natürlich benutzen.
Wenn man es genau nimmt, Ja.
elektrischen Wärmequellen jeglicher Art ist untersagt.
Darunter fallen auch Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle usw.
Deshalb solltest du noch mal bei der Hausverwaltung nachfragen.
Keine gemeinschaftsküche habe meine eigene kleine ecke