Kann Beerdigungskosten nicht zahlen.

9 Antworten

Das glaube ich auf keinen Fall, dass dein Papa immer noch nicht beerdigt ist. Das gibt es nicht. Du könntest ja behilfleich sein und andere Verwandte benennen. Was ist denn mit deiner Mutter??

Elmo2011 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 19:42

Ich kann dir gerne schriftlich geben. Ich wünschte es wäre anders. Meine Eltern waren geschieden demnach will meine Mutter damit nichts zu tun haben. Ich habe dem Sozialamt alle Adressen von unseren verwandten gegeben.

Es sind nur Ehepartner / eingetragene Lebenspartner und die eigenen Kinder für die Bestattungskosten heran zu ziehen,wenn diese leistungsfähig sind !

Wenn diese Kosten also nicht getragen werden können und ein Antrag beim Sozialamt gestellt wird,dann ist dieses verpflichtet zumindest erst einmal in Vorleistung zu gehen,sollte die Prüfung der Einkommens und Vermögensverhältnisse eine längere Zeit in Anspruch nehmen.

Dann kann es ihre Forderungen bzw.Vorleistung wieder zurück holen,sollte sich eine Leistungsfähigkeit herausstellen.

Denn selbst wenn der Verstorbene über ein Vermögen verfügen würde,müsste hier das Sozialamt prüfen ob dieses auch Zeitnah zu verwerten ist und wenn das nicht möglich wäre,müssten sie auch hier erst einmal in Vorleistung gehen.

Wenn ihr schon eine Mahnung vom Anwalt bekommen habt,dann würde ich mit dieser noch einmal beim Sozialamt vorsprechen,dass kann nicht sein,eine Prüfung der Einkommens und Vermögensverhältnisse kann nicht so lange dauern,die wollen sich nur vor der Zahlung drücken.

Sollte das ganze nichts bringen,dann kündige dort gleich an,dass dein nächster Weg das Sozialgericht ist.

Das wird dir sicher weiter helfen, das Sozialamt muss also zahlen. Geh mit dem Aktenzeichen zum Sozialamt, verlange notfalls den Sozialamt-Vorgesetzten und wenn das auch nicht hilft, gehe zum Amtsgericht und melde eine Schnellklage gegen die Stadt an. Nach ca. 14 Tagen ist dann das Urteil durch und dein Vater wird dann auch beerdigt werden.

http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1206360/Sozialamt-muss-Beerdigung-bezahlen.html

Es ist aus meiner Sicht ein Unding, einen Menschen überhaupt länger als 3 Tage unbeerdigt zu lassen.

Elmo2011 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 19:44

Vielen Dank. Das hilft mir wirklich weiter. Werde mich morgen sofort darum kümmern.

Stupor  19.01.2015, 23:21
@Elmo2011

Wünsche dir viel Erfolg und dass seine Seele dadurch auch endlich zur Ruhe kommt.

Wie? Dein Vater ist im Maik 2014 (!) verstorben und immer noch nicht beerdigt? Darf das überhaupt????

YK1972  19.01.2015, 19:34

Nein, das kann nicht stimmen, da gibt es Vorschriften drüber.

friesennerz01  19.01.2015, 19:38
@YK1972

Vielleicht mal das Gesundheitsamt (Gesundheitsaufsicht) kontaktieren und die hierüber informieren. Außerdem würde ich mich an Deiner Stelle an die Öffentlichkeit wenden (Zeitung).

Elmo2011 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 19:38
@YK1972

Doch man hat drei Monate Zeit. Aber diese sind schon lange rum

Elmo2011 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 19:39
@Elmo2011

Das ist eine super Idee. Danke schön

Elmo2011 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 19:34

Ja so sieht es leider aus. Nein für eine Urnenbestattung hat man maximal 3 Monate Zeit. Aber genau das scheint denen egal zu sien.

Versuch mal, die Kosten darlehensweise vom Amt zu bekommen. Am Ende musst Du die Kosten ja eh nicht tragen...