Darf ich mit 17 Jahren einen Anwalt beauftragen, und wer trägt die Kosten?

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Der Anwalt könnte sich bei seiner Forderung auf § 110 BGB berufen:

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html

Da Du, wie selber geschrieben, über eigene Mittel verfügst, die Dir mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von einem Dritten überlassen wurden (das ist der Lohn aus Deinem Minijob, den Du ja nicht gegen den Willen Deiner Mutter ausübst), ist der Vertrag mit dem Anwalt als wirksam anzusehen und ist kein schwebend unwirksames Rechtsgeschäft nach § 107 BGB mehr.

Diese Aussage spiegelt meine persönliche Einschätzung wider und stellt keine verbindliche Rechtsauskunft oder Rechtsberatung dar. Ich habe lediglich den § 110 BGB interpretiert.

Dein Anwalt hätte Dich vor Unterzeichnung auf die Kosten aufmerksam machen sollen. Außerdem kannst Du (also Dein Anwalt) außergerichtlich, d.h. für Anschreiben an Deine Mutter etc. Beratungshilfe und wenn es vor Gericht geht Prozesskostenhilfe beantragen. Da Du anscheinend wenig Geld zur Verfügung hast, würde Dir diese genehmigt.

An Deiner Stelle würde ich mich mit dem Anwalt in Verbindung. Er kann auch im Nachhinein noch Beratungshilfe beantragen. Das wäre die einfachste Lösung.

ich verstehe deine frage nicht. kannst mit 17 doch nicht so naiv sein und glauben das eine beratung bei einem RA kostenlos ist. ferner hätte deine erste frage sein sollen was die beratung kostet. oder meinst den RA austricksen zu können weil er nicht wußte das du minderjährig bist? im rahmen deines einkommens kannst du dir diese summe leisten. biete dem RA eine ratenzahlung an, darauf wird er ganz bestimmt eingehen.

wenn du über kein eigenes geld verfügst - sprich vom taschengeld lebst und deine eltern dir nicht erlaubt haben das taschengeld für einen anwalt auszugeben, dann musst du auch nichts zahlen (nennt man umgangssprachlich den taschengeld-paragraphen)- das weiss aber auch der anwalt - der paragraph besagt, dass du ohne die erlaubnis deiner eltern nicht einfach was "teures" unübliches kaufen darfst, ich denke mal, dass da auch eine anwaltliche dienstleistung darunter fällt

kirsche2580 
Beitragsersteller
 22.02.2012, 22:48

Ich habe nur einen 400 € job und lebe mit meinem freund zusammen. ist die vollmacht dann auch rechtens, und muss ich das dann zahlen?

Da meine Mutter diesem nicht zugestimmt hat (ging auch gegen sie).

Muss Sie das zahlen oder wer?

gufrane69  22.02.2012, 23:49
@kirsche2580

Ich kann bibimama nur zustimmen: du bist nicht geschäftsfähig und kannst ohne deine Eltern keine Verträge rechtswirksam abschließen (Ausnahme Taschengeld was hier sicher nicht zutrifft). Und in Deutschland haftet niemand für die Taten anderer: also muss auch deine Mutter nicht zahlen!

udnobbe  23.02.2012, 02:22
@gufrane69

Und in Deutschland haftet niemand für die Taten anderer

Nicht ganz richtig: Der Geschäftsherr haftet gem. § 278 BGB für seine(n) Erfüllungsgehilfen.

Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung.

Ich habe nur einen 400 € job und lebe mit meinem freund zusammen. ist die vollmacht dann auch rechtens, und muss ich das dann zahlen?

Da meine Mutter diesem nicht zugestimmt hat (ging auch gegen sie).

Muss Sie das zahlen oder wer?