Wer trägt die kosten bei dew21?
Guten tag,
ich werden zum 1.11 eine wohnung anmieten. Diese stand aber sehr lange leer und es wurde auch das gas und der strom abgestellt.
Um wieder beides ans netz anschließen zu können, muss beides überprüft werden. Die eigentümer haben schon unternehmen beauftragt.
meine frage ist nur, wer muss die entsperrung zahlen, da man ja eigentlich strom und heizung nicht speert.
Müssen die Eigentümer diese kosten zahlen, da die ja auch verantwottlich für die sperrung waren
4 Antworten
Natürlich muss der Vermieter das bezahlen.
Du bekommst dann von den Grundversorgern die kurzfristig kündbaren Verträge und dann suchst du Dir die passenden Anbieter aus. Anfangs die Grundversorger und dann die Lieferung durch Deine Anbieter hast Du zu zahlen, aber die Entsperrung, also die Wiederinbetriebsetzung des funktionierenden Anschlusses ist Sache Deines Vermieters.
Du mietest eine Wohnung an, welche mit Strom und Gas versorgt werden muss.
Ansonsten liegt hier ein Mangel vor.
Die Kosten der Entsperrungen sowie der notwendigen Gebrauchsfähigkeitsprüfung trägt der Vermieter/Eigentümer, zumal dieser ja offensichtlich auch schon die Aufträge rausgeschickt hat.
Wer bestellt, der bezahlt auch.
M.E. der Eigentümer (Vermieter) er muss Dir eine Wohnung mit (laufendem) Strom und Gasanschluss zur Verfügung stellen
Wer denn sonst außer dem Vermieter?