Kann 2/3-Entlassung abgelehnt werden wenn man nicht im Offenem Vollzug arbeitet?
Sozialarbeiter hat 2/3-Entlassung nicht befürwortet weil mein Freund nicht dort einer Arbeit nachgeht. Er ist das erste mal in Haft und die Straftat ist 8 Jahre her. Es ist eine Jugendstrafe. Er hat sich benommen und es gibt nichts zu beanstangen. Er arbeitet nur nicht weil es nciht so leicht ist eine gute arbeit vom offenem vollzug aus zu finden. Es ist in Rheinland-Pfalz.
Meine frage: kann man jemanden einfach kein 2/3-entlassung geben wenn man nicht arbeiten geht?
danke
2 Antworten
Es kann zumindest Auswirkungen auf die Entscheidung haben, da auch das Verhalten im Vollzug zu berücksichtigen ist. Der ausschlaggebende Grund wird es aber nicht sein. Wenn der Sozialarbeiter jedoch schon dagegen ist, sieht es schonmal nicht so gut aus.
Die Unterbringung im offenen Vollzug beinhaltet keinen Automatismus auf eine 2/3 Entlassung.
Da der Sozialarbeiter das Nichtarbeiten besonders heraushebt gehe ich mal davon aus daß ihm eine, oder mehrere, Arbeiten angeboten worden sind die er aber nicht angenommen hat. Einfaches Argument: Felhlende Bereitschaft zur Mitwirkung an der Erreichung des Vollzugsziels.
Zudem schreibst Du das er sich "benommen" hat und es nichts zu beanstanden gibt, das dürfte allerdings seine Version sein. In der Stellungnahme der JVA dürfte sich das anders lesen.
Sein Aufenthalt im offenen Vollzug könnte schnell beendet sein.