Mein Freund ist im Gefägnis und ich muss ihm eine Tasche packen, was kommt alles rein?
Hallo ihr lieben,
mein Freund wurde verhaftet und der Anwalt hat gesagt, dass ich ihm eine Tasche packen soll. Leider weiß ich nicht was erlaubt ist und was nicht. Könnt ihr mir vielleicht helfen? Er sitzt in U-Haft in NRW falls das für die Antworten Notwendig ist.
Dumme Kommentare könnt ihr euch sparen, danke im Voraus.
Wenn er wegen einem drogendelikt inhaftiert wird kannst du ihm nix einpacken erstmal.
Wurde er aber nicht.
4 Antworten
Zunächst erstmal so gut wie nichts, denn er bekommt die Sachen nicht ausgehändigt. Erkundige Dich bei der jeweiligen JVA vorher telefonisch. Wäsche darfst Du ihm mitbringen, die er aber zunächst nicht bekmmt. Dafür muss sichergestellt sein das ein regelmässiger Wechsel gewährleistet ist.
Zudem benötigst Du für die meisten Sachen eine Genehmigung des zuständigen Richters. Eine Besuchserlaubnis benötigst Du vom Richter auch, ebenso die Erlaubnis für jede andere Person die ihn besuchen soll. Kontrolliere schonmal ob Du noch über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass verfügst.
Danke! Ja ich besitze noch gültige Ausweise..
https://www.jva-hagen.nrw.de/kontakt/haftantritt/index.php
Mitbringen dürfen Sie:- Bargeld, Schreibmaterial (keine gefütterten Umschläge) sowie Briefmarken im Wert bis 30,-€, Lichtbilder nahestehender Personen, Armband- oder Taschenuhr bis zu einem Wert von 150,-€ und einige Bücher zur Fortbildung oder Freizeitbeschäftigung sowie Zahnbürste, Haarbürste, Nagelbürste, Kamm, Rasierpinsel oder Rasierapparat für die Nassrasur (ohne Klingen, ohne Rasiermesser).
- Alle übrigen Toilettenartikel sowie Rasierklingen und Briefpapier werden von der Anstalt zur Verfügung gestellt oder können über den Anstaltskaufmann erworben werden.
- Bekleidung in geringem Umfang (1 Garnitur zum Wechseln), Badeschuhe (einfache Ausführung), 1 Jogginganzug (Jacke und Hose!) sowie Nahrungs- und Genussmittel (Kaffee, Tabak und Tee) in geringem Umfang, dürfen ebenfalls mitgebracht werden.
Danke!
Das gilt für den Haftantritt bei Selbststellern, nicht für festgenommene die in die Untersuchungsghaft überführt werden.
Nimm das was der Mensch so braucht . Was nicht darf, bekommst du wieder mit.
Du kannst jederzeit was fehlt bzw. erlaubt ist nachträglich an der Pforte abgeben.
Ok dankeschön.
Klamotten Zahnputzzeugs sowas; nichts von Wert nehmen, den Perso falls er den nich hat, und seine Krankenkassenkarte is nich verkehrt.
Schlüssel Handy Messer Spitzes Zeug Besteck zu hause lassen.
Danke.