dürfen die das mit den Häftlingen machen (Jugendknast)?
Hab mich grad mit einer Freundin getroffen und ihre Klasse zu Besuch im Knast und ihre Freundin hat erzählt dass es dort so einen "besonders gesicherten Haftraum" der wohl umgangssprachlich Bunker genannt wird wo die Gefangenen hinkommen wenn sie sich nicht benehmen. Dann werden sie da komplett gefesselt und haben nix an. Stimmt das ? Und wie sieht dieser Raum aus? Meine Freundin war leider krank an dem Tag und konnte es mir nicht sagen deshalb frage ich
9 Antworten
Das ist ein "Haftraum ohne". Da kommen Gefangene hin, wenn sie randalieren. In der Regel ist das zu deren eigenem Schutz. Da ist nichts drin, was sie zerstören könntn oder womit sie sich oder andere verletzen könnten. Da bleiben die Häftlinge aber nur drin, bis sie sich beruhigt haben.
Ganz so wie es Deine Freundin geschildert hat ist es nicht.
Besonders gesicherte Hafträume gibt es in jeder JVA. Die Gründe für eine Unterbringung dort sind verschieden. Es Stimmt, daß der Gefangene der dorhin verbracht wird sich komplett ausziehen muß, wenn er das nicht tut übernehmen die Beamten das. Er bekommt allerdings dann eine neue Bekleidung, meist einen Trainigsanzug. Ob er die Sachen dann anzieht oder nicht ist seine Sache.
Eine Fesselung ist die große Ausnahme und erfolgt in der Regel nicht.
Kleiner Nachtrag zum besseren Verständnis.
Eine solche, so stark einschränkende Maßnahme welche die Persönlichkeit des Gefangenen betrifft, darf nur unter Abwägung aller Möglichleiten als letztes Mittel durchgeführt werden. Der Gesetzgeber hat auch die Bedingungen für eine solche Maßnahme recht streng geregelt.
Einen solchen Raum gibt es in der Tat. Gefangene die andere Gefangene oder Bedienstete körperlich angegangen sind, oder die randalieren werden dort (in Unterwäsche) fixiert. Dies muss jedoch von einem Gericht abgesegnet werden und ein Arzt muss auch zugegen sein. Aber ja, dieser Raum "BGH" Besonders gesicherter Haftraum existiert tatsächlich...
Demnach muss eine Verbringung auch nicht von einem Gericht abgesegnet werden...
Das ist nicht ganz richtig. Bei Untersuchungsgefangenen muß die Entscheidung des Gerichts nachträglich eingeholt werden. Bei Strafgefangenen ist der Anstaltsleiter unverzüglich zu benachrichtigen und dessen Entscheidung einzuholen.
Das ist falsch @Artus01
Die Verbringung in den BgH bei U-Haft ist eine besondere Sicherungsmaßnahme nach §42 UVollzG.
§43 UVollzG:
“““Besondere Sicherungsmaßnahmen werden durch die Anstaltsleitung, bei Gefahr im Verzug auch durch andere Bedienstete der Anstalt angeordnet. In diesen Fällen ist die Entscheidung der Anstaltsleitung unverzüglich einzuholen.“““
Das Gericht hat hier keine Kompetenz. Sollte die besondere Sicherungsmaßnahme länger als 3 Tage dauern, muss lediglich die Aufsichtsbehörde --informiert-- werden...
Das ist richtig, ich habe immer noch die alte Untersuchunghaftvollzugsordnung, die Bundesweit galt, im Sinn.
Geht mir (leider) oft auch so ;-)
Bei der Verbringung in den BgH hat das Gericht nichts mit am Hut. Demnach muss eine Verbringung auch nicht von einem Gericht abgesegnet werden...
Gefesselt wird der Gefangene in der Regel nur, wenn der Gestrauchelte akut suizidgefährdet ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4ngniszelle#Verschiedene_Zellen
Zitat:
BgH (Besonders gesicherter Haftraum, auch „B-Zelle“): In diesem in der Regel nur mit einer Matratze ausgestatteten Haftraum werden Gefangene untergebracht, die Gewalt gegen sich selbst oder andere ausüben, oder die akut suizidgefährdet sind. Oft sind die Wände und der Boden mit weichen, kissenartigen Stücken ausgestattet, damit kein Suizid verübt werden kann. Im BgH sind zudem Vorrichtungen angebracht, mit deren Hilfe der Gefangene fixiert werden kann. Außerdem befinden sich zumeist zwei Kameras in diesen Hafträumen, um eine ständige Beobachtung gewährleisten zu können und keinen „toten Winkel“ entstehen zu lassen. Der Zugang kann, im Gegensatz zu normalen Hafträumen, über zwei verschiedene Türen erfolgen um die Sicherheit der Bediensteten gewährleisten zu können. Die Raumecken sind oft abgerundet und das WC meist im Boden eingelassen. Es befinden sich keinerlei Einrichtungsgegenstände in diesem Haftraum, damit der Gefangene keinerlei Möglichkeit bekommt, sich selber oder Bedienstete mit beschädigten oder zweckentfremdeten Einrichtungsgegenständen zu gefährden. Zumeist erfolgt die Unterbringungnur in Unterwäsche oder ganz ohne Bekleidung, da es in der Vergangenheit immer wieder zur Selbststrangulation der Gefangenen mit zerrissenen Kleidungsstücken kam. Neben den oben genannten Gründen kann es auch aus Gründen der Sicherheit und Ordnung notwendig sein, einen Gefangenen im BgH unterzubringen. Während ein Gefangener im BgH untergebracht ist, wird er ständig überwacht.
Zusätzlich wird ein Arzt und der psychologische Dienst den Gefangenen dort regelmäßig aufsuchen und begutachten. Der Behördenleiter wird zudem immer sofort von der Unterbringung eines Gefangenen im BgH in Kenntnis gesetzt. Die Notwendigkeit der Fortdauer der Unterbringung im BgH wird fortlaufend geprüft. Die Unterbringung im BgH ist eine besondere Sicherungsmaßnahme und keinesfalls eine Disziplinar- oder Strafmaßnahme.
Das ist Quatsch...
Sicher?
Ja, ziemlich. Da hat ir einfach jemand ne nette Story erzählt.
Ja und das sind viele Gefangene, weil es Auslegungssache ist... Das mit dem Gericht kann gut sein.