Gefängnis: Darf man als Insasse die JVA zur Beerdigung eines nahen Verwandten verlassen?

13 Antworten

  1. Was du meinst ist eine Ausführung. Ausführungen sind bei Beerdigungen die Regel, wenn der Gefangene keine Lockerungen bekommt, also die Anstalt nicht allein verlassen darf. Es sind in diesem Fall meistens zwei Beamte mit dabei.

  2. Urlaub oder Ausgang, was die meisten hier ansprechen ist natürlich ebenfalls möglich, und dann ohne Begleitung.

  3. Beides ist allerdings genehmigungspflichtig.

Hi stillo,

... die Rechte einer Person, die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden ist, und dem Strafvollzug übergeben wurde, richten sich nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetz, kurz StVollzG. Im Internet zu finden unter "http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/BJNR005810976.html"

Gemäß § 35 Absatz 1 StVollzG gilt Folgendes: "Aus wichtigem Anlaß kann der Anstaltsleiter dem Gefangenen Ausgang gewähren oder ihn bis zu sieben Tagen beurlauben; der Urlaub aus anderem wichtigen Anlaß als wegen einer lebensgefährlichen Erkrankung oder wegen des Todes eines Angehörigen darf sieben Tage im Jahr nicht übersteigen. § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 5 und § 14 gelten entsprechend."

Grundsätzlich kann somit einem Gefangenen bis zu 7 Tage Urlaub/Ausgang gewährt werden, wenn ein Angehöriger verstorben ist. In wie weit der Gefangene ohne oder mit behördlicher Begleitung zur Beerdigung gehen kann, entscheidet ganz allein die Anstaltsleitung. Auch ein zu lebenslanger Haft Verurteilter kann Urlaub mit Begleitung anläßlich der Beerdigung eines Angehörigen bekommen.

IdS

MrDirekt

Kann man so pauschal nicht sagen.

Das wäre echt schon ziemlich fies das nicht zuzulassen

Terrorwanze  07.07.2011, 11:05

Genau, weil man sitzt ja in der JVA, weil man so ein armes unschuldiges Hascherl ist. Geht's noch?

ich1313  17.10.2011, 00:59
@Terrorwanze

Joar. Mir gehts gut. Und das ist meine Meinung, deine ist mir scheiß egal.