Kamera beim Autofahren?
Hallo,
Ich habe heute kurz beim Autofahren eine Kamera In der Hand gehalten, um kurz etwas zu filmen.
Ich war auf keiner Bundesstraße. Hinter mir ist dann ein Auto sehr knapp aufgefahren. Könnte dieser Autofahrer jetzt ein Foto gemacht haben dass ich die Kamera in der Hand hatte? (Sieht man das überhaupt?). Und was könnte da passieren?
Lg
4 Antworten
Moign,
a) keine Panik, denn wenn er ein Bild von Dir gemacht hat, dann hat auch er sich strafbar gemacht, da ja er auch ne Kamera in der Hand hatte und ich glaube keiner ist so doof und zeigt einen anderen an, wenn er selbst den gleichen Fehler gemacht hat.
b) was bei der Sache hinzu kommt ist, das Aussage gegen Aussage steht, somit hebt sich das auf. Es ist ja nix passiert
c) entspann Dich und genieße den Tag
Lg. Toni
PS: Sollte er dich tatsächlich photographiert haben, so kannst DU Ihn sogar anzeigen, wegen Verletzung der Privatsphäre
DANKE, das gleiche habe ich auch geschrieben
a) Hast Du eine Ahnung, wie doof manche Leute sind. Außerdem muss ja nicht der Fahrer fotografiert haben.
b) Das ist völiger Quatsch. Aussage gegen Aussage gibt es nicht. Der Richter hat die freie Beweiswürdigung, er entscheidet, wem er glaubt. Ach ja, da ist ja noch evtl. das Bild. Auch da entscheidet der Richter, ob er es zulässt.
c) Ja, das würde ich auch, weil in 99.9 % solcher Fälle nichts passiert.
PS: Auch das ist ziemlich Banane. Google mal die Begriffe und die entsprechenden Paragraphen.
Sorry, aber dann google Du auch mal, es passiert nix, Punkt um, mache dae armen Kerl ned knirre.
Ich war in der Situation und passiert ist nix, selbst wenn es zur Verhandlung kommt
Und nach was sollte ich googeln?
also, schau Dir mal das komplette deutsche Verkehrsrecht an. Dort steht explizit drin, dass man während des Autofahrens kein Mobiltelephon, welches man in der Hand hält benutzen darf. Von einer Kamera ect. steht dort nichts. Theoretisch dürftest Du sogar Gitarre spielen, wenn Du das Lenkrad dabei nicht loslässt und dich trotzdem auf den Verkehr Konzentrieren tust. Mich hat es damals erwischt und als ich nicht klein bei gab, und es bis zum Prozess ausgesessen habe, habe ich gewonnen. ( siehe unten )
Einer allein kann nix machen, da er sich auch strafbar macht, weil es kommt auf die Verkehrssituation an, viel Verkehr usw. und er hatte eine Kamera kein Handy, das macht auch den Unterschied aus. Somit wird Ihm nichts passieren.
Was wäre wenn sie zu zweit gewesen sind?
gut, dann hätte es so ausgesehen, dass zwei Aussagen gegen meine stehen würde, und wenn deren Bild soweit gut gewesen wäre, dass man sieht, dass ich mit einem Handy photographiere, dann hätte ich verloren.
Ok danke hatte wirklich schon angst dass da was passieren könnte. Weil ich gelesen habe, dass wenn man beim Autofahren filmt bis zu 10000 Strafe zahlen muss. Aber du bist dir sicher, dass da nichts passiert?
In der Öffentlichkeit hast du keine Privatsphäre.
Keine Sorge. Fotografiert Dich jemand ohne deiner Zustimmung macht er sich strafbar. Er verstößt damit "gegen das Recht am eigenem Bild" du hast nichts zu befürchten denn es ist nicht verboten Aufnahmen von der Natur zu machen.
Ok danke ich hoffe dass wirklich nichts passiert...
denn es ist nicht verboten Aufnahmen von der Natur zu machen.
Gleiches gilt für den anderen auch.
Kann schon sein, dass man das sieht. Kann man so nicht sagen, kommt halt drauf an, wie Du das Ding gehalten hast.
Was kommt auf Dich zu? Dürfte in etwa das Gleiche sein wie bei Telefonieren am Stauer.
Was kommt auf Dich zu? Dürfte in etwa das Gleiche sein wie bei Telefonieren am Stauer.
@tinalisatina, Du hast offensichtlich keine Ahnung von der Straßenverkehrsordnung".
Die Benutzung eines Mobiltelefons ist nach § 23 StVO Absatz 1a unzulässig, denn in dem Absatz steht:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Aber die Benutzung von Kameras, Geräten oder anderen Gegenständen ist weder nach § 23 der StVO, noch nach anderen Rechtsgrundlagen unzulässig.
Aber Du kannst Dir ja gerne mal die Mühe machen, nach einer rechtlichen Grundlage für die Benutzung einer Kamera zu suchen. Wenn Du meinst fündig geworden zu sein, kannst Du hier ja mal
- Das Gesetz,
- den Paragraphen und
- den entsprechenden Absatz
anführen. Bei der Gelegenheit bitte gleich mal den Tatvorwurf der dann ja im Bußgeldkatalog bzw. bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog stehen muss, hier bitte anführen
Ich wurde letzten Sonntag auch angehalten, weil ich während der Fahrt meine singende Tochter auf dem Rücksitz gefilmt habe.
An einer roten Ampel habe ich angefangen zu filmem. Polizei steht hinter mir. Bei grün fahre ich dann los, um die Kreuzubgsecke, und filme 10 sekunden weiter, bis ich dann in den zweiten Gang schalten musste und daher die Kamera weggelegt habe.
Nun wurde ich sogleich angehalten. Ich sollte 100 euro wegen Benutzung elektronischer Kommunikationsgeräte während der Fahrt zahlen.
Nö, sage ich, das kann ich nicht unterschreiben, weil eine Kamera kein Kommunikationsgerät ist. Ich zeigte ihm meine fest installierte Freisprechanlage. "Das ist mein Kommunikationsgerät. Hands free."
Er wies mich moralisch zurecht, und klärte mich auf, dass das Gesetz neu sei. Außerdem hätte er gesehen, dass ich die Hände nicht am Lenkrad hatte. Ich fragte ihn, wie ich denn freihändig um die 90° Kurve gekommen sein soll?! Er sagte, er hätte das so gesehen.
Schon seltsam, was sich manche Menschen so einbilden und anderen Menschen weismachen wollen. Besonders von einem Polizisten möchte ich solche unrealistischen Suggestionen aber nicht erfahren.
Nun mal das Schriftliche abwarten ...
Hier mal die gesetzliche Formulierung der verbotenen Geräte
"Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone,
Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte,
Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. 4Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt."
@fohfoh,
der Paragraph 23 der StVO (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo\_2013/\_\_23.html) wurde erst im Oktober 2017 geändert.
Während in der alten Version nur die Benutzung von Mobiltelefonen unzulässig waren ist nun auch die Benutzung von Geräten der Information, wie zum Beispiel Bildinformationen/Kamera unzulässig.
Du musst dementsprechend mit folgendem Bußgeldbescheid laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog rechnen:
Tatbestandsnummer: 123624
Tatvorwurf: Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeuges ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, In-formation oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise *).
Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKat
Bußgeld: 100,00 € plus 28,50 € an Verwaltungsgebühren
Punkte 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß
Hätte der Polizist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gesehen, währen 150,00 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot fällig
Es kann nix passieren, solange der im anderen Auto allein ist.
Und worauf beruht diese irrige Annahme?
ganz einfach, weil ich in der gleichen Situation war, also ich habe mit einer Kamera unter dem fahren schnell etwas Photographiert und hinter mir ist einer gefahren in einem Zivilauto ( aber allein ) und er meinte er könne mich belangen, daraufhin ging es zu Gericht und der Richter sagte, da der Polizist auf dem Weg zur Arbeit war und vor allem alleine, kann nicht bewiesen werden, dass ich photographiert habe, auch sagte der Richter, dass der Polizist sich selbst strafbar gemacht hätte, weil er allein eine Kamera, bzw. das Bild von mir machte und sich somit nicht auf den Verkehr zu 100 % konzentrieren hat können. Somit ist das ganze für beide auf 0 aufgegangen. Dies war bei mir vor knapp 8 Monaten, somit weis ich es.
Wenn sie natürlich zu zweit sind, sieht es schlechter aus, aber ich glaube, dass man von einer Autoscheibe nicht ganz in die andere hineinsieht, also man kann es nur schemenhaft erkennen. Sonnenstand, Tageszeit ect. man bekommt fast nie ein perfektes Bild vom Autoinneren hin.
Sorry, aber ich war nicht dabei, ich kenne die Wetterlage nicht, aber meiner Meinung und Wissens nach passiert nix. Also entspannt bleiben.
Ich habe hinten getönte Scheiben, dann sieht man es vllt. nicht so gut oder?
Tja, nur kann man die Fälle nicht immer miteinander vergleichen. Ich würde sagen bei Dir: Glück gehabt. Aber darauf verlassen würde ich mich nicht.
dann ist es gegessen, da passiert nix, lass dich nicht verrückt machen und noch nen schönen Sonntag
Ok passt danke
Hallo GoldenFireWolf,
Du hast nichts zu befürchten, denn es ist durchaus zulässig während der Fahrt eine Kamera in der Hand zu halten und zu filmen!
Schöne Grüße
TheGrow
"denn es ist durchaus zulässig während der Fahrt eine Kamera in der Hand zu halten und zu filmen"
Als Fahrer? Mann, was für einen Quatsch erzählst Du da? StVO § 23.
Als Fahrer? Mann, was für einen Quatsch erzählst Du da? StVO § 23
Du solltest Dir den § 23 der StVO mal genau durchlesen, denn aus dem geht kein Verbot hervor (mit Ausnahme des Mobiltelefons [siehe Abs. 1a] Geräte oder generell Gegenstände während der Fahrt zu benutzen oder in der Hand zu halten
Danke. Ich dachte dass es strafbar ist?
Es ist lediglich verboten während des Fahrens ein Mobiltelefon zu benutzen, und das auch nur dann wenn du es zur Benutzung in der Hand hältst oder aufnimmst.
Aber eine Kamera ist kein Mobiltelefon
Aber die Kamera hatte ich eben in der hand
richtig
Ob du eine Kamera in der Hand hattest ist doch irrelevant, wie bereits angeführt , ist nur die Nutzung eines Mobiltelefon ist strafbar
eine Kamera ist kein Handy, Du dürftest sogar theoretisch ein Festnetztelephon beim fahren in der Hand haben, da können die auch nix machen, nur kein Handy !!
Sorry, aber jetzt wird's immer gespentischer. Ich sags mal ganz einfach:
@Thurnwald und @TheGrow: Ihr habt keine Ahnung von der Straßenverkehrsordnung"
Schaut Euch bitte mal dort den § 23 an.
Schaut Euch bitte mal dort den § 23 an.
Ich kenne den § 23 der StVO, Du auch?
Du solltest Deinen eignen Ratschlag mal befolgen und Dir den § 23 StVO noch einmal durchlesen, denn aus dem geht kein Verbot hervor (mit Ausnahme des Mobiltelefons [siehe Abs. 1a] Geräte oder generell Gegenstände während der Fahrt zu benutzen oder in der Hand zu halten
Das ist absolut falsch. Du darfst während der Fahrt nict einmal zur Kamera, zum Handy greifen. Lies einmal die Straßenverkehrsordnung.
Das ist absolut falsch. Du darfst während der Fahrt nict einmal zur Kamera, zum Handy greifen. Lies einmal die Straßenverkehrsordnung.
Beachte dabei das folgende Gesetz:
§ 1 StGB - Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, BEVOR die Tat begangen wurde.
Vor zwei Jahren, als die Frage gestellt wurde, war lediglich die Nutzung von Mobiltelefonen unzulässig, nicht aber die Nutzung anderer Geräte.
Was die jetzige Gesetzeslage/StVO sagt ist für die Fragestellung vor zwei Jahren also völlig irrelevant.
Also ich kann dir versichern das Du nichts zu befürchten hast. Man kann durchaus jederzeit Bilder von der Natur machen. Wenn du aufgrund dessen von jemanden Fotografiert wirst verstößt er "gegen das recht am eigenen Bild" Wofür soll er duch Anzeigen? Weil du Fotos von der guten Natur machst.