Droht einem Autofahrer, der ein Tier überfährt, eine Strafe?

11 Antworten

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Ggf. könnte das als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ausgelegt werden. Der Fahrer wäre verpflichtet gewesen, dies polizeilich zu melden (allerdings wird so etwas auch nicht ernsthaft verfolgt). Allerdings ist das Vorgehen der (ehemaligen) Katzenbesitzer in der Hinsicht nativ, da der Fahrer ggf. Schadensersatz gegen die Katzenbesitzer geltend machen kann, sofern das Auto beschädigt wurde. (wohl eher unwahrscheinlich, da Katzen nicht angeleint werden müssen, aber ein Besitzer bekannt wäre)

Die wollen sich mit Hilfe der Staatsanwaltschaft rächen.

Dass ein Überrollen einer Katze unbemerkt bleibt, halte ich für ein Gerücht. Ich hatte vor Jahren mal ein viel kleineres Tier unter dem Reifen (Ratte?), war erst zu sehen, als es zu spät war. Das hat auch einen kleine Ruck gegeben mit kurzem Ploppgeräusch (unter den Reifen gekommen, für Blechkontakt viel zu klein).

RobTop96 
Beitragsersteller
 16.11.2015, 07:40
Die wollen sich mit Hilfe der Staatsanwaltschaft rächen.

Genau das würde mich ja interessieren. Was droht dem Autofahrer denn schlimmstenfalls?

Ich fürchte eher, die wollen sich ohne der Staatsanwaltschaft rächen.

SpezialAntwort  16.11.2015, 07:53
@RobTop96

Da die Katze als Sache eingestuft würde und der "materielle" Schaden gering wäre, wird das vielleicht wieder eingestellt (im Zweifel mit einer Auflage). Mir tut allerdings die Katze leid, und ich habe Zweifel an den charakterlichen Eigenschaften des Autofahrers (reine Privateinschätzung).

Die Leute sind einfach nur verbittert über den Tod ihrer Katze. Das passiert mit Katzen leider sehr oft, nicht immer merkt man das als Autofahrer. Wenn man es merkt sollte man wenigstens anhalten und ggf. Tierarzt dazu holen falls sie noch lebt. Die Reaktion ist meiner Meinung nach voll überzogen und das hilft niemanden.

Ob ein Unfall vorliegt oder nicht, hängt von der Höhe des Sachschadens ab. Bei Kleintieren wie Hühner oder Katzen wird ein wirtschaftlicher Wert von weniger als 25 Euro angenommen, wodurch das Überfahren einer Katze nicht zu einem Unfall zählt. Es kann also auch keine Fahrerflucht geben.

Bei Hunden sieht das anders aus, da wird ein höherer Wert angenommen und deswgeen muss man bei einem Unfall mit einem Hund anhalten.

checkpointarea  16.11.2015, 12:31

25 EUR für das Ableben eines treuen, bis zu 20 Jahre alt werdenden Lebewesen aus Fleisch und Blut, das ist richtig pervers.

Hamburger02  16.11.2015, 12:37
@checkpointarea

Den ideellen Verlust kann keiner ersetzen, das ist klar. Da orientieren sich Gerichte am Widerbeschaffungswert. Und selbst wenn der Autofahrer anhielte, damit es keine Fahrerflucht wird, könnte er eh nichts mehr machen und Schadensersatz müsste er auch nur bei schuldhaftem Verhalten leisten, was dann nicht vorliegt, wenn die Katze plötzlich auf die Straße rennt.

Ein Tier gilt im Gesetz als Sache und somit passiert nichts wenn du Hund oder Katze überfährst...🐱🐶

Da der Autofahrer nichts zu befürchten hat, gäbe es noch eine Variante: er kann sich selber melden, sein Nummernschild angeben und die 350,- Belohnung dafür kassieren. 

Da bei der ausgelobten Summe kein "insgesamt" steht, kann die Belohnung anschließend ein Kumpel, der nochmal den Hinweis gibt, erneut kassieren.

RobTop96 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 07:44

Daran habe ich auch schon gedacht :-)

Antitroll1234  16.11.2015, 15:07

:-D