Wer hat Vorfahrt - Fußgänger oder Autofahrer?

14 Antworten

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rein rechtlich praktisch gesehen kann ein Fußgänger keine Vorfahrt haben. Die StVO sieht beim Ausfahren aus Einfahrten auch keine Vorfahrt vor (§10 StVO) Anders als beim Fußgängerüberweg gibt es auch keine Wartepflicht. Der Autofahrer darf durchaus fahren, auch wenn Du dadurch behindert wirst. Er darf Dich allerdings auf keinen Fall gefährden, wenn Du zur Seite springen musstest ist das natürlich heftig. Kennzeichen gemerkt? €30 für ihn!
Mein Tip, dem Blechdosenbewohner mal auf die Haube klopfen (sanft reicht aus, so eine Hohlschachtel resoniert gut) Dann haben die es plötzlich gar nicht mehr so eilig. Verboten ist das nicht!

suseundstrolch  26.11.2009, 19:10

du hast schon den richtigen paragraphen hingeschrieben. natürlich ist dort geregelt, wer vorfahrt hat. habs oben beim beitrag von guterfrager123 stehen.

suseundstrolch  26.11.2009, 19:12
@suseundstrolch

halt nicht vorfahrt, sondern vorrang anderer verkehrsteilnehmer, hier fussgänger..

espressionant  29.11.2009, 18:31
@suseundstrolch

ob Vorrang oder Vorfahrt sei mal egal.
§10 StVO gibt aber nicht her, das der Aus-der-Ausfahrt-Fahrer warten muss. Er muss eine Gefährdung ausschliessen, aber das heisst nicht, dass er nicht behindern dafr und abwarten muss bis alle Fußgänger vorbei sind. Hier gilt eher, wer zuerst kommt mahlt zuerst.

suseundstrolch  02.12.2009, 08:22
@espressionant

kannst du nicht lesen? es steht doch da: ..Er hat allen anderen Verkehrsteilnehmern (auch Fußgängern und Radfahrern) Vorrang zu gewähren.

espressionant  02.12.2009, 19:20
@suseundstrolch

du verkennst, dass die besondere Sorgfaltspflicht, die in §10 gefordert ist, eben keinen Vorrang für die Anderen begründet. Nur Deine Überzeugung reicht als Argument nicht aus und sie reicht auch nicht, mir eine Leseschwäche zu unterstellen!
Es wäre in manchen Situationen auch nicht möglich, einen Vorrang der Straße zu achten, in die man einfährt.

Du hast die Fahrebene vermutlich gewechselt, d.h. vom Bürgersteig auf die Fahrbahn. In diesem Fall hätte der Autofahrer recht.

ABER: Für Autofahrer gelten noch so Sonderregeln, er hätte bremsen müssen.

Für dich gilt allerdings auch etwas: Ein Grabstein mit der Aufschrift: Ich hatte Vorfahrt nutzt nichts!

der Autofahrer hätte warten müssen auch wenn er von rechts gekommen wäre, da er ja den Bürgersteig kreuzte... im übrigen würde ich mich, wenn's um mein Leben geht nicht auf Verkehrsregeln berufen, sondern immer nachgiebig sein, besonders als ungeschützter Mensch gegen Karosserie!

rechtlich der Fußgänger zumal das Auto aus einer Ausfahrt kam

Hi, beim Fußgänger heißt es nicht Vohrfahrt, sonder Vorrang. Da Du auf dem Gehweg warst, und die Autos Deinen Weg kreuzten, hätten sie warten müssen.

Auch an einer Kreuzung müssen Autofahrer, die rechts abbiegen Radfahrer und Fußgänger, die die Kreuzung geradeaus überqueren wollen durchlassen.